Missbrauch der alten Versichertenkarten

Anfrage an: Audi BKK

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie häufig kam es in den Jahren 2011 bis 2014 zu einem Missbrauch der alten Versichertenkarten? Welche Staatsangehörigkeiten hatten die Karteninhaber und die Täter?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Mai 2015
  • Frist
    6. Juni 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dam…
An Audi BKK Details
Von
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Betreff
Missbrauch der alten Versichertenkarten [#9654]
Datum
5. Mai 2015 11:35
An
Audi BKK
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, wie häufig kam es in den Jahren 2011 bis 2014 zu einem Missbrauch der alten Versichertenkarten? Welche Staatsangehörigkeiten hatten die Karteninhaber und die Täter?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Missbrauch der alten Versichertenkarten&q…
An Audi BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Missbrauch der alten Versichertenkarten [#9654]
Datum
8. Juni 2015 13:25
An
Audi BKK
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Missbrauch der alten Versichertenkarten" vom 05.05.2015 (#9654) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in