Militärbasen von Amerika und Großbritannien in Deutschland

1.
Ist es möglich, dass Amerika und Großbritannien in Erwartung eines möglichen Angriffskrieges gegen Russland Militärstützpunkte in Deutschland errichten?

2.
Kann die deutsche Regierung ihrer Bevölkerung versichern, dass der derzeitige Aufbau von Militärbasen in Deutschland durch Amerika und Großbritannien in keiner Weise deutsche Familien gefährdet?

3. Hat die deutsche Öffentlichkeit das Recht, die Zahl und den Standort ausländischer militärischer Aktivitäten auf deutschem Boden zu erfahren?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
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Fragen eines lesenden Arbeiters
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ist es möglich…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Fragen eines lesenden Arbeiters
Betreff
Militärbasen von Amerika und Großbritannien in Deutschland [#244524]
Datum
24. März 2022 16:45
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ist es möglich, dass Amerika und Großbritannien in Erwartung eines möglichen Angriffskrieges gegen Russland Militärstützpunkte in Deutschland errichten? 2. Kann die deutsche Regierung ihrer Bevölkerung versichern, dass der derzeitige Aufbau von Militärbasen in Deutschland durch Amerika und Großbritannien in keiner Weise deutsche Familien gefährdet? 3. Hat die deutsche Öffentlichkeit das Recht, die Zahl und den Standort ausländischer militärischer Aktivitäten auf deutschem Boden zu erfahren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fragen eines lesenden Arbeiters Anfragenr: 244524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244524/
Mit freundlichen Grüßen Fragen eines lesenden Arbeiters

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V121 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 24. März 2022 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Militärbasen von Amerika und Großbritannien in Deutschland [#244524]
Datum
25. März 2022 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V121 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 24. März 2022 Sehr geehrter Antragsteller, hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um die Beantwortung konkreter Fragen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) , welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Sie haben aber die Möglichkeit, sich mit Ihrer Nachfrage oder zukünftigen vergleichbaren Anfragen, die nicht vom IFG erfasst sind (z. B. bei Fragen nach Kenntnis- oder Sachständen) direkt - ohne Bezugnahme auf das IFG - an den Bürgerdialog des Hauses zu wenden. Hierzu können Sie die E-Mail Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" verwenden oder Ihre Anfrage über das Kontaktformular im Internet stellen: https://www.bmvg.de/de/kontakt. Mit freundlichen Grüßen