Mietspiegel Straßenverzeichnis

- Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel 2019 vom 13. Mai 2019
- Verzeichnis der zu Milieuschutzgebieten gehörenden Straßenbereiche
jeweils in maschinenlesbaren Format, wie zum Beispiel Excel-Tabelle, JSON, XML oder ähnlich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietspiegel Straßenverzeichnis [#165977]
Datum
5. September 2019 17:46
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel 2019 vom 13. Mai 2019 - Verzeichnis der zu Milieuschutzgebieten gehörenden Straßenbereiche jeweils in maschinenlesbaren Format, wie zum Beispiel Excel-Tabelle, JSON, XML oder ähnlich.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr unten stehende Mail wurde an mich weitergeleitet; ich bestätige Ihnen hiermit de…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Mietspiegel Straßenverzeichnis [#165977]
Datum
6. September 2019 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr unten stehende Mail wurde an mich weitergeleitet; ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang. Vorab kann ich Ihnen schon mitteilen, dass für die beantragte Auskunft keine Gebühr erhoben wird. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
18. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Mail vom 05.09.2019 wurde mit Schreiben vom 18.09.2019 (Bescheid…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Mietspiegel Straßenverzeichnis [#165977]
Datum
17. Oktober 2019 08:33
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Mail vom 05.09.2019 wurde mit Schreiben vom 18.09.2019 (Bescheid mit Anlage Amtsblatt) beantwortet und an die von Ihnen angegebene Postadresse als Einschreiben mit Rückschein versandt. Da leider auf diesem Bescheid die Unterschrift fehlte, wurde Ihnen mit Datum 19.09.2019 der Bescheid noch einmal, nun mit Unterschrift, zugesandt - mit Zustellungsurkunde. Das erste Schreiben vom 18.09.2019 kam an mich zurück mit der Anmerkung, dass 2 Zustellungsversuche erfolgten und die Lagefrist abgelaufen war; das Schreiben wurde anscheinend nicht abgeholt. Beim zweiten Schreiben gehe ich aufgrund des Rücklaufs davon aus, dass die Übergabe in Ihren Briefkasten erfolgte und das Schreiben zugestellt wurde. Da das Amtsblatt als Anlage aus dem ersten Schreiben nicht bei Ihnen vorliegt, würde ich es Ihnen noch einmal (mit normaler Post) zusenden. Bitte geben Sie mir dazu kurz Bescheid, wenn Sie dies wünschen. Mit freundlichen Grüßen