Messstationen „Lärm-Monitoring“

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

1. Für alle im Rahmen des „Lärm-Monitoring“ geplanten oder bereits in Betrieb befindlichen Messstationen:
- Standort mit Streckennummer und Streckenkilometer
- Datum der geplanten Inbetriebnahme (falls zutreffend)

2. Die „Auswertung der Verkehrsströme“, auf deren Basis die Standorte der Messstationen ausgewählt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2019
  • Frist
    19. Juni 2019
  • 2 Follower:innen
Julius Tens
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Für alle im Rahm…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
Julius Tens
Betreff
Messstationen „Lärm-Monitoring“ [#143356]
Datum
17. Mai 2019 22:14
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Für alle im Rahmen des „Lärm-Monitoring“ geplanten oder bereits in Betrieb befindlichen Messstationen: - Standort mit Streckennummer und Streckenkilometer - Datum der geplanten Inbetriebnahme (falls zutreffend) 2. Die „Auswertung der Verkehrsströme“, auf deren Basis die Standorte der Messstationen ausgewählt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julius Tens
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in die Standorte der Lärm-Monitoring Stationen können Sie folgender Tabelle entnehmen. …
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Messstationen „Lärm-Monitoring“ [#143356]
Datum
29. Mai 2019 18:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Standorte der Lärm-Monitoring Stationen können Sie folgender Tabelle entnehmen. MP Nr. Name Strecke KM 1 Elmshorn Strecke 1220: Hamburg – Kiel 27,4 2 Schwarzenbek Strecke 6100: Berlin – Hamburg 241,9 3 Nienburg Strecke 1740: Wunstorf – Bremen 65,1 4 Celle Strecke 1720: Lehrte – Hamburg 39,8 5 Stadthagen Strecke 1700: Hannover – Minden 34,6 6 Fürstenwalde Strecke 6153: Berlin – Guben 66,9 7 Eilsleben Strecke 6110: Braunschweig – Magdeburg 159,9 8 Telgte Strecke 2200: Wanne-Eickel – Hamburg 82,2 9 Emmerich Strecke 2270: Oberhausen – Emmerich (Grenze) 45,9 10 Radebeul Strecke 6248: Berlin – Dresden 18,7 11 Saalfeld Strecke 6305: Großheringen – Saalfeld 57,2 12 Bad Hersfeld Strecke 3600: Bebra – Fulda 158,4 13 Andernach Strecke 2630: Köln – Bingen 68,9 14 Lahnstein Strecke 3507: Koblenz – Wiesbaden 99,0 15 Karlstadt Strecke 5200:Würzburg – Aschaffenburg 18,1 16 Osterhofen Strecke 5830: Regensburg – Passau 30,1 17 Rosenheim Strecke 5510: München – Rosenheim 53,8 18 Göppingen Strecke 4700: Stuttgart – Ulm 51,2 19 Emmendingen Strecke 4000: Mannheim – Basel 197,7 Sollten Sie die Messstation aufsuchen wollen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Bahnanlagen nicht betreten werden dürfen. Das Betreten der Bahnanlage ist nach § 315 StGB ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr und stellt eine Straftat dar. Die Ergebnisse von 13 Messstationen sind bereits auf der Website www.laerm-monitoring.de<http://www.l… verfügbar. Die weiteren Messstationen werden in den kommenden Monaten sukzessive hinzugefügt. Die Auswahl der Standorte für die Lärm-Monitoring Stationen erfolgte in drei Schritten: 1. Auswahl von Strecken auf Basis des Verkehraufkommens 2. Auswahl und Bewertung einzelner Standorte aufgrund der akustischen Randbedingungen 3. Überprüfung der technischen und betrieblichen Realisierbarkeit Primäres Ziel des deutschlandweiten Lärm-Monitorings ist es, den Erfolg der Umrüstung von Güterwagen auf lärmarme Bremstechniken zu überwachen. Demzufolge sind die Messstellen im Schienennetz des Bundes so zu positionieren, dass ein möglichst großer Teil des Schienengüterverkehrs erfasst wird. Hauptstrecken mit hoher Auslastung und großem Güterverkehrsanteil sind somit besonders geeignet. Genauso wichtig für ein deutschlandweites Lärm-Monitoring, dessen Ergebnisse veröffentlicht werden, ist es, die Standorte der Messstationen, soweit möglich, über das gesamte Bundesgebiet zu verteilen. Auf dieser Basis wurden geeignete Streckenabschnitte ermittelt. Dabei wurde für verschiedene Anzahlen von Messstationen der erfasste Güterverkehr, gemessen in Trassenkilometern, maximiert. Jede Trasse wurde dabei nur einmal berücksichtigt, auch wenn sie an zwei oder mehr Messstandorten vorbeiführt. Mit den errichteten Messstationen kann ca. 70% des Schienengüterverkehrs in Deutschland erfasst werden. Mit freundlichen Grüßen
Julius Tens
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte mich zunächst herzlich für ihre zeitnahe Reaktion, die Zusendung der in P…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
Julius Tens
Betreff
AW: Messstationen „Lärm-Monitoring“ [#143356]
Datum
29. Mai 2019 18:46
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte mich zunächst herzlich für ihre zeitnahe Reaktion, die Zusendung der in Punkt 1 meiner ursprünglichen Nachricht angefragten Tabelle, die Erläuterungen zu Punkt 2 sowie den Hinweis bezüglich des Betretens von Bahnanlagen bedanken - das habe ich jedoch ohnehin nicht vorgehabt. Allerdings bezog sich der bereits angesprochene zweite Punkt meiner Anfrage nicht auf den Verlauf des Auswahlprozesses, sondern vielmehr auf die konkreten Daten zu Verkehrsströmen, die diesem Auswahlprozess zugrunde lagen. ich bitte Sie daher erneut um Übersendung derselben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen angefragten Daten liegen leider nicht vor. Wenn Sie sich für Verkehrsz…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Messstationen „Lärm-Monitoring“ [#143356]
Datum
5. Juni 2019 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen angefragten Daten liegen leider nicht vor. Wenn Sie sich für Verkehrszahlen interessieren, hilft Ihnen vielleicht der Hinweis, dass Sie Zugzahlen auf dem interaktiven und kostenfreien Kartendienst der Lärmkartierung (https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/laermkartierung_node.html) finden können. Mit freundlichen Grüßen