Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz: a Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Kommunikation mit dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz zum Thema „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“.
Beispielsweise E-Mails, Briefe etc.
Personenbezogene Angaben können gerne geschwärzt werden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommunikation mit dem Ministerium für…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz: a Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst [#301451]
Datum
28. Februar 2024 07:12
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kommunikation mit dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz zum Thema „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“. Beispielsweise E-Mails, Briefe etc. Personenbezogene Angaben können gerne geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301451/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz_ a Pakt für den Öffentlichen Gesu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz_ a Pakt für den Öffentlichen Gesundheit... [#301451]
Datum
28. Februar 2024 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz_ a Pakt für den Öffentlichen Gesundheit... [#301451] S…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz_ a Pakt für den Öffentlichen Gesundheit... [#301451]
Datum
26. März 2024 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden IFG Antrag. Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gem. § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen. Zudem haben Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an behördenexterne Dritte widersprochen. Im Rahmen einer Drittbeteiligung nach § 8 Absatz 1 IFG ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der Dritte über die Identität des Antragstellers zu unterrichten, bevor er über seine Zustimmung zur Freigabe seiner personenbezogenen Daten oder seiner Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse entscheidet (vgl. BT-Drucks. 15/4493, S. 14.). Der Vorgang kann daher nur weiter bearbeitet werden, wenn Sie der Offenlegung Ihrer Identität gegenüber den Drittbeteiligten zustimmen. Gleichzeitig möchte ich darüber informieren, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren entstehen werden. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 8,5 Stunden. Es würde somit die Gebührenobergrenze von 500 Euro erreicht. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#301451] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Ministe…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#301451]
Datum
26. März 2024 13:41
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz: a Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (28.02.2024, #301451) zurück, weil Gebühren in Höhe von 500€ entstehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>