Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Wuppertal von 2005-2017
eine Übersicht der 1. Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Wuppertal von 2005-2017 und die dazugehörigen 2. Höchstwerte der jährlich betreuten Bedarfsgemeinschaften.
Die Vorgaben des Jobcenter Wuppertal hielten über Jahre der sozialgerichtlichen Überprüfung nicht stand und auch das LSG NRW hat in Entscheidungen attestiert, dass in Wuppertal über Jahre hinweg kein Schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft im Sinne des BSG-Rechtsprechung vorgelegen hat.
Die Mietkürzungen wurden somit ohne Rechtsgrundlage umgesetzt und haben zu z.T. erheblichen Kürzungen im Existenzminimum einer Vielzahl von Betroffenen geführt. Die Zahl derer, die sich gegen die Bescheide in Widerspruch- und Klageverfahren gewandt haben dürfte überschaubar sein.
3. Wie viele Verfahren wurden einfach durch Nachleistung beendet, nachdem die Sozialgerichte rechtskräftig entschieden hatten, dass KEIN SCHLÜSSIGES KONZEPT vorgelegen hatte.
Information nicht vorhanden
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Datum30. Oktober 2017
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1. Dezember 2017
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