Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Polizei und Verfassungschutz

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist nach dem Gesetz eine Polizeibehörde. Der Verfassungsschutz ist ebenfalls beim IM angesiedelt.

Wie wird die grundrechtliche Trennung von Polizei und Verfassungsschutz gewährleistet, wenn doch das Dienstgeheimnis praktisch in der Kantine endet und beide Einheiten den Weisungen des IM unterliegen.

Wie wird die parlamentarische Kontrolle gewährleistet, wenn doch nach dem SOG M-V die Weisungsbefugnis für die TOMs beim Ministerium für Inneres liegt und damit willensabhängig ist.

Welche parlamentarischen Kontrollen wurden durchgeführt, wie die Weisungen im IM aussehen?

Wieso kann praktisch der Verfassungsschutz in Entwürfen des SOG-MV mitarbeiten? Aus das Urteil zum SOG MV vom BVerfG wird verweisen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    19. Juni 2024
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
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Von
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Betreff
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Polizei und Verfassungschutz [#296848]
Datum
11. Januar 2024 09:23
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist nach dem Gesetz eine Polizeibehörde. Der Verfassungsschutz ist ebenfalls beim IM angesiedelt. Wie wird die grundrechtliche Trennung von Polizei und Verfassungsschutz gewährleistet, wenn doch das Dienstgeheimnis praktisch in der Kantine endet und beide Einheiten den Weisungen des IM unterliegen. Wie wird die parlamentarische Kontrolle gewährleistet, wenn doch nach dem SOG M-V die Weisungsbefugnis für die TOMs beim Ministerium für Inneres liegt und damit willensabhängig ist. Welche parlamentarischen Kontrollen wurden durchgeführt, wie die Weisungen im IM aussehen? Wieso kann praktisch der Verfassungsschutz in Entwürfen des SOG-MV mitarbeiten? Aus das Urteil zum SOG MV vom BVerfG wird verweisen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296848/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Polizei und Verfassungschutz [#296848]
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Via
Fax
Betreff
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Polizei und Verfassungschutz [#296848]
Datum
11. Januar 2024 09:24
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Meckle…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
AW: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Polizei und Verfassungschutz [#296848]
Datum
13. Februar 2024 05:43
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Polizei und Verfassungschutz“ vom 11.01.2024 (#296848) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Polizei und Verfassungschutz [#296848]
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Fax
Betreff
AW: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Polizei und Verfassungschutz [#296848]
Datum
13. Februar 2024 05:44
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage vom 11.01.2024 - #296848 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.01.2024 - #296848
Datum
13. Februar 2024 10:27
Status
Warte auf Antwort
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20,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.01.2024 und die dazugehörige Nachfrage vom heutigen Tag. Aufgrund eines Büroversehens konnte diese leider noch nicht beantwortet werden. Nach Prüfung Ihres Anliegens habe ich, Ihr Einverständnis zur Weitergabe haben Sie in Ihrer E-Mail vom 11.01.2024 erklärt, an das zuständige Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgegeben verbunden mit der Bitte, Ihnen zu antworten. Mit freundlichen Grüßen