Meldung nach § 1597a BGB durch die Standesämter ohne Beurkundungsauftrag
Anfrage an:
Der Senator für Inneres
wie oft haben die Bremer Standesämter seit dem Jahr 2017 Meldungen wegen des Verdachts der Missbräuchlichkeit der Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB an das Migrationsamt/die Ausländerbehörde gemacht, ohne dass das jeweilige Standesamt mit der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung oder der Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung beauftragt war?
Information nicht vorhanden
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Datum6. Juni 2023
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8. Juli 2023
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