Mieter entlasten bei Denkmalschutz Fassaden Sanierung

Kann ein Vermieter, dessen Mieter aufgrund eines Triple net Vertrages selbst für die Sanierung einer denkmalgeschützten Fassade verantwortlich ist, von Zuschüssen/ Mitteln profitieren wenn er (Vermieter) die Kosten anstelle der Mieters übernimmt ? Damit wäre uns als Mieter sehr geholfen um den Vermieter zu überzeugen uns diese Kosten zu erlassen und weiter Mieter bleiben zu können. Uns fehlt das Geld um die vertraglich geschuldete Sanierung umzusetzen, so kam es zur Kündigung wegen Insolvenz.

Vielen Dank

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  • Datum
    14. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
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Ines Reinhard
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kann ein Ve…
An Deutsche Stiftung Denkmalschutz Details
Von
Ines Reinhard
Betreff
Mieter entlasten bei Denkmalschutz Fassaden Sanierung [#195294]
Datum
14. August 2020 22:16
An
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann ein Vermieter, dessen Mieter aufgrund eines Triple net Vertrages selbst für die Sanierung einer denkmalgeschützten Fassade verantwortlich ist, von Zuschüssen/ Mitteln profitieren wenn er (Vermieter) die Kosten anstelle der Mieters übernimmt ? Damit wäre uns als Mieter sehr geholfen um den Vermieter zu überzeugen uns diese Kosten zu erlassen und weiter Mieter bleiben zu können. Uns fehlt das Geld um die vertraglich geschuldete Sanierung umzusetzen, so kam es zur Kündigung wegen Insolvenz. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ines Reinhard Anfragenr: 195294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195294/ Postanschrift Ines Reinhard << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ines Reinhard

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