Mikroprojekt Software

Die im Podcast „Digital leben“ Folge 79 – Eine Software in Gesundheitsämtern sät Zweifel an der digitale Verwaltung“ (https://www.ardaudiothek.de/episode/digital-leben/podcast-digital-leben-folge-79-eine-software-in-gesundheitsaemtern-saet-zweifel-an-der-digitale-verwaltung/mdr-sachsen-anhalt/13267885/) angesprochene Einschätzung ihrer Behörde zu der Software der Firma Mikroprojekt.

Ergebnis der Anfrage

Der CISO erachtet die im Bericht der Zeit geschilderten Einsatzgepflogenheiten der Software in weiten Teilen für sehr bedenklich, nicht nur in Bezug auf die Informationssicherheit, sondern u. a. auch auf Art. 32 DSG-VO. Letztlich verantwortlich dürfte aber das Gesundheitsamt der jeweiligen Kommune sein. Bei einzelnen Punkten ist dieses auf die Mitwirkung des Herstellers angewiesen. Der Hersteller könnte durch Umgestaltung der Software bzw. der Konfiguration im Auslieferungszustand erheblich zum Sicherheitsniveau beitragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die im Podcast „Digit…
An Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mikroprojekt Software [#305181]
Datum
5. April 2024 21:04
An
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die im Podcast „Digital leben“ Folge 79 – Eine Software in Gesundheitsämtern sät Zweifel an der digitale Verwaltung“ (https://www.ardaudiothek.de/episode/digital-leben/podcast-digital-leben-folge-79-eine-software-in-gesundheitsaemtern-saet-zweifel-an-der-digitale-verwaltung/mdr-sachsen-anhalt/13267885/) angesprochene Einschätzung ihrer Behörde zu der Software der Firma Mikroprojekt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305181/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, „Der Informationssicherheitsbeauftragte von Sachsen-Anhalt listet in seiner Antwort an den MDR neun Em…
An Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mikroprojekt Software [#305181]
Datum
6. April 2024 23:18
An
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, „Der Informationssicherheitsbeauftragte von Sachsen-Anhalt listet in seiner Antwort an den MDR neun Empfehlungen für Gesundheitsämter auf.“ (https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/gesundheitsamt-software-mikropro-100.html#Eine). Bitte stellen Sie die Empfehlungen für Gesundheitsämter zur Verfügung. Danke. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305181/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihre gem. IZG LSA und weiteren landesge…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] Mikroprojekt Software [#305181]
Datum
8. April 2024 19:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihre gem. IZG LSA und weiteren landesgesetzlichen Fundstellen eingereichte Anfrage an das für das Anliegen zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt (MS) mit der Bitte um Bearbeitung und Beantwortung weitergeleitet haben. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> nach einer aufklärenden Rücksprache mit dem Informationssicherheitsbeauft…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] Mikroprojekt Software [#305181]
Datum
9. April 2024 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> nach einer aufklärenden Rücksprache mit dem Informationssicherheitsbeauftragten des Landes teile ich Ihnen mit, dass nicht das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt (MS) Ihre Anfrage bearbeiten wird, sondern das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, in dessen Zuständigkeitsbereich Fragen der behördenübergreifenden Informationssicherheit liegen. Betrachten Sie daher bitte die gestrige Email als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Ihre IZG Anfrage vom 05.04.2024, #305181 Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfrag…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihre IZG Anfrage vom 05.04.2024, #305181
Datum
24. April 2024 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfrage vom 05.04.2024 auf der Grundlage des IZG LSA und das damit bekundete Interesse an der Arbeit des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt. Ihre Anfrage richtete sich auf "Die im Podcast "Digital leben" Folge 79 - Eine Software in Gesundheitsämtern sät Zweifel an der digitale Verwaltung" (https://www.ardaudiothek.de/episode/digital-leben/podcast-digital-leben-folge-79-eine-software-in-gesundheitsaemtern-saet-zweifel-an-der-digitale-verwaltung/mdr-sachsen-anhalt/13267885/) angesprochene Einschätzung ihrer Behörde zu der Software der Firma Mikroprojekt." Auf die in diesem Zusammenhang gestellte Frage des MDR: "Angesichts der Berichterstattung der Zeit (https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2023-11/it-sicherheit-gesundheitsaemter-rheinland-pfalz-software-datenschutz): Was empfiehlt der CISO der Landesregierung Landkreisen oder Kommunen, die in ihren Gesundheitsämtern die Software "Mikropro" einsetzen? wurde dem MDR die folgende Antwort übermittelt: Dem CISO ist die Software "MikroPro Health" nur aus der Fachpresse bekannt. Die dort getroffenen Aussagen als zutreffend unterstellt, empfiehlt der CISO den Kommunen und Landkreisen hinsichtlich der Software: 1. Kontrolle und ggf. Vornahme der unzureichenden Grundkonfiguration: * Absicherung des "Ur-Nutzer"-Kontos, * Absicherung des administrativen Zugriffs des "SQL-Editors", * Verschlüsselte Speicherung der Passwörter der Nutzer, 2. Wartung und Administration über Fernwartungszugänge oder vor Ort in der Systemlandschaft innerhalb der öffentlichen Einrichtung und nicht durch Übersendung der gesamten Datenbank; sofern ebendies erforderlich sein sollte, zwingende Nutzung von Verschlüsselung bei der Übertragung, 3. Umsetzung bzw. Einforderung eines wirksamen Berechtigungskonzepts, das Zugriffe von Personen ohne Kenntnisnahmeerfordernis soweit wie möglich unterbindet und Zugriffe nachprüfbar protokolliert, 4. Hinwirkung als Auftraggeber auf * die grundsätzliche Auslieferung mit sicheren Voreinstellungen; Vorsehung eines Installationsablaufs der aus Sicht der Informationssicherheit erforderliche Änderungen (Passwörter usw.) einfordert, * Entfernung der fest eingebauten Zugangsdaten ("hard coded"), * sofern nicht gegeben: Trennung der Datenbank von der eigentlichen Anwendersoftware sowie Nutzung eines marktgängigen Datenbanksystems und * Prüfung der Umsetzung der Verschlüsselung der sensiblen Datenbestände in der Datenbank. Der CISO erachtet die im Bericht der Zeit geschilderten Einsatzgepflogenheiten der Software in weiten Teilen für sehr bedenklich, nicht nur in Bezug auf die Informationssicherheit, sondern u. a. auch auf Art. 32 DSG-VO. Letztlich verantwortlich dürfte aber das Gesundheitsamt der jeweiligen Kommune sein. Bei einzelnen Punkten ist dieses auf die Mitwirkung des Herstellers angewiesen. Der Hersteller könnte durch Umgestaltung der Software bzw. der Konfiguration im Auslieferungszustand erheblich zum Sicherheitsniveau beitragen. Ich gehe davon aus, Ihren Auskunftsanspruch damit erfüllt zu haben. Mit freundlichen Grüßen