Messenger

Anfrage an: Thüringer Polizei

Welche/n Messenger benutzt die Thüringer Polizei auf Dienstgeräten

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. September 2023
  • Frist
    7. Oktober 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche/n Messenger benutzt di…
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Messenger [#287704]
Datum
5. September 2023 21:53
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche/n Messenger benutzt die Thüringer Polizei auf Dienstgeräten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287704/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Polizei
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags vom 5. September 2…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
AW: Messenger [#287704] - Eingangsbestätigung
Datum
19. September 2023 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags vom 5. September 2023. Ihr Antrag wurde zur Prüfung an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Soweit der Anspruch auf Informationszugang besteht, werden wir Sie innerhalb der gesetzlichen Frist informieren. Hinweis: Für die Beauskunftung werden ab 20 Minuten Bearbeitungsaufwand Gebühren und Auslagen nach dem Kostendeckungsprinzip gemäß § 15 Abs. 1 ThürTG erhoben. Sofern Sie bei einer kostenpflichtigen Beauskunftung weiterhin die Informationen begehen, benötigen wir für den Kostenbescheid Ihre Personalien (Vorname, Name, Geb.-Datum, aktuelle Wohnanschrift) für die Zustellung des Kostenbescheids. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Polizei
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG vom 5. Sep…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
AW: Messenger [#287704]
Datum
29. September 2023 10:00
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG vom 5. September 2023 wurde von unserer fachverantwortlichen Stelle geprüft. Die Thüringer Polizei nutzt ausschließlich "Eigenentwicklungen" als Messenger-Dienste für die interne Kommunikation. Es werden keine Drittanbieter Messenger-Dienste genutzt, welche eine externe Kommunikation außerhalb des polizeilichen Kontextes zulassen. Dies schließt eine Nutzung von bspw. WhatsApp, Telegram, Signal etc. aus. Weitere Informationen werden wir aus Gründen des (Geheim-)Schutzes unserer dienstlich genutzten technischen Infrastruktur nicht übermitteln. Diese Entscheidung treffen wir auf Grundlage des § 12 Abs. 1 Nr. 2 a) Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG). Wir bitten um Verständnis. Die Auskunft erfolgt gemäß § 15 Abs. 1, Satz 4 Thüringer Transparenzgesetz verwaltungskostenfrei. Mit freundlichen Grüßen