Meldungen über MoWaS

- Gesamtanzahl der über MoWaS bisher im Jahr 2022 versendeten Meldungen
- Anzahl der über MoWaS bisher im Jahr 2022 versendeten Meldungen, aufgeschlüsselt nach 'Event Codes'
- alle über MoWaS bisher im Jahr 2022 versendeten Warnungen in einem maschinenlesbaren Format

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Gesamtanzahl der über MoWaS bisher …
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldungen über MoWaS [#265923]
Datum
19. Dezember 2022 19:23
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Gesamtanzahl der über MoWaS bisher im Jahr 2022 versendeten Meldungen - Anzahl der über MoWaS bisher im Jahr 2022 versendeten Meldungen, aufgeschlüsselt nach 'Event Codes' - alle über MoWaS bisher im Jahr 2022 versendeten Warnungen in einem maschinenlesbaren Format
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265923/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten,…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN] [EXTERN]Meldungen über MoWaS [#265923]
Datum
5. Januar 2023 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Die angeforderten Daten zum 3. Spiegelstrich müssen manuell um Daten bereinigt werden, die im Rahmen des IFG nicht herauszugeben sind (Datenfeld des angemeldeten MoWaS-Users in den CAP-Files). Es handelt sich um über 1.500 Datensätze. Die Bearbeitung wird kostenpflichtig werden. Die genaue Höhe der Kosten ist leider aktuell nicht absehbar. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich halte meine Anfrage aufrecht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> <<…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] [EXTERN]Meldungen über MoWaS [#265923]
Datum
6. Januar 2023 11:02
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich halte meine Anfrage aufrecht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265923/

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: 1) Gesamtanzahl der über MoWaS bi…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN] [EXTERN]Meldungen über MoWaS [#265923]
Datum
17. Januar 2023 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: 1) Gesamtanzahl der über MoWaS bisher im Jahr 2022 versendeten Meldungen: 1.587 2) Anzahl der über MoWaS bisher im Jahr 2022 versendeten Meldungen, aufgeschlüsselt nach 'Event Codes': Siehe Anhang. 3) Alle über MoWaS bisher im Jahr 2022 versendeten Warnungen in einem maschinenlesbaren Format: Siehe Anhang. Anders als ursprünglich angenommen, entstehen keine Kosten durch die Bearbeitung, da ein alternativer, und dabei nicht zeitintensiver Weg gewählt wurde, um die von Ihnen angefragten Informationen zusammenzustellen. Dies war ursprünglich nicht erkennbar. Wir hoffen, Ihre Anfrage hiermit abschließend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen