Mietrechtsanpassungsgesetz

Informationen und Dokumentationen über die Arbeiten der beteiligten Ausschüsse am Referentenentwurfes. Zusätzliche Informationen über die Anwesenheit von Interessenverbänden und Sachverständigen bei der Erstellung des Referentenentwurfes

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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Christian Langenohl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen und…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Christian Langenohl
Betreff
Mietrechtsanpassungsgesetz [#220742]
Datum
20. Mai 2021 12:20
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen und Dokumentationen über die Arbeiten der beteiligten Ausschüsse am Referentenentwurfes. Zusätzliche Informationen über die Anwesenheit von Interessenverbänden und Sachverständigen bei der Erstellung des Referentenentwurfes
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Langenohl Anfragenr: 220742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220742/ Postanschrift Christian Langenohl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Langenohl
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 367/2021 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 20. Mai 2021 - Mietrechtsanpassungsgesetz [#220742]
Datum
4. Juni 2021 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 367/2021 Sehr geehrter Herr Langenohl, zu dem mit nachstehender E-Mail vom 20. Mai 2021 von Ihnen erbetenen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen mit, dass der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG) durch das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeitet und den Fachkreisen und Verbänden erst nach Erstellung des Referentenentwurfs mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zugeleitet wurde (§ 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)). Die Stellungnahmen der Fachkreise und Verbände sowie der Referentenentwurf des BMJV sind über die Internetseite des BMJV abrufbar (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetz...). Amtliche Informationen zu mündlichen Anhörungen von bzw. fachlichen Gesprächen mit Fachkreisen und Verbänden im Rahmen der Erstellung des Referentenentwurfs liegen nicht vor. Erst der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf zum MietAnpG wurde am Ende der ersten Lesung im Deutschen Bundestag von dort an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist über die Internetseite des Deutschen Bundestags abrufbar (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/1...). Eine Gebühr wird für diese Auskunft nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Christian Langenohl
Sehr << Anrede >> Danke für ride zügige Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christi…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Christian Langenohl
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 20. Mai 2021 - Mietrechtsanpassungsgesetz [#220742]
Datum
4. Juni 2021 15:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für ride zügige Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Langenohl Anfragenr: 220742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220742/