Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke 2005 und 2014

1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 und 2014?

2. Liegen Ihnen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2014 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind

3. und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben?

4. Wie beziffern Sie den Jahreshöchstand der Bedarfsgemeinschaften den Jahren 2005 und 2014?

Ergebnis der Anfrage

Mietsenkungsverfahren bedeuten für Betroffene entweder langfristige Unterschreitung des Existenzminimums oder Umzug.

Bei 10.075 Bedarfsgemeinschaften und 20.917 Hilfeberechtigten (Stand: Januar 2015) ist es nicht unerheblich zu prüfen, wie viele Leistungsberechtigte zur Mietsenkung aufgefordert wurden.

Beim Jobcenter Märkischer Kreis z.B. wurden in der Zeit von 2005-2013 insgesamt 8.276 Mietsenkungsverfahren eingeleitet. Der Höchststand der Bedarfsgemeinschaften lag im Juni 2006 bei 20.434 BGs mit ca. 40.000 Hilfeberechtigten.
http://www.beispielklagen.de/IFG042.htm…

Zur Sicherstellung der Grundversorgung sind solche Erhebungen erforderlich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. März 2015
  • Frist
    10. April 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amt pro Arbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke (Option: KOMJOB) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke 2005 und 2014 [#8817]
Datum
7. März 2015 14:50
An
Amt pro Arbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke (Option: KOMJOB)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 und 2014? 2. Liegen Ihnen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2014 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind 3. und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben? 4. Wie beziffern Sie den Jahreshöchstand der Bedarfsgemeinschaften den Jahren 2005 und 2014?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amt pro Arbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke (Option: KOMJOB)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) hier: Mietse…
Von
Amt pro Arbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke (Option: KOMJOB)
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
26. März 2015 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) hier: Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 und 2014 beim Jobcenter des Kreises Minden-Lübbecke Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 07.03.2014 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Gesamtzahl der Mietsenkungsverfahren wird nicht nachgehalten. Diese Informationen sind daher nicht vorhanden (s. § 3 Satz 1 IFG NRW). Die erfragten Zahlen könnten daher nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand ermittelt werden. Frage 2: Auch diese Zahlen liegen leider nicht vor (§ 3 Satz 1 IFG NRW). Frage 3: Der Begriff des Existenzminimums wird unterschiedlich definiert. Ich gehe davon aus, dass Ihre Frage darauf gerichtet ist, zu erfahren, in wieviel Fällen der gekürzte Anteil der Kosten der Unterkunft aus dem Betrag für den SGB II - Regelbedarf aufgebracht werden musste. Auch diese Gesamtzahl wird nicht nachgehalten, so dass die von Ihnen nachgefragte Zahl nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand ermittelt werden könnte. Die Zahl ist daher nicht vorhanden (§ 3 Satz 1 IFG NRW). Frage 4: Aufgrund der Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe im Jahre 2005 kann keine valide Zahl über den Jahreshöchststand der Bedarfsgemeinschaften für 2005 genannt werden. Für das Jahr 2014 weise ich auf die Internetveröffentlichung auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke hin: http://www.minden-luebbecke.de/PDF/Kommunale_Arbeitsmarktstatistik_Januar_2015.PDF?ObjSvrID=1891&ObjID=2892&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1422600733 Mit freundlichen Grüßen