Mitarbeiter des Gesundheitswesens melden zwecks Impfstatus

Gibt es Vordrucke zwecks Meldung des Impfstatus von Mitarbeitern, auch von ungeimpften? Muss man es an das Gesundheitsamt melden und bis wann?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es V…
An Landratsamt Nordhausen - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter des Gesundheitswesens melden zwecks Impfstatus [#244937]
Datum
29. März 2022 16:14
An
Landratsamt Nordhausen - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Vordrucke zwecks Meldung des Impfstatus von Mitarbeitern, auch von ungeimpften? Muss man es an das Gesundheitsamt melden und bis wann?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 244937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244937/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Nordhausen - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in im Auftrag der Amtsärztin, Frau DM Francke, antworte ich Ihnen auf Ihre E-Mail vom 29.03.20…
Von
Landratsamt Nordhausen - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Mitarbeiter des Gesundheitswesens melden zwecks Impfstatus [#244937]
Datum
13. April 2022 08:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im Auftrag der Amtsärztin, Frau DM Francke, antworte ich Ihnen auf Ihre E-Mail vom 29.03.2022. Gibt es Vordrucke zwecks Meldung des Impfstatus von Mitarbeitern? Nein. Informationen (ungeimpft oder unvollständig geimpft) können jedoch über das Meldeportal des Landratsamtes Nordhausen (https://landkreis-nordhausen.de/corona) abgegeben werden. Gibt es Vordrucke zwecks Meldungen des Impfstatus auch von ungeimpften Mitarbeitern? s.o. Muss man den Impfstatus an das Gesundheitsamt melden und bis wann? Ja, bis zum 15.03.2022. Freundliche Grüße