Meldungen gem. Art. 33 und Art. 34

a. Wie viele Meldungen gem. Art. 33 DSGVO wurden seit dem 26.05.2018 bis zum 31.12.2020 gemeldet
b. Bei wie vielen Meldungen davon mussten gem. Art. 34 DSGVO die Betroffenen informiert werden.
c. Lt. Meldeformular können Angaben zur Art. der Stelle und den Bereich angegeben werden: Stellen Sie bitte a. u. b. aufgeschlüsselt nach Kriterien Art. der Stelle und Bereich zur Verfügung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2021
  • Frist
    19. März 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldungen gem. Art. 33 und Art. 34 [#212994]
Datum
17. Februar 2021 16:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a. Wie viele Meldungen gem. Art. 33 DSGVO wurden seit dem 26.05.2018 bis zum 31.12.2020 gemeldet b. Bei wie vielen Meldungen davon mussten gem. Art. 34 DSGVO die Betroffenen informiert werden. c. Lt. Meldeformular können Angaben zur Art. der Stelle und den Bereich angegeben werden: Stellen Sie bitte a. u. b. aufgeschlüsselt nach Kriterien Art. der Stelle und Bereich zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212994/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Meldungen gem. Art. 33 und Art. 34 [#212994]
Datum
18. Februar 2021 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: T5.4.1-1553/21 Bearbeiter: Herr Dr. Meis Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach d…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Meldungen gem. Art. 33 und Art. 34 [#212994]
Datum
26. Februar 2021 15:34
Status
Aktenzeichen: T5.4.1-1553/21 Bearbeiter: Herr Dr. Meis Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 17. Februar 2021. zu a. Ich konnte für die Jahre 2018 bis 2020 die folgenden Anzahlen von Meldungen verzeichnen: 2018: 1207 Meldungen 2019: 2235 Meldungen 2020: 1775 Meldungen zu b. und c. Die übrigen von Ihnen angeforderten Informationen lassen sich nicht in der gewünschten Form aus den Bearbeitungslisten der LDI NRW entnehmen, da sie dort nicht erfasst werden. Um die unter b. und c. genannten Informationen verlässlich zu erheben, müsste jede einzelne Meldung durchgesehen werden. Aus diesem Grund handelt es sich nicht um "vorhandene" Informationen i. S. d. § 4 Abs. 1 IFG NRW und die Auskunft kann auf der Grundlage des IFG nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen