Mindestkriterien für die digitale Barrierefreiheit

Dokumente, die das Zustandekommen der Ausschlusskriterien dokumentieren, welche unter https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/umsetzung/vergabe-und-beschaffung/#ausschluss von der Berliner Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit veröffentlicht werden, und aus welchen hervorgeht, aus welchen Gründen das jeweilige Kriterium ausgewählt wurde.

Ich bitte sie, darin enthaltene personenbezogene Daten zu schwärzen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    17. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokume…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mindestkriterien für die digitale Barrierefreiheit [#306494]
Datum
17. April 2024 10:43
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die das Zustandekommen der Ausschlusskriterien dokumentieren, welche unter https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/umsetzung/vergabe-und-beschaffung/#ausschluss von der Berliner Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit veröffentlicht werden, und aus welchen hervorgeht, aus welchen Gründen das jeweilige Kriterium ausgewählt wurde. Ich bitte sie, darin enthaltene personenbezogene Daten zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306494/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreihei…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Mindestkriterien für die digitale Barrierefreiheit [#306494]
Datum
17. April 2024 12:35
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen