Militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine

Wie viele EUR hat die Ukraine für erhaltene Gegenstände, siehe https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514, bereits bezahlt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele EUR hat die Ukraine für erh…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine [#268995]
Datum
29. Januar 2023 17:09
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele EUR hat die Ukraine für erhaltene Gegenstände, siehe https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514, bereits bezahlt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268995/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V390 Betreff: I…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine [#268995]
Datum
2. Februar 2023 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V390 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Januar 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 29. Januar 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V390 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V390 Betreff: Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine [#268995]
Datum
10. Februar 2023 13:24
Status
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V390 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Januar 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 29. Januar 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Bei der Abgabe von Rüstungsgütern an die Ukraine verzichtet die Bundesregierung gem. § 63 Abs. 3 Satz 2 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit Haushaltsvermerk Nr. 1 bei Kapitel 1410 Titelgruppe 01 auf eine Kostenerstattung. Lieferungen der Industrie werden, wie auf der Internetseite der Bundesregierung ausgeführt, aus Mitteln der Ertüchtigungshilfe der Bundesregierung finanziert. Mit freundlichen Grüßen