Missbrauch der Notruf-App nora

Anfrage an: Feuerwehr Essen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf den WELT-Artikel "Selbst ernannte Klimaschützer missbrauchen Notruf-App" (https://www.welt.de/vermischtes/article242819849) möchte ich gerne fragen in welchen Fällen es zu falschen Notrufen über nora gekommen ist. Bitte teilen Sie mir hierzu folgende Daten mit:
- Datum und Uhrzeit des Eingangs
- Meldebild/Stichwort
- Art und Anzahl der entsandten Fahrzeuge
- Auslastung der Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst zum Zeitpunkt des Einsatzes in Folge des Notrufmissbrauchs

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Beste Grüße

Ergebnis der Anfrage

Informationen sind Bestandteil der Ermittlungen der Polizei und des Staatsschutzes

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf de…
An Feuerwehr Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Missbrauch der Notruf-App nora [#266046]
Datum
21. Dezember 2022 16:17
An
Feuerwehr Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf den WELT-Artikel "Selbst ernannte Klimaschützer missbrauchen Notruf-App" (https://www.welt.de/vermischtes/article242819849) möchte ich gerne fragen in welchen Fällen es zu falschen Notrufen über nora gekommen ist. Bitte teilen Sie mir hierzu folgende Daten mit: - Datum und Uhrzeit des Eingangs - Meldebild/Stichwort - Art und Anzahl der entsandten Fahrzeuge - Auslastung der Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst zum Zeitpunkt des Einsatzes in Folge des Notrufmissbrauchs Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Beste Grüße
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266046/

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Feuerwehr Essen
Ihre Anfrage Missbrauch Notruf -App nora Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und…
Von
Feuerwehr Essen
Betreff
Ihre Anfrage Missbrauch Notruf -App nora
Datum
23. Dezember 2022 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
20,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an der Feuerwehr Essen. Leider können wir Ihre Bitte um Auskunft nicht nachkommen, da diese Informationen Bestandteil der Ermittlungen der Polizei und des Staatsschutzes sind. Im Zweifel wenden Sie sich gerne an das zuständige Polizeipräsidium. Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch in das Jahr 2023. Mit freundlichen Grüßen