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Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 bis Einschließlich 2014

Anfrage an: Jobcenter Duisburg

1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Dortmund betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 und 2014?

2. Liegen Ihnen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2014 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind

3. und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben?

4. Wie beziffern Sie den Jahreshöchstand der Bedarfsgemeinschaften den Jahren 2005 und 2014?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. März 2015
  • Frist
    21. April 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ich bitte um …
An Jobcenter Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 bis Einschließlich 2014 [#8930]
Datum
20. März 2015 12:54
An
Jobcenter Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ich bitte um die Nennung der Anzahl der vom Jobcenter Dortmund betriebenen Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 und 2014? 2. Liegen Ihnen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften in den Jahren 2005 bis 2014 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind 3. und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben? 4. Wie beziffern Sie den Jahreshöchstand der Bedarfsgemeinschaften den Jahren 2005 und 2014?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Duisburg
Sehr geehrte Damen und Herren, die u. a. Anfrage übersende ich mit der Bitte um Beantwortung in eigener Zuständig…
Von
Jobcenter Duisburg
Betreff
WG: Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 bis Einschließlich 2014 [#8930]
Datum
23. März 2015 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, die u. a. Anfrage übersende ich mit der Bitte um Beantwortung in eigener Zuständigkeit, da Daten des Jobcenters Dortmund nachgefragt werden. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Duisburg
Sehr geehrtAntragsteller/in zu den Punkten 1 bis 3 Ihrer Anfrage liegen dem Jobcenter Dortmund keine belastbaren …
Von
Jobcenter Duisburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.03.2015 / Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 bis Einschließlich 2014 [#8930]
Datum
23. März 2015 14:57
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zu den Punkten 1 bis 3 Ihrer Anfrage liegen dem Jobcenter Dortmund keine belastbaren Zahlen vor. Auch das Statistikangebot der Bundesagentur für Arbeit sagt dazu nichts aus, sodass diese Fragen nicht beantwortet werden können. Zur Frage Nummer 4 nenne ich Ihnen nachfolgend die Jahreshöchststände der Bedarfsgemeinschaften in Dortmund: Jahr Anzahl der Bedarfsgemeinschaften Monat 2005 45325 Dez. 2005 2006 46802 Mai 2006 2007 43655 März 2007 2008 42632 März 2008 2009 42055 Oktober 2009 2010 43338 Juli 2010 2011 43216 März 2011 2012 42663 Juli 2012 2013 43578 Juli 2013 2014 44269 Juli 2014. Diese Werte gehen aus dem Statistikbericht der Bundesagentur für Arbeit "Zeitreihe zu Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger nach SGB II - Deutschland mit Kreisen" hervor. Sie können den Statistikservice unter http://statistik.arbeitsagentur.de aufrufen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 …
An Jobcenter Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.03.2015 / Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 bis Einschließlich 2014 [#8930]
Datum
21. April 2015 15:31
An
Jobcenter Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Mietsenkungsverfahren in den Jahren 2005 bis Einschließlich 2014" vom 20.03.2015 (#8930) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.