Meldung von Datenschutzverstößen durch das Jobcenter Gifhorn

Im Juli 2022 meldete ich ein Datenleck im Stellenportal "Jobbörse Landkreis Gifhorn", https://jobs-landkreisgifhorn.de/gf/.

Sofern das Jobcenter Gifhorn im Zeitraum Juli 2022 bis heute Datenschutzverstöße im genannten Portal gemeldet hat, bitte ich um Zusendung dieser Meldung(en).

Ergebnis der Anfrage

2022 gab es IT-Sicherheitsvorfall beim Jobcenter Gifhorn. Offenbar hat das Jobcenter den BfDI hierüber nicht informiert.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Juli 2022 meldete ich ein Datenlec…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldung von Datenschutzverstößen durch das Jobcenter Gifhorn [#294531]
Datum
10. Dezember 2023 12:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Juli 2022 meldete ich ein Datenleck im Stellenportal "Jobbörse Landkreis Gifhorn", https://jobs-landkreisgifhorn.de/gf/. Sofern das Jobcenter Gifhorn im Zeitraum Juli 2022 bis heute Datenschutzverstöße im genannten Portal gemeldet hat, bitte ich um Zusendung dieser Meldung(en).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294531/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/002 II#1147 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Meldung von Datenschutzverstößen durch das Jobcenter Gifhorn [#294531] # IFG-780/002 II#1147
Datum
11. Dezember 2023 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
111725-2023eingangsbesttigung.pdf
139,3 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/002 II#1147 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/012 II#1147 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - "Meldung von Datenschutzverstößen durch das Jobcenter Gifhorn" [#294531] # IFG-780/012 II#1147
Datum
13. Dezember 2023 10:47
Status
geschwärzt
531,3 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/012 II#1147 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen