Mietzuschuss Führungskräfte

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1.1 Wie viele Führungskräfte des RBB erhalten einen s. g. Mietzuschuss zzgl. Ihres Gehaltes?
1.2 Um welche Angestellte handelt es sich dabei?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

---

Bitte antworten Sie ausschließlich per E-Mail an die Absenderadresse oder alternativ per Telefax an unten angegeben Rufnummer. Bitte vermeiden Sie Briefpost.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mietzuschuss Führungskräfte [#263667]
Datum
21. November 2022 12:18
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.1 Wie viele Führungskräfte des RBB erhalten einen s. g. Mietzuschuss zzgl. Ihres Gehaltes? 1.2 Um welche Angestellte handelt es sich dabei? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. --- Bitte antworten Sie ausschließlich per E-Mail an die Absenderadresse oder alternativ per Telefax an unten angegeben Rufnummer. Bitte vermeiden Sie Briefpost. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263667/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rundfunk Berlin-Brandenburg
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb Guten Tag, sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, Gu…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb
Datum
21. November 2022 12:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, Guten Tag, sehr geehrte Hörerin, sehr geehrter Hörer, vielen Dank für Ihr Interesse am Programm des rbb. Wir sind bemüht Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Bitte beachten Sie: Unaufgefordert eingereichte Manuskripte oder Pressemitteilungen werden von uns automatisch gelöscht. Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen beantworten können. Alle E-Mails werden gelesen und bearbeitet und an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner weitergeleitet. Freundliche Grüße

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Rundfunk Berlin-Brandenburg
Ihre E-Mail an den rbb Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am r…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Ihre E-Mail an den rbb
Datum
2. Dezember 2022 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am rbb. Wir haben Ihre Anfrage weitergeleiten und von den Kolleg:innen aus dem Justitiariat Rückmeldung erhalten. Der von Ihnen geltend gemachte Anspruch nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) ist vorliegend nicht einschlägig. Die von Ihnen geforderte Mitteilung der konkreten Personen bzw. Funktionsträgerschaften, denen ein Mietzuschuss gewährt wurde, kann von uns aufgrund des Datenschutzes nicht getätigt werden. Auch das IFG, auf welches Sie sich hier berufen, kennt den Ausschlussgrund des Schutzes personenbezogener Daten. Demnach stünde Ihnen die geforderte Auskunft, selbst bei Einschlägigkeit des IFG, nicht zu. Trotzdem möchten wir Ihnen im Rahmen des rechtlich Möglichen entgegenkommen und Informationen zur Frage nach Mietzuschüssen von rbb-Mitarbeitern zukommen lassen. Seit 2017 haben 13 Mitarbeitende Mietzuschüsse bekommen, darunter acht Auslandskorrespondenten und Auslandskorrespondentinnen. Im derzeit gültigen Manteltarifvertrag des rbb ist zur Kostenerstattung bei Umzug bzw. dem sogenannten Trennungsgeld Folgendes geregelt: "Verlegt eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer im Falle einer Versetzung oder Abordnung auf Veranlassung des rbb ihren bzw. seinen Haushalt an den neuen Dienstort, so erstattet der rbb Umzugskosten und zahlt ggf. Trennungsgeld in entsprechender Anwendung des Bundesumzugskostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung." Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen. Freundliche Grüße