Meldungen Impfschäden

sehr geehrte Damen und Herren,
aus berechtigtem öffentlichen Interesse heraus möchte ich gerne folgende Auskunft erfragen:
Wie viele Anträge auf "Impfschäden" wurden in Bayern in den folgenden Jahren gestellt:
2018, 2019, 2020, 2021, 2022 -
Wie viele dieser Anträge wurden anerkannt? (in den jeweiligen Jahren aufgegliedert)
Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt?
Wie viele befinden sich noch in Bearbeitung?
Besten Dank für Ihre Bemühungen
Freundliche Grüße
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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2023
  • Frist
    21. März 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sehr geehrte Damen und Herren, aus…
An Zentrum Bayern Familie und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldungen Impfschäden [#270580]
Datum
16. Februar 2023 23:51
An
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sehr geehrte Damen und Herren, aus berechtigtem öffentlichen Interesse heraus möchte ich gerne folgende Auskunft erfragen: Wie viele Anträge auf "Impfschäden" wurden in Bayern in den folgenden Jahren gestellt: 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 - Wie viele dieser Anträge wurden anerkannt? (in den jeweiligen Jahren aufgegliedert) Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt? Wie viele befinden sich noch in Bearbeitung? Besten Dank für Ihre Bemühungen Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/270580/upload/5b4db513e911565830f07874131826d67579742a/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Zentrum Bayern Familie und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist in Baye…
Von
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Betreff
Meldungen Impfschäden; Unser Az 05.18-04.3.2-2/6
Datum
2. März 2023 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist in Bayern für die Bearbeitung von Anträgen auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und damit für die Beantwortung der von Ihnen erfragten Zahlen zu „Impfschäden“ in Bayern zuständig. In Absprache mit unserem zuständigen Fachgereich kann ich Ihnen die gewünschten Auskünfte in Form untenstehender Statistik geben. Die erbetenen Zahlen sind den jeweiligen Jahresstatistiken entnommen. Die bereits getroffenen Entscheidungen (Anerkennung / Ablehnung) und auch die noch offenen, laufenden Antragsverfahren geben dabei keinen Rückschluss darauf, wann der zugehörige Antrag gestellt wurde. Die dokumentierten Verwaltungsverfahren sind Einzelfallentscheidungen und können längere Zeit andauern. Es lässt sich demnach nicht sagen, ob ein beispielsweise im Jahr 2021 gestellter Antrag im gleichen Jahr verbeschieden wurde. 2018 2019 2020 2021 2022 Anträge gestellt 28 35 38 305 1228 Anerkennungen* 6 4 4 17 60 Ablehnungen* 16 19 20 38 557 Offene Anträge* 45 52 50 307 897 *Aus den Zahlen kann kein Rückschluss daraus gezogen werden, in welchem Jahr die jeweiligen Anträge gestellt wurden. Das Verwaltungsverfahren kann einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen