Mit "erhöhter Betäubungsmittelkriminalität" belastete Orte in Erfurt

Anfrage an: Thüringer Polizei

Eine aktuelle Auflistung jener Orte im Stadtgebiet Erfurt, die als mit "erhöhter Betäubungsmittelkriminalität" belastet eingestuft werden. Vergleichbar mit den Veröffentlichungen der Polizeien Bremen (https://www.polizei.bremen.de/dienststellen/besondere-kontrollorte-20622) und Berlin (https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/fakten-hintergruende/artikel.1078268.php).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine aktuelle Auflistung jene…
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mit "erhöhter Betäubungsmittelkriminalität" belastete Orte in Erfurt [#267880]
Datum
16. Januar 2023 16:15
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine aktuelle Auflistung jener Orte im Stadtgebiet Erfurt, die als mit "erhöhter Betäubungsmittelkriminalität" belastet eingestuft werden. Vergleichbar mit den Veröffentlichungen der Polizeien Bremen (https://www.polizei.bremen.de/dienststellen/besondere-kontrollorte-20622) und Berlin (https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/fakten-hintergruende/artikel.1078268.php).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267880/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Polizei
Sehr << Antragsteller:in >> gerne kommen wir Ihrem Antrag vom 16. Januar 2023 nach. In Ihrer Anfrage…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
AW: Mit "erhöhter Betäubungsmittelkriminalität" belastete Orte in Erfurt [#267880]
Datum
24. Januar 2023 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne kommen wir Ihrem Antrag vom 16. Januar 2023 nach. In Ihrer Anfrage beziehen sie sich auf Presseveröffentlichungen der Polizei Bremen und Berlin. Die entsprechenden Artikel stellen auf Orte mit besonderer Kriminalitätsbelastung ab, in Berlin „kriminalitätsbelastete Orte“ und in Bremen „besondere Kontrollorte“ genannt. Dabei handelt es sich um abgrenzbare Örtlichkeiten, die sich statistisch nachweisbar und im Vergleich zu anderen Orten durch eine erhöhte allgemeine Kriminalitätsbelastung auszeichnen. In diesem Gebieten verfügt die Polizei aufgrund der jeweiligen Polizeiaufgabengesetzte über erweiterte Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten. Über die in Erfurt nach § 14 Absatz 1 Nr. 2 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG) eingestuften Orte gibt die öffentlich einsehbare Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtages in der Antwort zur Kleinen Anfragen 7/2873 (Drucksache 7/5206) Auskunft. Mit freundlichen Grüßen