Meldung von "Funklöchern" im BOS-Digitalfunknetz Rheinland-Pfalz durch technisch interessierte Bürger

Unter
https://www.aelrd-rlp.de/aelrd/content/e58/e522/e609/e622/BasiswissenDigitalfunk.pdf
schreiben Sie auf Seite 15 und 16:

"
Autorisierte Stelle:
- Koordiniert die von den BOS Leitstellen (Führungsstellen, Stäbe) gestellten Anforderungen zum Einsatz der Digital-Fernmeldegeräte
- Ist die Landesbetriebsleitung (zentrales Teilnehmermanagement/ Ressourcenmanagement)
- Erfasst, überwacht die Fernmeldelage und stellt diese dar
- Ist die Krypto-Stelle des Landes
- Bildet die Schnittstelle zum Zentralen Technischen Betrieb (ZTB)
- Betreut den Digitalfunknutzer durch den Service Desk

Der Service Desk:
0800/3 43 87 57
0800/DIFURLP
- Ist der einzige Adressat, um mit der Autorisierten Stelle in Verbindung zu treten (mündlich/fernmündlich, schriftlich oder andere Kommunikationswege)
[...]
- Leitet alle Schadens-und Störungsmeldungen weiter
- Dokumentiert die Ereignisse durch das Trouble Ticket System (TTS)
- Aktuelle Informationsausgabe an die Nutzer bei Ausfall, Störung und Wartung
[...]
"

Angesichts frei verfügbarer Software (z.B. TETRA live monitor https://github.com/sq5bpf/telive ) und günstiger Breitbandempfänger ("RTL-SDR", < 20 EUR) ist es für technisch interessierte Bürger sehr leicht möglich, TETRA-Digitalfunknetze auszuwerten.
Auch trotz der im BOS-Digitalfunk verwendeten Verschlüsselung der Luftschnittstelle und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine Bewertung des Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes möglich.

So kann individuell für die verschiedenen TETRA-Funkzellen das Signal-Rausch-Verhältnis ausgewertet werden,
z.B. sortiert nach
- mobile Netzkennung (MNC)
- Location Area (LA)
- Colour-Code (CC)

Dieser Aufbau ist recht flexibel, kann also einfach stationär und auch mobil betrieben werden.

Technisch interessierte Bürger könnten damit einen aktiven Beitrag leisten zu einer hohen Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes in ihrer Region.

Die technisch interessierten Bürger wären vom Abhörverbot gemäß § 89 Telekommunikationsgesetz nicht betroffen.
Denn die oben beschriebene Auswertung betrifft nicht die (verschlüsselten) Nachrichteninhalte oder (verschlüsselten) Teilnehmerkennungen, sondern lediglich die physikalischen Parameter (Signal-Rausch-Verhältnis) am Empfangsort.

Meine Frage:

1) Ist diese Form der Unterstützung (d.h. Bürger melden die Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes an den AS RP Service Desk) möglich bzw. gewollt ?

2) Ist dazu ein entsprechender Meldebogen für den Service Desk verfügbar ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://www…
An Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldung von "Funklöchern" im BOS-Digitalfunknetz Rheinland-Pfalz durch technisch interessierte Bürger [#188372]
Datum
6. Juni 2020 22:33
An
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.aelrd-rlp.de/aelrd/content/e58/e522/e609/e622/BasiswissenDigitalfunk.pdf schreiben Sie auf Seite 15 und 16: " Autorisierte Stelle: - Koordiniert die von den BOS Leitstellen (Führungsstellen, Stäbe) gestellten Anforderungen zum Einsatz der Digital-Fernmeldegeräte - Ist die Landesbetriebsleitung (zentrales Teilnehmermanagement/ Ressourcenmanagement) - Erfasst, überwacht die Fernmeldelage und stellt diese dar - Ist die Krypto-Stelle des Landes - Bildet die Schnittstelle zum Zentralen Technischen Betrieb (ZTB) - Betreut den Digitalfunknutzer durch den Service Desk Der Service Desk: 0800/3 43 87 57 0800/DIFURLP - Ist der einzige Adressat, um mit der Autorisierten Stelle in Verbindung zu treten (mündlich/fernmündlich, schriftlich oder andere Kommunikationswege) [...] - Leitet alle Schadens-und Störungsmeldungen weiter - Dokumentiert die Ereignisse durch das Trouble Ticket System (TTS) - Aktuelle Informationsausgabe an die Nutzer bei Ausfall, Störung und Wartung [...] " Angesichts frei verfügbarer Software (z.B. TETRA live monitor https://github.com/sq5bpf/telive ) und günstiger Breitbandempfänger ("RTL-SDR", < 20 EUR) ist es für technisch interessierte Bürger sehr leicht möglich, TETRA-Digitalfunknetze auszuwerten. Auch trotz der im BOS-Digitalfunk verwendeten Verschlüsselung der Luftschnittstelle und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine Bewertung des Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes möglich. So kann individuell für die verschiedenen TETRA-Funkzellen das Signal-Rausch-Verhältnis ausgewertet werden, z.B. sortiert nach - mobile Netzkennung (MNC) - Location Area (LA) - Colour-Code (CC) Dieser Aufbau ist recht flexibel, kann also einfach stationär und auch mobil betrieben werden. Technisch interessierte Bürger könnten damit einen aktiven Beitrag leisten zu einer hohen Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes in ihrer Region. Die technisch interessierten Bürger wären vom Abhörverbot gemäß § 89 Telekommunikationsgesetz nicht betroffen. Denn die oben beschriebene Auswertung betrifft nicht die (verschlüsselten) Nachrichteninhalte oder (verschlüsselten) Teilnehmerkennungen, sondern lediglich die physikalischen Parameter (Signal-Rausch-Verhältnis) am Empfangsort. Meine Frage: 1) Ist diese Form der Unterstützung (d.h. Bürger melden die Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes an den AS RP Service Desk) möglich bzw. gewollt ? 2) Ist dazu ein entsprechender Meldebogen für den Service Desk verfügbar ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188372 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen gerne wie folgt beantworten: 1) Ist die…
Von
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
Betreff
AW: Meldung von "Funklöchern" im BOS-Digitalfunknetz Rheinland-Pfalz durch technisch interessierte Bürger [#188372]
Datum
22. Juni 2020 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen gerne wie folgt beantworten: 1) Ist diese Form der Unterstützung (d.h. Bürger melden die Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes an den AS RP Service Desk) möglich bzw. gewollt ? Nein, eine Unterstützung von Personen außerhalb der BOS ist nicht erwünscht. Auch wenn es technisch möglich ist, die von den BOS genutzten Frequenzen zu scannen, so ist dies nicht zulässig. Diese Frequenzen gehören zum nicht-öffentlichen mobilen Landfunk. 2) Ist dazu ein entsprechender Meldebogen für den Service Desk verfügbar ? Siehe Antwort zu Ihrer Frage 1. Daraus folgt, dass ein entsprechender Meldebogen nicht vorhanden sein kann. Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage, auch an die involvierten KollegInnen.…
An Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meldung von "Funklöchern" im BOS-Digitalfunknetz Rheinland-Pfalz durch technisch interessierte Bürger [#188372]
Datum
22. Juni 2020 16:50
An
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage, auch an die involvierten KollegInnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188372/