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Mietsenkungsvefahren des Jobcenters Leverkusen in den Jahren 2005 bis Einschließlich 2014

1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Leverkusen betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 bis 2014?

2. Liegen Ihnen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2014 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind

3. und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben?

4. Wie beziffern Sie den Jahreshöchstand der Bedarfsgemeinschaften den Jahren 2005 und 2014?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2015
  • Frist
    21. April 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ich bitte um …
An Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen Details
Von
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Betreff
Mietsenkungsvefahren des Jobcenters Leverkusen in den Jahren 2005 bis Einschließlich 2014 [#8935]
Datum
20. März 2015 13:17
An
Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Leverkusen betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 bis 2014? 2. Liegen Ihnen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2014 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind 3. und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben? 4. Wie beziffern Sie den Jahreshöchstand der Bedarfsgemeinschaften den Jahren 2005 und 2014?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Mietsenkungsvefahren des Jobcenters Lever…
An Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mietsenkungsvefahren des Jobcenters Leverkusen in den Jahren 2005 bis Einschließlich 2014 [#8935]
Datum
21. April 2015 15:29
An
Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Mietsenkungsvefahren des Jobcenters Leverkusen in den Jahren 2005 bis Einschließlich 2014" vom 20.03.2015 (#8935) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag nach dem IFG, wurde Ihnen der beigefügte Bescheid bereits am 10.04.2…
Von
Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Betreff
Mietsenkungsvefahren des Jobcenters Leverkusen in den Jahren 2005 bis Einschließlich 2014 [#8935]
Datum
21. April 2015 15:53
Status
geschwärzt
55,6 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
Bescheid.doc
100,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag nach dem IFG, wurde Ihnen der beigefügte Bescheid bereits am 10.04.2015 auf dem Postweg übersendet. Gruß Leander Herbst - Rechtsstelle - - Datenschutzbeauftragter - Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen Gustav-Heinemann-Str.3 51373 Leverkusen Tel 0214/32837- 426 Fax 0214/32837- 412
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