Messmittelfähigkeit

Einleitung:
mit Datum 30.10.2020 ist mit der Stellungnahme des Prof. Bergholz der Teststrategie des Bundes zum Thema Corona, die Mangelhaftigkeit der Teststrategie bescheinigt worden. Darauf bezogen

1. Wann wurde der letzte Instand Ringversuch zur Messmittelfähigkeit durchgeführt?
a. Wo findet man die Ergebnisse?
b. Wenn nach dem 30.10 keine Ringversuche durchgeführt wurden: Warum nicht?
2. Wann wurde der letzte Blindversuch zur Messmittelfähigkeit der medizinischen Labore durchgeführt?
a. Wo findet man die Ergebnisse?
b. Wenn nach dem 30.10 keine Ringversuche durchgeführt wurden: Warum nicht?
3. Welche Gensequenzen wurden als Standard für die Ermittlung festgelegt?
a. Gibt es einen internationalen Standard nach dem zu testen ist?
i. Wenn ja, wo findet man den
ii. Wenn Nein, hat die Regierung einen Festgelegt/festlegen lassen und wo findet man den?
b. Wenn diese nicht festgelegt wurden, warum nicht?
4. Die WHO stellt fest, dass Menschen welche positiv getestet wurden (auch ein2tes Mal) ohne Symptome nicht als infiziert zu bezeichnen sind.
a. Wird diese Definition in Deutschland auch angewendet?
b. Wenn Nein, warum nicht?
5. Welche Tests sind für den Nachweis zugelassen?
a. Von wem wurde der Test zugelassen?
b. Unter welchen Kriterien?
6. Chemikalien haben einen Einfluss von bis zu Faktor 10 auf Sensitivität und Spezifität
Weiter in Bezug auf die Frage oben
a. Wurden die Chemikalien spezifiziert?
b. Sind das Standardmaterialien?
i. Wenn es keine Standardmaterialien sind, wie wird das überwacht, dass die Chemikalienkonzentration, Menge und Lagerung den Standards des Freigabedokumentes entspricht?
7. Wurde der CT Wert zum Verdacht auf Infektion festgelegt?
a. Wer hat das wann getan – wo ist das zugehörige Forschungsdokument?
b. Wie hoch ist der Wert?
c. Ist dieser Wert Europaweit/Weltweit einheitlich, und wenn nein, warum nicht?
8. Sind die Labore in Deutschland in Ihrer Messmittelfähigkeit harmonisiert worden
a. Wenn nein, warum nicht und wann ist das geplant?
9. Welche Maßnahmen sind eingeleitet worden, um Doppelzählungen zu vermeiden?
10. Sind die Probenentnahmen standardisiert wurden und wenn nein, warum nicht?
11. Wie werden die Labore gemäß ISO 15189:2012 regelmäßig überwacht und wo sind die Werte zu finden.
a. Wenn Nein, warum nicht?
b. Wenn die Selbstüberprüfung der Labore verwendet wird:
Wieso ignoriert man die Tatsache, dass diese nicht dem Stand der Technik oder den Anforderungen der Wissenschaft entspricht?
12. Wurde der PCR Test in der Zwischenzeit wissenschaftlich validiert?
a. Wenn ja, wo finden sich die Daten
b. Wenn Nein, warum nicht und welche Maßnahmen hat die Regierung ergriffen, um ein messmittelfähiges Verfahren zu entwickeln?
13. Wieso wird weiterhin bei einem positiven PCR-Test von einer Infektion gesprochen, wobei es ja eine offenkundige Tatsache ist, dass der Test keine Infektion nachweisen kann?
a. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Infektionen tatsächlich nachzuweisen?
b. Sind diese einheitlich und verpflichtend, oder nur Empfehlungen, und warum?
14. Unter Bezug auf die Tatsache, dass die „Inzidenz“ nachweislich als Steuerinstrument nicht geeignet und hat eine Fehlerrate von > 200% - siehe auch https://corona.statup.solutions/
a. Welche Maßnahmen hat die Regierung ergriffen, um ein Messmittelfähiges Instrument zu erhalten?
b. Ist diese Kenngröße wissenschaftlich validiert und internationaler Standard?
15. Wie hoch ist der Anteil der symptomlos positiv getesteten?
a. Wenn das nicht bekannt ist, wieso wird das nicht erfasst?
16. Welche Studien zur Effektivität der Maskenverwendung liegen der Bundesregierung vor?
a. Sind in den Studien Messergebnisse aus Schweden, Florida Texas etc. in diesen Studien berücksichtigt?
b. Wenn keine Studien vorliegen
i. Sind welche in Auftrag gegeben
ii. Sind Studien aus dem Ausland bekannt, wie z.B.: die der John-Hopkins-Universität
17. Unter Bezug auf die offenkundige Tatsache der Mindestfehlerrate von 50% der positiven PCR Tests:
a. Wieso wird einem Menschen mit Positivem PR Test das Attribut genesen zugesprochen?
18. Es wird weiterhin die Definition „an oder mit Corona verstorben“ verwendet
a. Welche Maßnahmen zum Nachweis der Ursächlichkeit des Todes durch das Virus sind ergriffen worden?
b. Wenn keine, warum nicht?
c. Wieso wird beim Impfen nicht dieselbe Definition verwendet?
„An oder mit Impfung verstorben“?
19. Welche Medikamente, welche gegen Covid19 wirken ,sind der Bundesregierung bekannt?
a. Indien, das vermeintliche Ursprungsland der Delta Variante scheint hier ja signifikante erfolge zu haben
b. Sind Studien zur Wirksamkeit von Mundspülungen bekannt?
c. Sind welche in Auftrag gegeben?
20. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Sterbefallzahlen in einer Pandemie nicht steigen ?
21. Wie hoch ist die Menge der Grippetests über den zeitliche Verlauf (Wochen/Monatsbasis) des letzten Jahres und mit welchen Ergebnissen?

Ergebnis der Anfrage

Das BMG hat keine Ahnung was es tut und agiert auf einem Zahlenmaterial, das absolut ungeeignet ist, irgendeine Maßnahme abzuleiten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
  • Kosten dieser Information:
    120,00 Euro
  • 5 Follower:innen
Thomas Arends
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einleitung: mit D…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Thomas Arends
Betreff
Messmittelfähigkeit [#225690]
Datum
28. Juli 2021 06:53
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einleitung: mit Datum 30.10.2020 ist mit der Stellungnahme des Prof. Bergholz der Teststrategie des Bundes zum Thema Corona, die Mangelhaftigkeit der Teststrategie bescheinigt worden. Darauf bezogen 1. Wann wurde der letzte Instand Ringversuch zur Messmittelfähigkeit durchgeführt? a. Wo findet man die Ergebnisse? b. Wenn nach dem 30.10 keine Ringversuche durchgeführt wurden: Warum nicht? 2. Wann wurde der letzte Blindversuch zur Messmittelfähigkeit der medizinischen Labore durchgeführt? a. Wo findet man die Ergebnisse? b. Wenn nach dem 30.10 keine Ringversuche durchgeführt wurden: Warum nicht? 3. Welche Gensequenzen wurden als Standard für die Ermittlung festgelegt? a. Gibt es einen internationalen Standard nach dem zu testen ist? i. Wenn ja, wo findet man den ii. Wenn Nein, hat die Regierung einen Festgelegt/festlegen lassen und wo findet man den? b. Wenn diese nicht festgelegt wurden, warum nicht? 4. Die WHO stellt fest, dass Menschen welche positiv getestet wurden (auch ein2tes Mal) ohne Symptome nicht als infiziert zu bezeichnen sind. a. Wird diese Definition in Deutschland auch angewendet? b. Wenn Nein, warum nicht? 5. Welche Tests sind für den Nachweis zugelassen? a. Von wem wurde der Test zugelassen? b. Unter welchen Kriterien? 6. Chemikalien haben einen Einfluss von bis zu Faktor 10 auf Sensitivität und Spezifität Weiter in Bezug auf die Frage oben a. Wurden die Chemikalien spezifiziert? b. Sind das Standardmaterialien? i. Wenn es keine Standardmaterialien sind, wie wird das überwacht, dass die Chemikalienkonzentration, Menge und Lagerung den Standards des Freigabedokumentes entspricht? 7. Wurde der CT Wert zum Verdacht auf Infektion festgelegt? a. Wer hat das wann getan – wo ist das zugehörige Forschungsdokument? b. Wie hoch ist der Wert? c. Ist dieser Wert Europaweit/Weltweit einheitlich, und wenn nein, warum nicht? 8. Sind die Labore in Deutschland in Ihrer Messmittelfähigkeit harmonisiert worden a. Wenn nein, warum nicht und wann ist das geplant? 9. Welche Maßnahmen sind eingeleitet worden, um Doppelzählungen zu vermeiden? 10. Sind die Probenentnahmen standardisiert wurden und wenn nein, warum nicht? 11. Wie werden die Labore gemäß ISO 15189:2012 regelmäßig überwacht und wo sind die Werte zu finden. a. Wenn Nein, warum nicht? b. Wenn die Selbstüberprüfung der Labore verwendet wird: Wieso ignoriert man die Tatsache, dass diese nicht dem Stand der Technik oder den Anforderungen der Wissenschaft entspricht? 12. Wurde der PCR Test in der Zwischenzeit wissenschaftlich validiert? a. Wenn ja, wo finden sich die Daten b. Wenn Nein, warum nicht und welche Maßnahmen hat die Regierung ergriffen, um ein messmittelfähiges Verfahren zu entwickeln? 13. Wieso wird weiterhin bei einem positiven PCR-Test von einer Infektion gesprochen, wobei es ja eine offenkundige Tatsache ist, dass der Test keine Infektion nachweisen kann? a. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Infektionen tatsächlich nachzuweisen? b. Sind diese einheitlich und verpflichtend, oder nur Empfehlungen, und warum? 14. Unter Bezug auf die Tatsache, dass die „Inzidenz“ nachweislich als Steuerinstrument nicht geeignet und hat eine Fehlerrate von > 200% - siehe auch https://corona.statup.solutions/ a. Welche Maßnahmen hat die Regierung ergriffen, um ein Messmittelfähiges Instrument zu erhalten? b. Ist diese Kenngröße wissenschaftlich validiert und internationaler Standard? 15. Wie hoch ist der Anteil der symptomlos positiv getesteten? a. Wenn das nicht bekannt ist, wieso wird das nicht erfasst? 16. Welche Studien zur Effektivität der Maskenverwendung liegen der Bundesregierung vor? a. Sind in den Studien Messergebnisse aus Schweden, Florida Texas etc. in diesen Studien berücksichtigt? b. Wenn keine Studien vorliegen i. Sind welche in Auftrag gegeben ii. Sind Studien aus dem Ausland bekannt, wie z.B.: die der John-Hopkins-Universität 17. Unter Bezug auf die offenkundige Tatsache der Mindestfehlerrate von 50% der positiven PCR Tests: a. Wieso wird einem Menschen mit Positivem PR Test das Attribut genesen zugesprochen? 18. Es wird weiterhin die Definition „an oder mit Corona verstorben“ verwendet a. Welche Maßnahmen zum Nachweis der Ursächlichkeit des Todes durch das Virus sind ergriffen worden? b. Wenn keine, warum nicht? c. Wieso wird beim Impfen nicht dieselbe Definition verwendet? „An oder mit Impfung verstorben“? 19. Welche Medikamente, welche gegen Covid19 wirken ,sind der Bundesregierung bekannt? a. Indien, das vermeintliche Ursprungsland der Delta Variante scheint hier ja signifikante erfolge zu haben b. Sind Studien zur Wirksamkeit von Mundspülungen bekannt? c. Sind welche in Auftrag gegeben? 20. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Sterbefallzahlen in einer Pandemie nicht steigen ? 21. Wie hoch ist die Menge der Grippetests über den zeitliche Verlauf (Wochen/Monatsbasis) des letzten Jahres und mit welchen Ergebnissen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Arends Anfragenr: 225690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225690/ Postanschrift Thomas Arends << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Arends
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Arends, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Messmittelfähigkeit [#225690]
Datum
29. Juli 2021 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Arends, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Thomas Arends
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Messmittelfähigkeit“ vom 28.07.2021 (#225690) …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Thomas Arends
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Messmittelfähigkeit [#225690]
Datum
31. August 2021 06:23
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Messmittelfähigkeit“ vom 28.07.2021 (#225690) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Arends Anfragenr: 225690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225690/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Arends, auf Ihre Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eing…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Messmittelfähigkeit [#225690]
Datum
31. August 2021 07:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Arends, auf Ihre Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Auch an Ihrem Antrag arbeiten wir. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Arends
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Haupt, ich bin ja wirklich erschrocken. Die von mir angefragten Daten sind St…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Thomas Arends
Betreff
RE: AW: Eingangsbestätigung, Messmittelfähigkeit [#225690]
Datum
31. August 2021 08:07
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Haupt, ich bin ja wirklich erschrocken. Die von mir angefragten Daten sind Standard Fragen, welche Jedermann, der sich mit Messen beschäftigt, spätestens seit dem Gutachten im Oktober 2020, angefasst hätte. Die Tatsache, dass Sie die Daten nicht ad hoc haben, läßt mich schwanen, dass Sie diese bis heute nicht erfasst haben. Ich wäre vor 40 Jahren aus dem Chemieseminar geflogen, hätte ich so gemessen. Und weder das BMG oder das RKI schafft es, diese Daten nach dem Gutachten als Standard Qualitätskriterien zu etablieren und zu überwachen? In der Gesamtfehlerkette reden wir von potentiell> 80% ! Auf gut Deutsch, die Grundlage für die Ausrufung einer Pandemie ist nicht gegeben! Dementsprechend sind dann alle, auf Grundlage dieser Messwerte erlassenen Gesetze und Verordnungen weder angemessen, noch geeignet oder erforderlich und dementsprechend rechtswidrig. Mit freundlichen Grüßen Thomas Arends Anfragenr: 225690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225690/
Thomas Arends
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Messmittelfähigkeit“ vom 28.07.2021 (#225690) …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Thomas Arends
Betreff
AW: RE: AW: Eingangsbestätigung, Messmittelfähigkeit [#225690]
Datum
3. September 2021 17:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Messmittelfähigkeit“ vom 28.07.2021 (#225690) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Ich erwarte Ihre Antwort innerhalb der nächsten 5 Tage == Mittwoch 08.09.2021 Mit freundlichen Grüßen Thomas Arends Anfragenr: 225690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225690/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Arends, in Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit. Ihre Fragen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Messmittelfähigkeit [#225690]
Datum
6. September 2021 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Arends, in Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit. Ihre Fragen unterfallen nicht gänzlich dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes. Zum Teil handelt es sich bei den Fragen um Auskunftsersuchen. Mit einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben Sie, wenn kein Ausschlussgrund entgegensteht, einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Das bedeutet, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, wenn sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Jene Fragen, die nicht dem IFG unterfallen, wurden an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet und werden von dort beantwortet. Jene Fragen, die dem IFG unterfallen, können zum Teil vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und zum Teil nur von nachgeordneten Behörden, dem Robert Koch-Institut bzw. dem Paul-Ehrlich-Institut, beantwortet werden. Hinsichtlich der Fragen, die vom BMG beantwortet werden können, teile ich Ihnen mit, dass der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig werden wird. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf fünf Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 300 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss der Zusammenstellung der Unterlagen feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an dem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Arends
Sehr << Anrede >> zunächst erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Erschreckend in dem Zusammenhang mei…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Thomas Arends
Betreff
Erneut: AW: Messmittelfähigkeit [#225690]
Datum
6. September 2021 15:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zunächst erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Erschreckend in dem Zusammenhang meiner Frage ist es, dass Sie offenkundig erst jetzt - nach Überschreitung der gesetzlich vorgegebenen Frist und der Androhung einer Klage - überhaupt beginnen die Fragen zu lesen. Die Tatsache, dass Sie meine Fragen nicht adhoc beantworten können, zeigt, dass die bisher beschlossenen Maßnahmen inklusive der Gesetzesänderungen zum IFSG, keine Grundlagen haben um eine Angemessenheit, Geeignetheit oder Verhältnismäßigkeit begründen zu können. Es sei darauf hingewiesen, dass die nicht unter besonderen Aufwand fallenden Daten, bereits seit 7 Tagen überfällig sind. (Scheinbar haben Sie die heute erst weitergeleitet.) Ich erhalte meine Anfrage aufrecht und erwarte einen Eingang innerhalb von 5 Arbeitstagen ab heute. Die 500 € Maximalbetrag sind ja gesetzlich festgelegt. Mit freundlichen Grüßen Thomas Arends Anfragenr: 225690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225690/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Wir haben keine wirkliche Ahnung was los ist, aber wir machen mal so weiter .... Das BMG agiert ohne jegliche Kenn…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Wir haben keine wirkliche Ahnung was los ist, aber wir machen mal so weiter ....
Datum
27. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Das BMG agiert ohne jegliche Kenntnis von den Daten, welche Sie benötigen um irgendwie sachbezogen arbeiten zu können