Messwerte aus Trinkwassergewinnungsanlagen

Anfrage an: Gemeinde Lindenfels

Die letzten erfassten Messwerte (gesetzlich vorgeschrieben und darüber hinaus (Medikamente, Neonicotinoide, Hormone, Kontrastmittel, sonstige Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle) des Rohwasser und Trinkwasser der Trinkwassergewinnungsanlagen im Lindenfelser Stadtgebiet aufgeschlüsselt nach Anlage.

Die jährlichen Minimal- und Maximalwerte der erfassten Werte für die letzten 10 Jahre.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die letzten e…
An Gemeinde Lindenfels Details
Von
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Betreff
Messwerte aus Trinkwassergewinnungsanlagen [#248177]
Datum
3. Mai 2022 13:52
An
Gemeinde Lindenfels
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die letzten erfassten Messwerte (gesetzlich vorgeschrieben und darüber hinaus (Medikamente, Neonicotinoide, Hormone, Kontrastmittel, sonstige Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle) des Rohwasser und Trinkwasser der Trinkwassergewinnungsanlagen im Lindenfelser Stadtgebiet aufgeschlüsselt nach Anlage. Die jährlichen Minimal- und Maximalwerte der erfassten Werte für die letzten 10 Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248177/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Messwerte aus Trinkwassergewinnungsanlagen“ vo…
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Betreff
AW: Messwerte aus Trinkwassergewinnungsanlagen [#248177]
Datum
13. Juni 2022 15:16
An
Gemeinde Lindenfels
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Messwerte aus Trinkwassergewinnungsanlagen“ vom 03.05.2022 (#248177) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Messwerte aus Trinkwassergewinnungsanlagen“ vo…
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Betreff
AW: Messwerte aus Trinkwassergewinnungsanlagen [#248177]
Datum
19. Juli 2022 16:39
An
Gemeinde Lindenfels
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Messwerte aus Trinkwassergewinnungsanlagen“ vom 03.05.2022 (#248177) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Messwerte aus Trinkwassergewinnungsanlagen“ vo…
An Gemeinde Lindenfels Details
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Betreff
AW: Messwerte aus Trinkwassergewinnungsanlagen [#248177]
Datum
29. August 2022 11:44
An
Gemeinde Lindenfels
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Messwerte aus Trinkwassergewinnungsanlagen“ vom 03.05.2022 (#248177) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 83 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Messwerte aus Trinkwassergewinnungsanlagen“ vom 03.05.2022 (#24817…
An Gemeinde Lindenfels Details
Von
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Betreff
AW: Messwerte aus Trinkwassergewinnungsanlagen [#248177]
Datum
7. März 2024 12:35
An
Gemeinde Lindenfels
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Messwerte aus Trinkwassergewinnungsanlagen“ vom 03.05.2022 (#248177) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 639 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>