Mindestanforderungskatalog für Funkstreifenwagen

Ich möchte gerne von Ihnen den aktuellen, sowie den vorherigen Mindestanforderungskatalog für Polizeiautos der Kategorie ‚Funkstreifenwagen‘ übersendet bekommen. Im Detail spreche ich von jenem Dokument, welches die Mindestanforderungen und Bestimmungen an Polizeiautos der Kategorie ‚Funkstreifenwagen‘ regelt und Informationen, wie z.B. die Mindestpersonen Anzahl pro Funkstreifenwagen, maximalen Spritverbrauch, Montageoption für Blaulicht, Platz im Kofferraum für die mitgeführte Ausrüstung (Auflistung der Mindestausrüstung), etc. definiert.

Bei dieser Anfrage handelt es sich meiner Meinung nach um Umweltinformationen, da jene Autos im Außeneinsatz eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um Umweltinformationen, da die Ausrüstung/Modifikationen an den Einsatzwagen die Eigenschaften im Vergleich zu einem fabrikneuen Auto verändert. Unter jenen Modifikationen verstehe ich Ausrüstung (im Auto allgemein), Blaulicht, Martinshorn, Aufkleber, etc.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Thorsten Jakoby
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte ger…
An Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
Mindestanforderungskatalog für Funkstreifenwagen [#197365]
Datum
17. September 2020 17:42
An
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne von Ihnen den aktuellen, sowie den vorherigen Mindestanforderungskatalog für Polizeiautos der Kategorie ‚Funkstreifenwagen‘ übersendet bekommen. Im Detail spreche ich von jenem Dokument, welches die Mindestanforderungen und Bestimmungen an Polizeiautos der Kategorie ‚Funkstreifenwagen‘ regelt und Informationen, wie z.B. die Mindestpersonen Anzahl pro Funkstreifenwagen, maximalen Spritverbrauch, Montageoption für Blaulicht, Platz im Kofferraum für die mitgeführte Ausrüstung (Auflistung der Mindestausrüstung), etc. definiert. Bei dieser Anfrage handelt es sich meiner Meinung nach um Umweltinformationen, da jene Autos im Außeneinsatz eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um Umweltinformationen, da die Ausrüstung/Modifikationen an den Einsatzwagen die Eigenschaften im Vergleich zu einem fabrikneuen Auto verändert. Unter jenen Modifikationen verstehe ich Ausrüstung (im Auto allgemein), Blaulicht, Martinshorn, Aufkleber, etc.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 197365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197365/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
13-0530-97/20 Sehr geehrter Herr Jakoby, wir haben Ihre Anfrage an das Polizeipräsidium Unterfranken, welches fü…
Von
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Betreff
WG: Mindestanforderungskatalog für Funkstreifenwagen [#197365]
Datum
18. September 2020 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
13-0530-97/20 Sehr geehrter Herr Jakoby, wir haben Ihre Anfrage an das Polizeipräsidium Unterfranken, welches für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen zuständig ist, weitergeleitet. Wir gehen davon aus, dass dies in Ihrem Interesse ist, da Sie um Weiterleitung an die zuständige Behörde bitten - auch wenn Sie zugleich der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Jakoby
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Weiterleitung und die schnelle Antwort. Dies ist in der …
An Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: WG: Mindestanforderungskatalog für Funkstreifenwagen [#197365]
Datum
18. September 2020 11:32
An
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Weiterleitung und die schnelle Antwort. Dies ist in der Tat in meinem Interesse. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 197365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197365/

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Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Jakoby, Ihre an das Bayerischen Polizeiverwaltungsamt gerichtete Anfrage vom 17.09.2020 wurde…
Von
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Betreff
WG: Mindestanforderungskatalog für Funkstreifenwagen [#197365]
Datum
21. Oktober 2020 16:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jakoby, Ihre an das Bayerischen Polizeiverwaltungsamt gerichtete Anfrage vom 17.09.2020 wurde zuständigkeitshalber an das PP Unterfranken weitergeleitet. Das PP Unterfranken ist zuständige Beschaffungsstelle für alle Dienstfahrzeuge der Bayerischen Polizei. Mit Ihrer Anfrage haben Sie um Übersendung früherer und aktueller Mindestanforderungskataloge für Funkstreifenwagen der Bayerischen Polizei gebeten. Ihren Auskunftsanspruch stützen Sie auf Vorschriften des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) und des Gesetztes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Nach eingehender rechtlicher Prüfung der von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die genannten Vorschriften keinen Anspruch auf Herausgabe konkreter Anforderungskataloge bzw. Leistungsbeschreibungen aus aktuellen oder früheren Ausschreibungen für Funkstreifenwagen begründen. Eine Übersendung dieser Unterlagen kann daher nicht erfolgen. Wir weisen aber darauf hin, dass Bund und Länder gemeinsam eine Technische Richtlinie Funkstreifenwagen (TR Fustw) erarbeitet haben, an der sich die Beteiligten im Grundsatz orientieren. Diese regelt - die weitgehend einheitliche werksseitige Vorrüstung handelsüblicher Fahrzeuge einschließlich Zusatzausstattung, - eine Standardausrüstung mit polizeispezifischer Ausstattung einschließlich ihrer Unterbringung und unter Berücksichtigung der Grundsätze der inneren Sicherheit in Kraftfahrzeugen sowie ergonomischer und sicherheitstechnischer Forderungen, - die einheitliche Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes. Die Richtlinie ist über das Portal der Deutschen Polizeihochschule (Polizeitechnisches Institut) öffentlich zugänglich (https://www.dhpol.de/microsite/pti/medi…). Sie stammt aus dem Jahr 2010, wurde 2011 unter dem Aspekt der zunehmenden digitalen Vernetzung fortgeschrieben (https://www.dhpol.de/microsite/pti/medi…) und wird derzeit komplett neu überarbeitet. Wir gehen davon aus, dass die überarbeitete Version im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung steht. Bezüglich des von Ihnen in den Vordergrund gestellten Umweltaspekts Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen ergänzend mit, dass bei der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen der Polizeien des Bundes und der Länder der Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen der Fahrzeuge nicht zwingend berücksichtigt werden müssen (§ 68 Abs. 4 S.1 der Vergabeverordnung - VGV). Im Bereich der Bayerischen Polizei werden die maßgeblichen Werte gleichwohl abgefragt und gemäß Anlage 3 zu § 68 Abs. 3 VgV finanziell bewertet. Das Ergebnis fließt letztlich in die Zuschlagsentscheidung mit ein. Wir entschuldigen uns für die etwas verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage und hoffen Ihnen mit unseren Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen