Mit dem Hubschrauber von Berlin nach Potsdam

- Dokumente, aus denen hervorgeht, weswegen Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer beim heutigen Besuch des Einsatzführungskommando der Bundeswehr bei Potsdam mit dem Hubschrauber und nicht etwa mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen bodengebundenen Fahrzeugen angereist ist.
- Eine Aufstellung der Kosten, die diese Flugreise verursacht hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente, aus de…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Mit dem Hubschrauber von Berlin nach Potsdam [#159904]
Datum
25. Juli 2019 21:01
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, aus denen hervorgeht, weswegen Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer beim heutigen Besuch des Einsatzführungskommando der Bundeswehr bei Potsdam mit dem Hubschrauber und nicht etwa mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen bodengebundenen Fahrzeugen angereist ist. - Eine Aufstellung der Kosten, die diese Flugreise verursacht hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1093 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Gemeinsame Geschäfts…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG / Mit dem Hubschrauber von Berlin nach Potsdam [#159904]
Datum
31. Juli 2019 11:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1093 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) 2. Ihre E-Mail vom 25.07.2019 (über die Internetseite "FragDenStaat.de" - s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in im Zusammenhang mit Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 25. Juli 2019 (Bezug) darf ich freundlich auf § 14 Abs. 3 GGO aufmerksam machen. Danach sind Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, grundsätzlich nicht zu beantworten. Vorliegend gehe ich davon aus, dass es sich bei dem Ihrerseits angegebenen Namen "<< Adresse entfernt >>" um ein Pseudonym handelt. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie daher, Ihren Namen sowie Ihren Vornamen anzugeben. Um weitere Rückfragen zu vermeiden, rege ich darüber hinaus an, bereits jetzt Ihre zustellfähige Postanschrift zu benennen, damit zu gegebener Zeit die Bekanntgabe der Entscheidung über Ihren Antrag nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, anbei die gewünschten Daten. Mit freundlichen Grüßen [geschwä…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: IFG / Mit dem Hubschrauber von Berlin nach Potsdam [#159904]
Datum
31. Juli 2019 18:55
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, anbei die gewünschten Daten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 159904 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1093 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Gemeinsame Geschäfts…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Aw: IFG / Mit dem Hubschrauber von Berlin nach Potsdam [#159904]
Datum
23. August 2019 11:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1093 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) 2. Ihre E-Mail vom 25.07.2019 (über die Internetseite "FragDenStaat.de" - s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer IFG-Anfrage vom 25. Juli 2019 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die An- und Abreise der Bundesministerin der Verteidigung bei einem Besuch des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr am 25. Juli 2019 mit einem Hubschrauber der Flugbereitschaft der Bundeswehr wurde aufgrund der hohen Termindichte der Bundesministerin und der mit einem Hubschrauberflug einhergehenden Zeitersparnis gewählt. Amtliche Informationen, die eine von Ihnen erbetene Aufstellung der Kosten des Fluges beinhalten, liegen hier nicht vor. Für die Nutzung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr fallen keine gesonderten Ausgaben an, da der Betrieb aus dem Einzelplan 14 bestritten wird. Aufgrund dessen wurden keine antragsgegenständlichen Kostenaufstellungen erarbeitet und zum Bestandteil eines amtlichen Vorgangs gemacht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte teilen Sie mir den Abflugor…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aw: IFG / Mit dem Hubschrauber von Berlin nach Potsdam [#159904]
Datum
23. August 2019 17:02
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte teilen Sie mir den Abflugort und die Höhe der mit dem Hubschrauberflug einhergehenden Zeitersparnis mit. Außerdem möchte ich Sie bitten, mir Zweck, Ende und Ort des vorhergehenden Termins mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 159904 Antwort an: [geschwärzt]

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1093 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Gemeinsame Geschäfts…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG / Mit dem Hubschrauber von Berlin nach Potsdam [#159904]
Datum
18. September 2019 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1093 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) 2. Ihre E-Mail vom 25.07.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1093 vom 31.07.2019 4. Ihre E-Mail vom 31.07.2019 5. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1093 vom 23.08.2019 6. Ihre E-Mail vom 23.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Nachfrage vom 23. August 2019 (Bezug 6.) hatten Sie ergänzend darum gebeten, Ihnen "den Abflugort und die Höhe der mit dem Hubschrauberflug einhergehenden Zeitersparnis" mitzuteilen. Außerdem baten Sie um Informationen zum "Zweck, Ende und Ort des vorhergehenden Termins". Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Abflugort war das Bundesministerium der Verteidigung in Berlin. Die Flugzeit des Hubschraubers betrug für den Hin- und Rückweg jeweils ca. 15 Minuten. Dem steht bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs - nach den gängigen Routenplanungstools und ohne Berücksichtigung der Verkehrslage - ein Zeitbedarf von ca. einer Stunde pro Strecke entgegen, so dass die Zeitersparnis pro Strecke ca. 45 Minuten betrug. Die Bundesministerin der Verteidigung nahm an diesem Vormittag bis ca. 15 Minuten vor Abflug verschiedene Termine im Bundesministerium der Verteidigung in Berlin wahr. Mit freundlichen Grüßen