Mercedes E 220 mit Motor OM 651 / Auskunftsanfrage bei KBA

Verf. v. 6.5.2021 – 7 U 121/21 (unveröffentlicht): Mercedes E 220 mit Motor OM 651 / Auskunftsanfrage bei KBA

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verf. v. 6.5.2021 – 7 U 121/2…
An Oberlandesgericht Celle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mercedes E 220 mit Motor OM 651 / Auskunftsanfrage bei KBA [#221880]
Datum
4. Juni 2021 21:50
An
Oberlandesgericht Celle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verf. v. 6.5.2021 – 7 U 121/21 (unveröffentlicht): Mercedes E 220 mit Motor OM 651 / Auskunftsanfrage bei KBA
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221880/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberlandesgericht Celle
 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Der E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwa…
Von
Oberlandesgericht Celle
Betreff
Automatic reply: Mercedes E 220 mit Motor OM 651 / Auskunftsanfrage bei KBA [#221880]
Datum
4. Juni 2021 21:53
Status
Warte auf Antwort
 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Der E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten des Oberlandesgerichts zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 05141/ 206-208) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/datenschutzerklarungen/daterschutzerklaerung--justizverwaltung-164698.html (Menüpunkt „Informationen“, „Informationen zum Datenschutz“). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden. Mit freundlichen Grüßen

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Oberlandesgericht Celle
Ihre Anfrage vom 04. Juni 2021 [cid:image001.png@01CFE46F.8A91AFA0] Oberlandesgericht Celle Die Präsidentin 1451 U…
Von
Oberlandesgericht Celle
Betreff
Ihre Anfrage vom 04. Juni 2021
Datum
9. Juni 2021 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


[cid:image001.png@01CFE46F.8A91AFA0] Oberlandesgericht Celle Die Präsidentin 1451 Urteilsabschriften Sehr << Antragsteller:in >> soweit in dem betreffenden Verfahren Umweltinformationen erlangt wurden, geschah dies im Rahmen der Rechtsprechungstätigkeit. Das Oberlandesgericht Celle ist insoweit nicht informationspflichtige Stelle nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 NUIG (näher Louis/Osterloh, Das Niedersächsische Umwelt- Informationsgesetz, NordÖR 2008, S. 93). Das Oberlandesgericht Celle ist ferner nicht informationspflichtige Stelle im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Dies ergibt sich aus § 2 Absatz 3 VIG. Die Entscheidung kann Ihnen nach Anlage 2 zu § 111 Abs. 2 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG) gegen eine Gebühr in Höhe von 12,50 € übermittelt werden. Ich bitte um kurze Bestätigung, wenn dies veranlasst werden soll. Mit freundlichen Grüßen