Microsoft Teams

- die Auswahlkriterien, die zur Auswahl von Microsoft Teams als Software für den Heimunterreicht an Ihren Schulen führten
- Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft Teams; ansonsten: Die Gründe, warum keine trotz Datenerhebung von Kindern keine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt wurde
- die Verträge über die Verwendung von Microsoft Teams
- alle Kommunikation mit dem LDI NRW über die Verwendung von Microsoft Teams
- alle internen Dokumente, die sich mit dem datenschutzrechtlichen Einsatz von Teams auseinandersetzen
- alle Dokumente, aus denen sich die Rechtsgrundlage nach DSGVO für Microsoft Teams ergibt; Falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Microsoft Teams [#208440]
Datum
11. Januar 2021 12:14
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Auswahlkriterien, die zur Auswahl von Microsoft Teams als Software für den Heimunterreicht an Ihren Schulen führten - Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft Teams; ansonsten: Die Gründe, warum keine trotz Datenerhebung von Kindern keine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt wurde - die Verträge über die Verwendung von Microsoft Teams - alle Kommunikation mit dem LDI NRW über die Verwendung von Microsoft Teams - alle internen Dokumente, die sich mit dem datenschutzrechtlichen Einsatz von Teams auseinandersetzen - alle Dokumente, aus denen sich die Rechtsgrundlage nach DSGVO für Microsoft Teams ergibt; Falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208440/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Hagen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Sta…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
12. Februar 2021 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Stadt Hagen. Gerne informieren wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten. Die Verträge über die Verwendung von Microsoft Teams können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen, da diese interne Geschäftsangelegenheiten eines Vertragspartners betreffen können. Alle übrigen angefragten Informationen und Dokumente betreffen die jeweilige Schule, die als für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortliche Stelle handelt. Diese Daten liegen uns als Schulträger nicht vor und können daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Auswahl von Software betrifft die inneren Schulangelegenheiten und erfolgt in eigener Verantwortung der jeweiligen Schule. Wir haben Ihrem Wunsch, bzw. Ihrem Recht entsprochen und Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#208440] Sehr << Anrede >> nach meiner Anfra…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#208440]
Datum
17. Mai 2021 12:11
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nach meiner Anfrage an die Bezirksregierung mit nachfolgender Vermittlung durch die LDI NRW hat sich herausgestellt, dass es sich bei den erfragen Informationen um eine äußere Schulangelegenheit handelt, die Sie mir beantworten müssen. Bitte legen Sie mir auch dar, warum der Ihrem Geschäftspartner entstehende Schaden nicht nur geringfügig ist und daher eine Herausgabe abzulehnen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208440/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#208440] Sehr << Anrede >> meine Information…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#208440]
Datum
17. Juni 2021 11:57
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Microsoft Teams“ vom 11.01.2021 (#208440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 125 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208440/
Kommunalverwaltung Hagen
Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#208440]  Sehr Antragsteller/in bis z…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#208440]
Datum
17. Juni 2021 11:57
Status
Warte auf Antwort
 Sehr Antragsteller/in bis zum 15. August 2021 ist die Stabsstelle Schuldigitalisierung und Medienentwicklungsplanung im Fachdienst Schule nicht besetzt. Bitte wenden Sie sich zwischenzeitlich an <<E-Mail-Adresse>>. Dieses Funktionspostfach wird während des o.g. Zeitraums regelmäßig eingesehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#208440] Sehr << Anrede >&…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#208440]
Datum
18. Juni 2021 16:36
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Microsoft Teams“ vom 11.01.2021 (#208440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 126 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208440/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#208440] Sehr << Anrede >&…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#208440]
Datum
22. Juni 2021 16:26
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Microsoft Teams“ vom 11.01.2021 (#208440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 130 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208440/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#208440] Sehr << Anrede >&…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#208440]
Datum
10. Juli 2021 17:15
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Microsoft Teams“ vom 11.01.2021 (#208440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208440/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#208440] Sehr << Anrede >&…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#208440]
Datum
17. August 2021 13:54
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Microsoft Teams“ vom 11.01.2021 (#208440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 186 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208440/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Microsoft Teams“ [#208440]
Datum
26. Oktober 2021 21:00
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208440/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir nach meinem Hinweis, dass die Stadt als Schulträger meine Anfrage beantworten muss nicht mehr geantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208440.pdf Anfragenr: 208440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208440/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.10.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Microsoft Teams“ [#208440]
Datum
27. Oktober 2021 08:12
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.10.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.9-8787/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag an die Stadt Hag…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.9-8787/21 Fragen bzgl. Microsoft Teams als Software für den Heimunterreicht an Schulen #208440
Datum
8. Dezember 2021 08:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.9-8787/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag an die Stadt Hagen bzgl. Microsoft Teams als Software für den Heimunterreicht an Schulen #208440 Sehr Antragsteller/in ich bitte zu entschuldigen, dass ich erst heute zu Ihrer o.a. Eingabe antworte. Zu Ihrer Vermittlungsanfrage: 209.2.3.1.6-3554/21 Zugang zu Fragen bzgl. Microsoft Teams am Cuno-Berufskolleg II (Hagen) Antrag an die Bezirksregierung Arnsberg hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass die von Ihnen begehrten Informationen den äußeren Schulangelegenheit zuzuordnen sein dürften. Ich habe hier im Haus die Angelegenheit mit den Kolleginnen aus dem Datenschutzbereich besprochen und musste aber nun feststellen, dass es sich bei der von Ihnen begehrten Information doch um eine innerschulische Angelegenheit handelt. Für die äußeren Schulangelegenheiten trifft § 79 SchulG NRW zu, welcher regelt, dass "die Schulträger verpflichtet sind, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen." Hingegen gelten die Schulen der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie in inneren Schulangelegenheiten personenbezogene Daten verarbeiten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 DSG NRW als (eigenständige) öffentliche Stellen. Für die Schulen hat die jeweilige Schulleitung durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass der Schutz der verarbeiteten Daten gewährleistet ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1 VO-DV I, § 1 Abs. 5 VO-DV II). Sie ist insoweit datenschutzrechtlich Verantwortliche. Die Schulen setzen Microsoft Teams als Software für den Heimunterricht, der mit einer Verarbeitung personenbezogener Daten der Schüler*innen und Lehrer*innen verbunden ist, ein, um ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen. Insofern führen sie hierdurch eine innere Schulangelegenheit aus. Alle von Ihnen angesprochenen Punkte stehen mit dieser Aufgabenwahrnehmung in Verbindung, so dass sie alle innere Schulangelegenheit betreffen. In der Praxis kann die Abgrenzung manchmal schwierig sein, wenn die Gemeinden (bsp. in Bezug auf die Nutzung von Microsoft-Produkten oder die Anschaffung von iPads) Rahmenverträge vereinbaren. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei der Nutzung eines konkreten Produkts für den Unterricht um eine innerschulische Angelegenheit handelt, für die die Schulen/Schulleitungen letztendlich (datenschutzrechtlich) verantwortlich sind. Ich bedaure, dass es bei dieser Anfrage aufgrund der Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 4 IFG NRW zu dieser Verzögerung gekommen ist. Ich würde die Bezirksregierung Arnsberg anschreiben, bitte Sie aber mir die Links zu Ihren Anfragen #208314 und 214431 zuzusenden. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank, dass Sie sich noch einmal mit diesem Fall auseinander gesetzt haben! G…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.9-8787/21 Fragen bzgl. Microsoft Teams als Software für den Heimunterreicht an Schulen #208440 [#208440]
Datum
11. Januar 2022 14:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank, dass Sie sich noch einmal mit diesem Fall auseinander gesetzt haben! Gerne übermittle ich Ihnen die Links noch einmal: #208314: https://fragdenstaat.de/a/208314/ #214461: https://fragdenstaat.de/a/214461/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208440/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in bitte rufen Sie mich in der o.a. Angelegenheit zurück, damit ich das weiter Vorgehen mit Ihn…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 209.2.3.2.9-8787/21 Fragen bzgl. Microsoft Teams als Software für den Heimunterreicht an Schulen #208440 [#208440]
Datum
18. Januar 2022 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte rufen Sie mich in der o.a. Angelegenheit zurück, damit ich das weiter Vorgehen mit Ihnen besprechen kann. Sie können mich in der Regel bis 14.00 Uhr erreichen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag bzgl. Microsoft Teams a…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.9-8787/21 Microsoft Teams als Software für den Heimunterreicht an Schulen #208440
Datum
27. Januar 2022 08:11
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag bzgl. Microsoft Teams als Software für den Heimunterreicht an Schulen #208440 Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren bezüglich der Verträge gegenüber der Stadt Hagen soeben aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-8787/21 Betreff: Mein Schreiben…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung; Ihr Antrag bzgl. Microsoft Teams als Software für den Heimunterricht an Schulen #208440
Datum
24. Februar 2022 09:40
Status
Warte auf Antwort
Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-8787/21 Betreff: Mein Schreiben vom 27.01.2022 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag bzgl. Microsoft Teams als Software für den Heimunterricht an Schulen #208440 Mein Schreiben vom 27.01.2022 Sehr Antragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: [geschwärzt] Betreff: Mein Schreiben vom 27.01.2022 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
[geschwärzt] Erinnerung; Ihr Antrag bzgl. Microsoft Teams als Software für den Heimunterricht an Schulen #208440
Datum
25. Februar 2022 07:06
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: [geschwärzt] Betreff: Mein Schreiben vom 27.01.2022 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag bzgl. Microsoft Teams als Software für den Heimunterricht an Schulen #208440 Mein Schreiben vom 27.01.2022 Sehr [geschwärzt], leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 25.02.2022 1) Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 25.02.2022
Datum
31. März 2022 10:49
Status
Warte auf Antwort
1) Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-8787/21 Betreff: Mein Schreiben vom 25.02.2022 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung.: Ihr Antrag bzgl. Microsoft Teams als Software für den Heimunterricht an Schulen #208440 Mein Schreiben vom 25.02.2022 Sehr Antragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein Schreiben vom 25.02.2022 [#208440] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mi…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein Schreiben vom 25.02.2022 [#208440]
Datum
19. Mai 2022 12:19
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Microsoft Teams“ vom 11.01.2021 (#208440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 461 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.9-8787/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag an die Stadt Hag…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.9-8787/21 Antrag an die Stadt Hagen bzgl. Microsoft Teams als Software für den Heimunterreicht an Schulen #208440
Datum
20. Mai 2022 07:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.9-8787/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag an die Stadt Hagen bzgl. Microsoft Teams als Software für den Heimunterreicht an Schulen #208440 Sehr << Antragsteller:in >> zu meinem Auskunftsersuchen fehlt mir immer noch eine Stellungnahme. Ich habe die öffentliche Stelle daher unter Fristsetzung aufgefordert, mir ihre Stellungnahme nunmehr unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Hagen
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW an die Stadt Hagen über fragdenstaat.de #208440 Sehr <<…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW an die Stadt Hagen über fragdenstaat.de #208440
Datum
4. Juli 2022 13:42
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW haben Sie die Stadtverwaltung Hagen aufgefordert, Ihnen Informationen zum Einsatz von Microsoft Teams als Software für den Heimunterricht an Hagener Schulen zur Verfügung zu stellen. Im Nachrichtenverlauf unter https://frag-denstaat.de/anfrage/microsoft-teams-2/ hat die Schule, als für die Verarbeitung von personen-bezogenen Daten verantwortliche Stelle, bereits auf Teile Ihre Anfrage, die inneren Schulangelegenheiten betreffend, geantwortet. Unsererseits stellen wir Ihnen hier die unter Punkt 3 gewünschten Informationen zu Verträgen über die Verwendung von Microsoft Teams zur Verfügung. Allgemein- und berufsbildenden Schulen, sowie Schulträgern ist es möglich über den sogenannten FWU-Rahmenvertrag Microsoft Software zu günstigen Konditionen zu erwerben. Dabei wird Microsoft Software, wie es generell bei Microsoft Unternehmens-Software der Fall ist, nicht direkt bei Microsoft, sondern bei einem LAR (Large Account Reseller) oder auch LSP (Licensing Solution Partner) erworben. Microsoft Teams ist dabei ein Teil eines weitreichenden Software-Angebotes. Ob eine Nutzung erfolgt, entscheidet der Anwender. Informationen zum FWU-Vertrag sind öffentlich einzusehen. Diese finden Sie beispielsweise hier: https://query.prod.cms.rt.micro-soft.com/cms/api/am/binary/RE4C4N9 und hier: https://fwu.de/rahmenvertrag-zwischen-dem-fwu-und-microsoft/. Darüber hinaus gibt es nähere vertragliche Regelungen zum Erwerb der Software zwischen dem für die Hagener Schulen zuständigen LSP und der Stadt Hagen. Diese vertraglichen Regelungen beziehen sich nicht auf die Verwendung von Microsoft Teams als Software für den Heimunterricht, sondern auf den Erwerb. Die Stadt Hagen hat diese Vertragsinhalte geprüft und Ihren Anspruch auf Informationserhalt gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW mit dem Interesse der Vertragsparteien, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen, abgewogen. Die Vertragsinhalte können aufgrund der Regelung des § 8 IFG NRW nicht zur Verfügung gestellt werden. Das Ergebnis wird hier gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründet. Nach § 8 IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Dies gilt nicht, wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre. Im Zweifelsfall ist der oder dem Betroffenen vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Stadt Hagen hat zunächst den Vertragspartner um Stellungnahme gebeten. Dieser stuft die Vertragsinhalte als schutzwürdige Geschäftsgeheimnisse ein und sieht bei einer Veröffentlichung seine Wettbewerbsposition und sein exklusives kaufmännisches Wissen als gefährdet an. Zudem führt er aus, dass die Veröffentlichung einen wirtschaftlichen Schaden entstehen lassen würde. Die Stadt Hagen kommt nach eigener Würdigung der Vertragsinhalte zu dem Ergebnis, dass nach § 8 IFG NRW Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden muss, da es sich bei den Vertragsunterlagen evident um besonders schutzwürdige Geschäftsgeheimnisse handelt. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen, Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Die begehrten Informationen beinhalten exklusives kaufmännisches Wissen bezüglich der Preisgestaltung und den Erfahrungen der bisherigen Auftragsausführungen, die bei Offenlegung die Wettbewerbsposition des LSPs negativ beeinflussen könnten. Eine Informationsgewährung kommt auch nicht nach § 8 S. 3 IFG NRW in Betracht. Der mit einer Veröffentlichung verbunden Schaden wäre nicht nur geringfügig. Durch die Übermittlung an Dritte entsteht ein wirtschaftlicher Schaden, da unmittelbar die strategische Position sowie die Wettbewerbsfähigkeit des LSPs innerhalb des exklusiven Bewerberkreises beeinträchtigt wäre. Mit freundlichen Grüßen