Meldung von COVID-19 Verdachtsfällen aus der Schultestung vor Ostern mit Selbsttests?

Im Rahmen der Selbsttestung an Schulen in Solingen vor den Osterferien 2021 müssen Meldungen von positiven Selbsttests an das Gesundheitsamt Solingen ergangen sein. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Schülerinnen und Schüler im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Solingen positiv getestet wurden und wie hoch die Anzahl der negativen und positiven nachfolgenden PCR-Tests ausgefallen ist. Bitte teilen Sie mir weiterhin mit, wie viele Quarantänen im Zusammenhang mit den Selbsttests ausgesprochen wurden. Sollte die Erfassung schulscharf erfolgt sein, so bitte ich um eine Aufstellung in der folgenden Form, ansonsten genügt eine solche Zeile:

Schule, Anzahl positiv Selbsttest, SuS in Quarantäne, Anzahl PCR Testungen, Anzahl PCR Test positiv
Schule A, 5, 10, 5, 1
Schule B, 2, 20, 5, 1

Vielen Dank im Voraus.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldung von COVID-19 Verdachtsfällen aus der Schultestung vor Ostern mit Selbsttests? [#216294]
Datum
22. März 2021 18:09
An
Gesundheitsamt Solingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Selbsttestung an Schulen in Solingen vor den Osterferien 2021 müssen Meldungen von positiven Selbsttests an das Gesundheitsamt Solingen ergangen sein. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Schülerinnen und Schüler im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Solingen positiv getestet wurden und wie hoch die Anzahl der negativen und positiven nachfolgenden PCR-Tests ausgefallen ist. Bitte teilen Sie mir weiterhin mit, wie viele Quarantänen im Zusammenhang mit den Selbsttests ausgesprochen wurden. Sollte die Erfassung schulscharf erfolgt sein, so bitte ich um eine Aufstellung in der folgenden Form, ansonsten genügt eine solche Zeile: Schule, Anzahl positiv Selbsttest, SuS in Quarantäne, Anzahl PCR Testungen, Anzahl PCR Test positiv Schule A, 5, 10, 5, 1 Schule B, 2, 20, 5, 1 Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216294/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Solingen
Zahlen zu Coronaselbsttests an Schulen Sehr Antragsteller/in in der Schulmail vom 15.03. steht explizit, dass ein…
Von
Gesundheitsamt Solingen
Betreff
Zahlen zu Coronaselbsttests an Schulen
Datum
23. März 2021 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
6,3 KB


Sehr Antragsteller/in in der Schulmail vom 15.03. steht explizit, dass ein positiver Selbsttest nicht an das Gesundheitsamt gemeldet werden muss. Auch nach CoronaTestQuarantäneVO sind positive Coronaselbsttests nicht meldepflichtig. Es liegen uns keine Meldungen vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zahlen zu Coronaselbsttests an Schulen [#216294] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die schnelle A…
An Gesundheitsamt Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zahlen zu Coronaselbsttests an Schulen [#216294]
Datum
23. März 2021 12:56
An
Gesundheitsamt Solingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die schnelle Antwort. Bitte konsultieren Sie dazu diese Seite des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Empfehlung_Meldung.html, nach der „Verdachtsfälle“ gemeldet werden müssen und in der spezifisch Leiter von Schulen als verpflichtet angegeben sind (dort ist auch der entsprechende Passus des IFSG angegeben). Eben die von Ihnen zitierte „Schulmail“ sagt selber, dass ein positiver Selbsttest einen Verdachtsfall begründet. Ebenso ist wohl klar das „nach Stand der Technik“ ein positiver Schnell- oder Selbsttest einen Verdachtsfall begründet. Das die Schulmail andere Aussagen zur Meldepflicht trifft, dafür kann ich nichts. Mir ist klar, dass Ihnen die Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegen und bitte um Berücksichtigung meines Anliegens während der Datenerhebung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216294/
Gesundheitsamt Solingen
AW: Zahlen zu Coronaselbsttests an Schulen [#216294] Sehr Antragsteller/in Sie haben völlig Recht, dass die Anwei…
Von
Gesundheitsamt Solingen
Betreff
AW: Zahlen zu Coronaselbsttests an Schulen [#216294]
Datum
23. März 2021 13:07
Status
Sehr Antragsteller/in Sie haben völlig Recht, dass die Anweisung des Ministeriums im Gegensatz zum Infektionsschutzgesetz steht. Wir haben dies auch schon bemängelt. Leider wird der Selbsttest in der Test- und Quarantäne Verordnung auch anders behandelt als der Schnelltest. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zahlen zu Coronaselbsttests an Schulen [#216294] Sehr << Anrede >> Lt. Meinen Informationen (Emai…
An Gesundheitsamt Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zahlen zu Coronaselbsttests an Schulen [#216294]
Datum
23. März 2021 13:10
An
Gesundheitsamt Solingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Lt. Meinen Informationen (Email eines Schulleiters) sammelt das Gesundheitsamt die Daten trotzdem. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216294/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gesundheitsamt Solingen
Sehr Antragsteller/in für Selbsttests in Schulen besteht keine Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Das hat das Sc…
Von
Gesundheitsamt Solingen
Betreff
WG: Meldung von COVID-19 Verdachtsfällen aus der Schultestung vor Ostern mit Selbsttests? [#216294]
Datum
24. März 2021 12:49
Status
image002.png
6,3 KB


Sehr Antragsteller/in für Selbsttests in Schulen besteht keine Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Das hat das Schulministerium NRW in seiner letzten Schulmail sehr deutlich gemacht. Die Schulmail ist auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Daher kann ich Ihnen die von Ihnen gewünschten Daten nicht nennen. Mit freundlichen Grüßen