Meldung von "Funklöchern" im BOS-Digitalfunknetz Rheinland-Pfalz durch technisch interessierte Bürger
Unter
https://www.aelrd-rlp.de/aelrd/content/e58/e522/e609/e622/BasiswissenDigitalfunk.pdf
schreiben Sie auf Seite 15 und 16:
"
Autorisierte Stelle:
- Koordiniert die von den BOS Leitstellen (Führungsstellen, Stäbe) gestellten Anforderungen zum Einsatz der Digital-Fernmeldegeräte
- Ist die Landesbetriebsleitung (zentrales Teilnehmermanagement/ Ressourcenmanagement)
- Erfasst, überwacht die Fernmeldelage und stellt diese dar
- Ist die Krypto-Stelle des Landes
- Bildet die Schnittstelle zum Zentralen Technischen Betrieb (ZTB)
- Betreut den Digitalfunknutzer durch den Service Desk
Der Service Desk:
0800/3 43 87 57
0800/DIFURLP
- Ist der einzige Adressat, um mit der Autorisierten Stelle in Verbindung zu treten (mündlich/fernmündlich, schriftlich oder andere Kommunikationswege)
[...]
- Leitet alle Schadens-und Störungsmeldungen weiter
- Dokumentiert die Ereignisse durch das Trouble Ticket System (TTS)
- Aktuelle Informationsausgabe an die Nutzer bei Ausfall, Störung und Wartung
[...]
"
Angesichts frei verfügbarer Software (z.B. TETRA live monitor https://github.com/sq5bpf/telive ) und günstiger Breitbandempfänger ("RTL-SDR", < 20 EUR) ist es für technisch interessierte Bürger sehr leicht möglich, TETRA-Digitalfunknetze auszuwerten.
Auch trotz der im BOS-Digitalfunk verwendeten Verschlüsselung der Luftschnittstelle und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine Bewertung des Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes möglich.
So kann individuell für die verschiedenen TETRA-Funkzellen das Signal-Rausch-Verhältnis ausgewertet werden,
z.B. sortiert nach
- mobile Netzkennung (MNC)
- Location Area (LA)
- Colour-Code (CC)
Dieser Aufbau ist recht flexibel, kann also einfach stationär und auch mobil betrieben werden.
Technisch interessierte Bürger könnten damit einen aktiven Beitrag leisten zu einer hohen Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes in ihrer Region.
Die technisch interessierten Bürger wären vom Abhörverbot gemäß § 89 Telekommunikationsgesetz nicht betroffen.
Denn die oben beschriebene Auswertung betrifft nicht die (verschlüsselten) Nachrichteninhalte oder (verschlüsselten) Teilnehmerkennungen, sondern lediglich die physikalischen Parameter (Signal-Rausch-Verhältnis) am Empfangsort.
Meine Frage:
1) Ist diese Form der Unterstützung (d.h. Bürger melden die Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes an den AS RP Service Desk) möglich bzw. gewollt ?
2) Ist dazu ein entsprechender Meldebogen für den Service Desk verfügbar ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Juni 2020
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10. Juli 2020
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