Mietpreisbremse

können Sie mir mitteilen warum es keine Mietpreisbremse für die Gemeinde Tamm gibt?
Für den Nachbarort Asperg ,Möglingen, Bietigheim-Bissingen und Ludwigsburg gibt es eine Mietpreisbremse nur Tamm nicht obwohl es ja zum Landkreis Ludwigsburg gehört.
Wir bitten diese auch noch Nachzutragen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: können Sie mir mi…
An Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietpreisbremse [#167254]
Datum
25. September 2019 11:54
An
Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
können Sie mir mitteilen warum es keine Mietpreisbremse für die Gemeinde Tamm gibt? Für den Nachbarort Asperg ,Möglingen, Bietigheim-Bissingen und Ludwigsburg gibt es eine Mietpreisbremse nur Tamm nicht obwohl es ja zum Landkreis Ludwigsburg gehört. Wir bitten diese auch noch Nachzutragen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 25. September 2019 baten Sie um Informationen im Zusammenhang mit ein…
Von
Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg
Betreff
AW: Mietpreisbremse [#167254]
Datum
8. Oktober 2019 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 25. September 2019 baten Sie um Informationen im Zusammenhang mit einer Mietpreisbremse in der Gemeinde Tamm. Leider kann die im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg angesiedelte Landesregulierungsbehörde (LRegB) Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen. Ihre Fragestellung fällt nach § 54 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht in den Zuständigkeitsbereich der LRegB. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Gemeinde, auf die sich Ihre Anfrage bezieht. Mit freundlichen Grüßen