Meldungen nach Art. 33 DSGVO

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Übersicht über die Meldungen nach Art. 33 DSGVO (Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten) an die Aufsichtsbehörden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 (bisher).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die Meldungen nach Art…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldungen nach Art. 33 DSGVO [#282211]
Datum
21. Juni 2023 14:29
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Meldungen nach Art. 33 DSGVO (Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten) an die Aufsichtsbehörden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 (bisher).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 282211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282211/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Bescheid über Ihren Antrag nach dem IFG Sehr kurz gehaltene Auskunft
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid über Ihren Antrag nach dem IFG
Datum
25. Juli 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
534,8 KB
Sehr kurz gehaltene Auskunft

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldungen nach Art. 33 DSGVO“ vom 21.06.2023 (#282211) wurde von I…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meldungen nach Art. 33 DSGVO [#282211]
Datum
26. Juli 2023 14:21
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldungen nach Art. 33 DSGVO“ vom 21.06.2023 (#282211) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich weise rein vorsorglich bereits jetzt darauf hin, dass ich aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit dem BKA bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen nach entsprechender Wartefrist ohne weitere Aufforderung / Erinnerung Untätigkeitsklage zum VG Wiesbaden erheben werde. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>