Messprotokolle aller Lärmmessungen an der Hohenzollernstr.; Genehmigung der oberen Landesbehörde zur Errichtung eines Tempolimits 30km/h.

sämtliche Messprotokolle aller Lärmmessungen an der Hohenzollernstr. zwischen Neuhofstr. und Eickener Str., zusätzlich die Genehmigung der oberen Landesbehörde zur Errichtung des 30km/h Tempolimits auf jenem Straßenabschnitt. Sofern diese Landesbehörde diese Verantwortung auf untergeordnete Behörden übertragen hat ist die Genehmigung der zuständigen Behörde zu übersenden. Legen Sie bitte ebenfalls die Begründung für dieses Tempolimit bei.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sä…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Messprotokolle aller Lärmmessungen an der Hohenzollernstr.; Genehmigung der oberen Landesbehörde zur Errichtung eines Tempolimits 30km/h. [#283678]
Datum
11. Juli 2023 15:24
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Messprotokolle aller Lärmmessungen an der Hohenzollernstr. zwischen Neuhofstr. und Eickener Str., zusätzlich die Genehmigung der oberen Landesbehörde zur Errichtung des 30km/h Tempolimits auf jenem Straßenabschnitt. Sofern diese Landesbehörde diese Verantwortung auf untergeordnete Behörden übertragen hat ist die Genehmigung der zuständigen Behörde zu übersenden. Legen Sie bitte ebenfalls die Begründung für dieses Tempolimit bei.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283678/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Ihre Anfrage vom 11.7.2023 zur Hohenzollernstraße Sehr << Antragsteller:in >> ich vermute, Ihre Anfra…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.7.2023 zur Hohenzollernstraße
Datum
13. Juli 2023 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
4,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich vermute, Ihre Anfrage zielt auf die diese Woche auf dem Abschnitt der Hohenzollernstraße zwischen Neuhofstraße und Künkelstraße eingerichtete Tempo-30-Einzelregelung im Bereich der Protected-Bike-Lane ab. Diese wurde, wie mir von der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt wurde, nicht aus Lärmschutzgründen eingerichtet. Es handelt es sich hierbei vielmehr um eine vorübergehende Tempo-30-Einzel-Regelung, die aufgrund der geänderten Verkehrssituation für die Anfangsphase erforderlich ist. Messprotokolle von Lärmmessungen an der Hohenzollernstraße können wir ihnen nicht übermitteln. Straßenverkehrslärm wird in Deutschland in der Regel nicht gemessen, sondern berechnet. Gesonderte Lärmmessungen wie Vorbeifahrt-Pegelmessungen wurden für die Hohenzollernstraße nicht beauftragt. Über das Umgebungslärmportal NRW sind allerdings die aktuellen Lärmkartierungen für Mönchengladbach und auch im speziellen für die Hohenzollernstraße einsehbar: MUNV Umgebungslärmportal - Umgebungslärm (nrw.de)<https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/> Die Hohenzollernstraße ist aufgrund der hohen Lärmbelastung ganz aktuell eine identifizierte und vom Ausschuss für Umwelt und Mobilität der Stadt Mönchengladbach beschlossene Belastungsachse der 4. Runde des städtischen Lärmaktionsplanes, welcher sich derzeit in Entwurfsbearbeitung befindet. Mit freundlichen Grüßen