Mercedes-Benz AG; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht AZ: 10 A 692/23

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

anbei bitte ich um Zusendung/Veröffentlichung von ALLEN Prüfberichten, welche in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Mercedes-Benz AG oder der Mercedes-Benz Group AG stehen.

Zur Begründung: Die Mercedes-Benz AG, bzw. ihre Mutter die Mercedes-Benz Group AG hat einen erheblichen Anteil am sogenannten „Diesel Skandal“ und Abschalteinrichtungen in ihre Automobile eingebaut. Softwareupdates, sollen unabhängigen Prüfer:innen folglich, keine Besserung gebraucht haben. Da hier ein erhebliches öffentliches Interesse vorhanden ist, fordere ich Sie auf, mir ungeschwärzten, Zugang zu sämtlichen Prüfberichten seit dem 01.11.2019 (Gründung der Mercedes-Benz AG), hundertprozentige Tochtergesellschaft der Mercedes-Benz Group AG, zukommen zu lassen, damit ich diese prüfen kann.

Und falls die Mercedes-Benz AG gedacht hat, sie könne mich oder einen freiheitlich, demokratisch Rechtsstaat mit einer Anfechtungsklage lahmlegen, hat sie sich getäuscht... Am Ende gewinnt immer die Wahrheit. Siehe „Die Zuckerlüge“, die Lügen der Ölindustrie zur Klimaerwärmung, die Lügen der Tabakindustrie usw. ...

Insb. möchte ich auf die Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht AZ: 10 A 692/23 hinweisen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Dezember 2023
  • Frist
    20. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: anbei bitte ich um Zusendung/Veröffen…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mercedes-Benz AG; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht AZ: 10 A 692/23 [#295100]
Datum
18. Dezember 2023 00:33
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
anbei bitte ich um Zusendung/Veröffentlichung von ALLEN Prüfberichten, welche in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Mercedes-Benz AG oder der Mercedes-Benz Group AG stehen. Zur Begründung: Die Mercedes-Benz AG, bzw. ihre Mutter die Mercedes-Benz Group AG hat einen erheblichen Anteil am sogenannten „Diesel Skandal“ und Abschalteinrichtungen in ihre Automobile eingebaut. Softwareupdates, sollen unabhängigen Prüfer:innen folglich, keine Besserung gebraucht haben. Da hier ein erhebliches öffentliches Interesse vorhanden ist, fordere ich Sie auf, mir ungeschwärzten, Zugang zu sämtlichen Prüfberichten seit dem 01.11.2019 (Gründung der Mercedes-Benz AG), hundertprozentige Tochtergesellschaft der Mercedes-Benz Group AG, zukommen zu lassen, damit ich diese prüfen kann. Und falls die Mercedes-Benz AG gedacht hat, sie könne mich oder einen freiheitlich, demokratisch Rechtsstaat mit einer Anfechtungsklage lahmlegen, hat sie sich getäuscht... Am Ende gewinnt immer die Wahrheit. Siehe „Die Zuckerlüge“, die Lügen der Ölindustrie zur Klimaerwärmung, die Lügen der Tabakindustrie usw. ... Insb. möchte ich auf die Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht AZ: 10 A 692/23 hinweisen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295100/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
Verwaltungsrechtssache Mercedes-Benz Ag ./. Bundesrepublik Deutschland Die Mercedes-Benz AG möchte nicht, dass der…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Verwaltungsrechtssache Mercedes-Benz Ag ./. Bundesrepublik Deutschland
Datum
18. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
12,8 MB
Die Mercedes-Benz AG möchte nicht, dass der Prüfbericht des Fahrzeugs Mercedes Benz C220 CDI, Diesel, 2.1l 125kW EURO 5 im Rahmen der Abgasprüfungen (Abschaltautomatik im Diesel-Skandal) veröffentlicht wird.
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u. s. Anfrage vom 18.12.202…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180.01/002#751 - Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsrechten zu Mercedes-Benz AG; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht AZ: 10 A 692/23 [#295100]
Datum
19. Dezember 2023 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u. s. Anfrage vom 18.12.2023. Aufgrund des derzeit sehr hohen Anfrageaufkommens muss ich Ihnen mitteilen, dass im Anschluss die Beantwortung Ihrer Fragestellungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sobald alle benötigten Informationen vorliegen, komme ich umgehend auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180.01/002#751-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach Informat…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180.01/002#751-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Datum
10. Januar 2024 07:49
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwortschreiben-10-01-2024-name-name.pdf
75,1 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen