Mietspiegel der Stadt Dortmund

die Rohdaten, welche für die Erstellung des aktuellen Dortmunder Mietspiegels verwendet wurden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietspiegel der Stadt Dortmund [#271419]
Datum
24. Februar 2023 19:38
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Rohdaten, welche für die Erstellung des aktuellen Dortmunder Mietspiegels verwendet wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271419/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 24.02.2023 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, << Antragsteller:in >> hie…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 24.02.2023
Datum
27. Februar 2023 09:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
informationspflichtbabcgemart13dsgvo.pdf
210,7 KB
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 24.02.2023. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Veröffentlichung der Rohdaten zum Dortm…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
AW: IFG: Mietspiegel der Stadt Dortmund [#271419]
Datum
27. März 2023 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Veröffentlichung der Rohdaten zum Dortmunder Mietspiegel 2023/2024. Der Stadt Dortmund liegt der Datensatz mit den Rohdaten leider noch nicht vor. Dieser wird der Stadt Dortmund von dem mit der Erstellung des Mietspiegels beauftragten Instituts nach Abschluss aller in diesem Zusammenhang erforderlichen Arbeiten zur Verfügung gestellt. Die Rohdaten werden unter Beachtung der Datenschutzrichtlinien zur Veröffentlichung aufbereitet. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld und werden uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald die Veröffentlichung erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mietspiegel der Stadt Dortmund“ vom 24.02.2023 (#271419) wurde von…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG: Mietspiegel der Stadt Dortmund [#271419]
Datum
17. April 2023 06:18
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mietspiegel der Stadt Dortmund“ vom 24.02.2023 (#271419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Dokumentation zur Erstellung des Mietspiegels sollte inzwischen Vorliegen. Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, welche Stelle mit der Erstellung des Mietspiegels beauftragt wurde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 17.04.2023 #271419 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, << Antragsteller:in >…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 17.04.2023 #271419
Datum
18. April 2023 10:19
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
informationspflichtbabcgemart13dsgvo.pdf
210,7 KB
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, << Antragsteller:in >> Ihre Mail vom 17.04.2023 ist im Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit eingegangen. Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Am 27. 03. 2023 haben Sie von der zuständigen Stelle die folgende Antwort erhalten, dass die von Ihnen gewünschten Rohdaten Ihnen übersendet werden, sobald sie zur Verfügung stehen. Zur Zeit liegen die Rohdaten der Stadt Dortmund jedoch noch nicht vor. Die Erstellung des Dortmunder Mietspiegels wurde vom Institut InWIS Forschung & Beratung aus Bochum durchgeführt. Die Stadt Dortmund erhält die Daten nach Abschluss aller Arbeiten vom Auftragnehmer und wird sie dann datenschutzkonform aufbereiten und Ihnen zukommen lassen. Die Dokumentation zur Erstellung des Mietspiegels werden Sie nach finaler Abstimmung ebenfalls erhalten. Bitte aktualisieren Sie den Status Ihrer Anfrage im Forum fragdenstaat.de Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich mich für die lange Wartezeit entschuldigen. Nachdem …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
AW: IFG: Mietspiegel der Stadt Dortmund [#271419]
Datum
27. Juni 2023 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich mich für die lange Wartezeit entschuldigen. Nachdem wir die dem Mietspiegel zugrunde liegenden Daten erst vor einigen Wochen vom Auftraggeber erhielten, waren diese noch aufzubereiten. Soeben haben wir die Datengrundlage über unser Open Data Portal veröffentlicht. Ergänzend finden Sie dort auch den Mietspiegel sowie die Dokumentation des Mietspiegels, die ich Ihnen gerne auch noch dieser E-Mail beifüge. Der Link zum Open Data Portal ist folgender: opendata.dortmund.de | Offene Daten für Dortmund Die Mietspiegel-Datengrundlage ist unter der Rubrik "Infrastruktur, Bauen und Wohnen" zu finden. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen

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