Metadaten zum StA der Verfahrenseinstellung betreffend das Russische Haus

Unter Bezugnahme auf die in der Presseberichterstattung [1] erwähnte Einstellung eines (Vor)-Ermittlungsverfahrens folgende Informationen über den/die Staatsanwält:in (im Folgenden zur Vereinfachung des Leseflusses: des Putinverstehers (m/w/d*)):
1. das Aktenzeichen des unter [1] gemeinten Verfahrens, das der Putinversteher mit Verfügung oder auf andere Art und Weise eingestellt hat
2. den Namen oder eine andere, für die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Putinversteher hinreichende Identifikationsmöglichkeit (Personalnummer, Abteilung, ...)
3. das Alter des Putinverstehers
4. falls die Auskunft zu 3. aufgrund des Datenschutzes abgelehnt werden müsste: die Antwort auf die Frage "wurde der Putinversteher vor dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 geboren?"
5. zusätzlich die Beantwortung der folgenden Fragen:
a) besaß der Putinversteher zum Zeitpunkt des Mauerfalls bereits die Befähigung zum Richteramt?
b) wann hat der Putinversteher seinen Amtseid auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geleistet?
c) wurde der Putinversteher im ehemaligen Beitrittsgebiet "neue Bundesländer" oder in einem "alten Bundesland" geboren?

LOStA Raupach kann davon ausgehen, dass der StA Berlin diese IFG-Anfrage am kommenden Werktag schriftlich und/oder auf einer zugelassenen, die Schriftform ersetzenden Art und Weise zugegangen sein wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Oktober 2023
  • Frist
    4. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter …
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Metadaten zum StA der Verfahrenseinstellung betreffend das Russische Haus [#289367]
Datum
1. Oktober 2023 21:08
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Bezugnahme auf die in der Presseberichterstattung [1] erwähnte Einstellung eines (Vor)-Ermittlungsverfahrens folgende Informationen über den/die Staatsanwält:in (im Folgenden zur Vereinfachung des Leseflusses: des Putinverstehers (m/w/d*)): 1. das Aktenzeichen des unter [1] gemeinten Verfahrens, das der Putinversteher mit Verfügung oder auf andere Art und Weise eingestellt hat 2. den Namen oder eine andere, für die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Putinversteher hinreichende Identifikationsmöglichkeit (Personalnummer, Abteilung, ...) 3. das Alter des Putinverstehers 4. falls die Auskunft zu 3. aufgrund des Datenschutzes abgelehnt werden müsste: die Antwort auf die Frage "wurde der Putinversteher vor dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 geboren?" 5. zusätzlich die Beantwortung der folgenden Fragen: a) besaß der Putinversteher zum Zeitpunkt des Mauerfalls bereits die Befähigung zum Richteramt? b) wann hat der Putinversteher seinen Amtseid auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geleistet? c) wurde der Putinversteher im ehemaligen Beitrittsgebiet "neue Bundesländer" oder in einem "alten Bundesland" geboren? LOStA Raupach kann davon ausgehen, dass der StA Berlin diese IFG-Anfrage am kommenden Werktag schriftlich und/oder auf einer zugelassenen, die Schriftform ersetzenden Art und Weise zugegangen sein wird.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289367/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordn…
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Automatische Antwort: Metadaten zum StA der Verfahrenseinstellung betreffend das Russische Haus [#289367]
Datum
1. Oktober 2023 21:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung. Sollten diese fristgebundene Verfahrensanträge oder Schriftsätze enthalten, übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden. Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich. Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können. Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse - auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen - täglich nur einmalig erstellt. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Staatsanwaltschaft Berlin (<<E-Mail-Adresse>>).
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren der StA, sehr geehrter Putinversteher innerhalb der StA Berlin, unten finden Sie de…
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Metadaten zum StA der Verfahrenseinstellung betreffend das Russische Haus [#289367]
Datum
1. Oktober 2023 21:11
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren der StA, sehr geehrter Putinversteher innerhalb der StA Berlin, unten finden Sie den gemeinten Zeitungsartikel. Da Ihnen diese Anfrage sowieso schriftlich zugehen wird, dürfte dieser Flüchtigkeitsfehler unbeachtlich sein. [1] https://www.tagesspiegel.de/berlin/das-russische-haus-in-berlin-behorden-schreiten-trotz-sanktionen-nicht-ein--beschwerde-eingelegt-10557430.html?utm_source=twitter&utm_medium=twitter_post&utm_campaign=social_tplus Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289367/
Staatsanwaltschaft Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordn…
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Automatische Antwort: Metadaten zum StA der Verfahrenseinstellung betreffend das Russische Haus [#289367]
Datum
1. Oktober 2023 21:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung. Sollten diese fristgebundene Verfahrensanträge oder Schriftsätze enthalten, übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden. Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich. Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können. Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse - auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen - täglich nur einmalig erstellt. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Staatsanwaltschaft Berlin (<<E-Mail-Adresse>>).

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Anfrage per Fax samt Sendebeleg
Datum
3. Oktober 2023
An
Staatsanwaltschaft Berlin
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