Messdaten der Geschwindigkeitsmesstafeln in Freiburg

im benachbarten Pfaffenweiler wurden Anfang Dezember die an den Ortseingängen platzierten Geschwindigkeitsmesstafeln ausgelesen und die Messergebnisse im Gemeindeblatt veröffentlicht. Ich gehe davon aus, dass auch die in Freiburg im Einsatz befindlichen Messtafeln entsprechende statistische Daten über gefahrende (Durchschnitts-)geschwindigkeiten, Zahl der Fahrzeuge/Messungen und Ergebnisse der einzelnen Messungen erheben, da dies ein Standardfeature dieser Tafeln ist.

Bitte senden Sie mir diese Messergebnisse für alle in Ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Geschwindigkeitsmesstafeln in einem maschinenlesbaren Format zu. Die Daten werden von den Tafeln ja digital erhoben und gespeichert.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im benachbarten P…
An Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
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Betreff
Messdaten der Geschwindigkeitsmesstafeln in Freiburg [#172132]
Datum
15. Dezember 2019 08:49
An
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im benachbarten Pfaffenweiler wurden Anfang Dezember die an den Ortseingängen platzierten Geschwindigkeitsmesstafeln ausgelesen und die Messergebnisse im Gemeindeblatt veröffentlicht. Ich gehe davon aus, dass auch die in Freiburg im Einsatz befindlichen Messtafeln entsprechende statistische Daten über gefahrende (Durchschnitts-)geschwindigkeiten, Zahl der Fahrzeuge/Messungen und Ergebnisse der einzelnen Messungen erheben, da dies ein Standardfeature dieser Tafeln ist. Bitte senden Sie mir diese Messergebnisse für alle in Ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Geschwindigkeitsmesstafeln in einem maschinenlesbaren Format zu. Die Daten werden von den Tafeln ja digital erhoben und gespeichert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172132 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anzeigetafeln des Garten- und Tiefbauamtes sind nicht mit der Zählfunktion ausge…
Von
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antw: Messdaten der Geschwindigkeitsmesstafeln in Freiburg [#172132]
Datum
7. Januar 2020 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in die Anzeigetafeln des Garten- und Tiefbauamtes sind nicht mit der Zählfunktion ausgestattet, bzw. diese Funktion wird nicht genutzt. Die Geräte werden ausschließlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit verwendet. Einige Bürgervereine und Ortsteilverwaltungen besitzen ebenfalls diese Technik. In wie weit dort die Messdaten gespeichert und aufbereitet werden ist uns nicht bekannt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Stellen. Mit freundlichen Grüßen