Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auskunft dahingehend, nach welchen Methoden und ggf. nach welchen Standards (z.B. DIN, ISO) die Risiko-Assessments nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO von durch die Aufsichtsbehörde geprüften Datenschutz-Folgenabschätzungen von Verantwortlichen durchgeführt wurden.
Unter den [geschwärzt] II#[geschwärzt], [geschwärzt] II#[geschwärzt] haben Sie und ich uns bereits zu diesem Antragsgegenstand ausgetauscht. Sie rieten mir in Ihrem Schreiben vom 05.08.2020, dass ich im Frühjahr 2021 noch einmal auf Sie mit diesem Antrag zukomme. Am 06.07.2021 hatte ich von Ihnen auf Anfrage erneut eine Fehlmeldung zum aktuellen Stand erhalten. Können Sie mir nun noch mehr Auskunft erteilen als es im Sommer 2020 bzw. 2021 möglich war?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
Anfragenr: 287549
Antwort an: [geschwärzt]
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