Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Der Bundesregierung liegen offenbar umfangreiche Informationen zu der Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug vor. Hiermit bitte ich um Akteneinsicht gemäß Informationsfreiheitsgesetz.

Ergebnis der Anfrage

Da die Überlassung des "Berichts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation" mit meiner Anfrage nicht das geringste zu tun hat, stufe ich die Anfrage als ABGELEHNT ein.

Am 11.10.2022 hatte ich meine ursprüngliche Anfrage (aus Kostengründen) wie folgt konkretisiert:
Liegen Ihnen Berichte (von Betroffenen bzw. sonstigen Informationsgeber*innen) bezüglich der Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug vor? Wenn ja, bitte ich Sie um eine Zusammenfassung was die Anzahl, (der letzten 10 Jahre) solcher Berichte betrifft, bzw. bitte ich Sie um Einsicht in diese Berichte. Selbstverständlich in anonymisierter Form.

Am 23.01.2023 erhielt ich folgenden endgültigen Bescheid:
Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Anliegend übersende ich Ihnen den Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Stand 10. September 2022) vom 28. September 2022. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Ergänzend teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Auswärtige Amt erhält im Zuge der Betreuung von Haft- und Monitoringfällen auch vereinzelt Angaben zu Haftbedingungen, beispielsweise in Schreiben von Inhaftierten oder Vermerken aus Haftbesuchen und Gesprächen. Diese Mitteilungen werden aber nicht gemeinsam gesammelt oder veraktet, sondern werden den jeweiligen Einzelvorgängen der Inhaftierten zugeordnet. Das Auswärtige Amt führt zu den Beschwerden über Haftbedingungen keine Statistik, d. h. diese Informationen sind im Auswärtigen Amt nicht vorhanden.
Begründung:
Gem. § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu Informationen. Sind jedoch die Tatbestandsvoraussetzungen der Ausschlusstatbestände der §§ 3 - 6 IFG erfüllt, ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. September 2022
  • Frist
    23. November 2022
  • 3 Follower:innen
Carmen Kästner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bundesregieru…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Carmen Kästner
Betreff
Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug [#259257]
Datum
18. September 2022 09:59
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bundesregierung liegen offenbar umfangreiche Informationen zu der Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug vor. Hiermit bitte ich um Akteneinsicht gemäß Informationsfreiheitsgesetz.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carmen Kästner Anfragenr: 259257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259257/ Postanschrift Carmen Kästner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carmen Kästner
Auswärtiges Amt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Das Auswärtige Amt teilte mir postalisch mit, ich solle meine …
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
19. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Das Auswärtige Amt teilte mir postalisch mit, ich solle meine Anfrage konkretisieren. Das IFG sei auf die Herausgabe konkreter amtliche Informationen gerichtet (z.B. einzelne Berichte oder Dokumente). Sei der Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen zu allgemein gehalten, könne der Antrag abgelehnt werden. Sollte bis zum 10. Oktober keine Antwort meinerseits vorliegen, ginge das Auswärtige Amt davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht erwünscht sei. Das Verfahren würde, in diesem Fall, ohne weitere Nachricht an mich eingestellt
Carmen Kästner
Sehr geehrte Damen und Herren, am 18 September stellte ich bei Ihnen eine Anfrage um Akteneinsicht gemäß Informati…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Carmen Kästner
Betreff
AW: Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug [#259257]
Datum
24. September 2022 15:02
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 18 September stellte ich bei Ihnen eine Anfrage um Akteneinsicht gemäß Informationsfreiheitsgesetz, was die Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug betrifft. Am 23 September erhielt ich von Ihnen die Antwort, ich solle meine Anfrage konkretisieren. Ebenso baten Sie mich um Angabe des Aktenzeichens: 505-511.E IFG 338-2022 Hiermit konkretisiere ich meine Anfrage: 1. Liegen Ihnen Berichte (von Betroffenen bzw. sonstigen Informationsgeber*innen) bezüglich der Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug vor? Wenn ja, bitte ich Sie um eine Zusammenfassung was die Anzahl, der letzten 10 Jahre solcher Berichte betrifft, bzw. bitte ich Sie um Einsicht in diese Berichte. Selbstverständlich in anonymisierter Form. 2. Liegen Ihnen sonstige Dokumente bezüglich der Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug vor? Wenn ja, bitte ich um Einsicht in diese Dokumente der letzten 10 Jahre, wenn notwendig auch in anonymisierter Form. 3. Liegen Ihnen Hilfsgesuche im russischen Strafvollzug Inhaftierte*innen vor? Wenn ja, bitte ich Sie um eine Zusammenfassung was die Anzahl solcher Hilfsgesuche, der letzten 10 Jahre betrifft, bzw. bitte ich Sie um Einsicht in diese Berichte. Selbstverständlich in anonymisierter Form. Mit freundlichen Grüßen Carmen Kästner Anfragenr: 259257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259257/
Carmen Kästner
Sehr geehrte Damen und Herren, am 18. September stellte ich bei Ihnen eine Anfrage um Akteneinsicht gemäß Informat…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Carmen Kästner
Betreff
AW: Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug [#259257]
Datum
24. September 2022 15:32
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 18. September stellte ich bei Ihnen eine Anfrage um Akteneinsicht gemäß Informationsfreiheitsgesetz, was die Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug betrifft. Am 23 September erhielt ich von Ihnen die Antwort, ich solle meine Anfrage konkretisieren. Ebenso baten Sie mich um Angabe des Aktenzeichens: 505-511.E IFG 338-2022 Hiermit konkretisiere ich meine Anfrage: 1. Liegen Ihnen Berichte (von Betroffenen bzw. sonstigen Informationsgeber*innen) bezüglich der Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug vor? Wenn ja, bitte ich Sie um eine Zusammenfassung was die Anzahl, (der letzten 10 Jahre) solcher Berichte betrifft, bzw. bitte ich Sie um Einsicht in diese Berichte. Selbstverständlich in anonymisierter Form. 2. Liegen Ihnen sonstige Dokumente bezüglich der Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug vor? Wenn ja, bitte ich um Einsicht in diese Dokumente der letzten 10 Jahre, wenn notwendig auch in anonymisierter Form. 3. Liegen Ihnen Hilfsgesuche im russischen Strafvollzug Inhaftierte vor? Wenn ja, bitte ich Sie um eine Zusammenfassung was die Anzahl solcher Hilfsgesuche (der letzten 10 Jahre) betrifft, bzw. bitte ich Sie um Einsicht in diese Berichte. Selbstverständlich in anonymisierter Form. Mit freundlichen Grüßen Carmen Kästner Anfragenr: 259257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259257/ Postanschrift Carmen Kästner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Kästner, haben Sie vielen Dank, hiermit bestätigt das Auswärtige Amt Ihnen den Eingang Ihrer N…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage | "Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug [#259257]", Vg. Nr. 338-2022
Datum
28. September 2022 16:44
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB
image002.jpg
2,9 KB


Sehr geehrte Frau Kästner, haben Sie vielen Dank, hiermit bestätigt das Auswärtige Amt Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht vom 24. September 2022 und der vorgenommenen Konkretisierungen. Mit freundlichem Gruß
Auswärtiges Amt
Das Auswärtige Amt teilte mir postalisch mit, dass es sich bei meiner Anfrage nicht um eine einfach und damit gebü…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem IFG- Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug
Datum
5. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Das Auswärtige Amt teilte mir postalisch mit, dass es sich bei meiner Anfrage nicht um eine einfach und damit gebührenfreie Auskunft handelt. Es könnten Gebühren in Höhe von bis zu 500 Euro erhoben werden. Nach erster Schätzung müsste ich mit Gebühren im mittleren Bereich rechnen. Ich solle bis zum 25 Oktober 2022 mitteilen, ob ich meinen Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten wolle. Falls dies der fall sein sollte, soll ich eine Kostenübernahmeerklärung abgeben. Dieses Schreiben beinhalte ausdrücklich keine Zusage, dass mir im weiteren Verlauf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt werden würde. (Anmerkung: Ich werde meine Anfrage auf einen Punkt der 3 genannten reduzieren. Schaun wir mal, wie teuer das wird. Reine Arbeitsbeschaffungsstrategie, die das Auswärtige da an den Tag legt)
Carmen Kästner
Sehr geehrte Damen und Herren, am 5. Oktober teilten Sie mir postalisch mit, dass es sich bei meiner Anfrage nicht…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Carmen Kästner
Betreff
AW: Anfragen nach dem IFG- Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug [#259257]
Datum
11. Oktober 2022 14:18
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 5. Oktober teilten Sie mir postalisch mit, dass es sich bei meiner Anfrage nicht um eine einfach und damit gebührenfreie Auskunft handelt. Es könnten Gebühren in Höhe von bis zu 500 Euro erhoben werden. Nach erster Schätzung müsste ich mit Gebühren im mittleren Bereich rechnen. Ich solle bis zum 25. Oktober 2022 mitteilen, ob ich meinen Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten wolle. Falls dies der fall sein sollte, soll ich eine Kostenübernahmeerklärung abgeben. Mit freundlichen Grüßen Carmen Kästner Anfragenr: 259257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259257/
Carmen Kästner
Aktenzeichen: 505-511.E IFG 338-2022 Sehr geehrte Damen und Herren, Aus Kostengründen schränke ich meine ursprün…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Carmen Kästner
Betreff
AW: Anfragen nach dem IFG- Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug [#259257]
Datum
11. Oktober 2022 14:26
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 505-511.E IFG 338-2022 Sehr geehrte Damen und Herren, Aus Kostengründen schränke ich meine ursprüngliche Anfrage auf folgenden Punkt ein: Liegen Ihnen Berichte (von Betroffenen bzw. sonstigen Informationsgeber*innen) bezüglich der Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug vor? Wenn ja, bitte ich Sie um eine Zusammenfassung was die Anzahl, (der letzten 10 Jahre) solcher Berichte betrifft, bzw. bitte ich Sie um Einsicht in diese Berichte. Selbstverständlich in anonymisierter Form. Mit freundlichen Grüßen Carmen Kästner Anfragenr: 259257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259257/ Postanschrift Carmen Kästner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Der Brief enthielt die Mitteilung, die Anfrage dauere noch an und es würde unaufgefordert auf meine Anfrage reagie…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug
Datum
1. November 2022
Status
Warte auf Antwort
Der Brief enthielt die Mitteilung, die Anfrage dauere noch an und es würde unaufgefordert auf meine Anfrage reagiert.
Carmen Kästner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Menschenrechtssituation im russischem Strafvol…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Carmen Kästner
Betreff
AW: Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug [#259257]
Datum
23. November 2022 07:36
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug“ vom 18.09.2022 (#259257) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carmen Kästner > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anhänge: - 3-brief-aa-vom-01-11-2022.pdf Anfragenr: 259257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259257/ Postanschrift Carmen Kästner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Carmen Kästner
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug“ vom 18.09.2022…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Carmen Kästner
Betreff
AW: Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug [#259257]
Datum
16. Januar 2023 14:23
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug“ vom 18.09.2022 (#259257) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carmen Kästner Anfragenr: 259257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259257/

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Auswärtiges Amt
Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Anliegend übersende ich Ihnen den Bericht über die asyl- und abschiebung…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Menschenrechtssituation im russischem Strafvollzug
Datum
31. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Anliegend übersende ich Ihnen den Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Stand 10. September 2022) vom 28. September 2022. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Ergänzend teile ich Ihnen Folgendes mit: Das Auswärtige Amt erhält im Zuge der Betreuung von Haft- und Monitoringfällen auch vereinzelt Angaben zu Haftbedingungen, beispielsweise in Schreiben von Inhaftierten oder Vermerken aus Haftbesuchen und Gesprächen. Diese Mitteilungen werden aber nicht gemeinsam gesammelt oder veraktet, sondern werden den jeweiligen Einzelvorgängen der Inhaftierten zugeordnet. Das Auswärtige Amt führt zu den Beschwerden über Haftbedingungen keine Statistik, d. h. diese Informationen sind im Auswärtigen Amt nicht vorhanden. Begründung: Gem. § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu Informationen. Sind jedoch die Tatbestandsvoraussetzungen der Ausschlusstatbestände der §§ 3 - 6 IFG erfüllt, ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen.