Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Mitarbeiter
a.) Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b.) Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen
a.) Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b.) Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c.) Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Gebühren
a.) Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail.
b.) Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen?
c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert?

Bitte schlüsseln Sie mir alle o. g. Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese, gerne digital per E-Mail an die Absenderadresse.

Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2022
  • Frist
    9. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a.…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#260387]
Datum
7. Oktober 2022 16:42
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a.) Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b.) Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a.) Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b.) Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c.) Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a.) Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b.) Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Bitte schlüsseln Sie mir alle o. g. Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese, gerne digital per E-Mail an die Absenderadresse. Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260387/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 07.10.2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.10.2022
Datum
10. Oktober 2022 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0265. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfr…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387]
Datum
9. November 2022 18:33
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 07.10.2022 (#260387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfr…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387]
Datum
13. November 2022 19:55
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 07.10.2022 (#260387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfr…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387]
Datum
22. November 2022 12:39
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 07.10.2022 (#260387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfr…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387]
Datum
27. November 2022 13:47
An
Robert Koch-Institut
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 07.10.2022 (#260387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfr…
An Robert Koch-Institut Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387]
Datum
30. November 2022 06:52
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 07.10.2022 (#260387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mita…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387]
Datum
14. Dezember 2022 09:40
An
Robert Koch-Institut
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 07.10.2022 (#260387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mita…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387]
Datum
27. Dezember 2022 14:05
An
Robert Koch-Institut
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 07.10.2022 (#260387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mita…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387]
Datum
2. Januar 2023 00:12
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 07.10.2022 (#260387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mita…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 | 2.13.04/0004#0265 [#260387]
Datum
3. Januar 2023 17:51
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 07.10.2022 (#260387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#260387]
Datum
3. Januar 2023 17:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/260387/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist vor knapp 2 Monaten ablief. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 260387.pdf Anfragenr: 260387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260387/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0590 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#260387]
Datum
4. Januar 2023 08:57
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0590 Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 03.01.2023 an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ihre Eingabe wird unter dem o.g. Geschäftszeichen bearbeitet. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung wird sich der o.g. Bearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Für eventuelle Rückfragen oder Ergänzungen wenden Sie sich bitte an das für die Bearbeitung zuständige Referat IFG, welches unter den o.g. Kontaktdaten erreichbar ist. Bitte beachten Sie, dass die Anrufung des BfDI etwaige Rechtsbehelfsfristen in einem IFG-Verfahren weder hemmt noch unterbricht. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 07.10.2022 - Az. 2.13.04/0004#0265 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.10.2022 - Az. 2.13.04/0004#0265
Datum
4. Januar 2023 18:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.10.2022, Az. 2.13.04/0004#0265, zu welcher wir Ihnen das Folgende mitteilen: 1) Mitarbeiter a.) Es sind derzeit sechs Juristen und Juristinnen sowie eine Sekretariatskraft unter anderem mit der Bearbeitung von Anträgen nach dem IFG und Umweltinformationsgesetz (UIG) befasst. Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) ist für das Robert Koch-Institut (RKI) nicht einschlägig. b.) Eine Aufgliederung der Anzahl der unter a) benannten Beschäftigten nach Art der zu bearbeiteten Anträge liegt dem RKI nicht als amtliche Information vor. Bitte beachten Sie, dass das IFG keinen Anspruch auf Erstellung von Auswertungen beinhaltet, da es sich hierbei um eine Informationsbeschaffung, nicht bloß um eine Bereitstellung von vorhandenen Informationen handelt. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a.) Interne Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen für die Beantwortung der unter 1a) genannten Anfragen liegen dem RKI nicht als amtliche Information vor. b.) siehe hierzu 2a) c.) siehe hierzu 2a) 3) Gebühren a.) Anweisungen zur Berechnung der Gebühren liegen dem RKI nicht als amtliche Information vor. Die Gebührenberechnung bestimmt sich nach den einschlägigen gesetzliche Regelungen, der Rechtsprechung sowie der allgemeinen Praxis der Berechnung von Gebührensätzen durch das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) als federführendes zuständiges Ressort. b.) Zum Erlass von Gebührenbescheiden nach IFG/UIG sind am RKI derzeit sieben Juristen und Juristinnen befugt. c.) Die Frage, ob Gebühren erhoben werden oder nicht, hängt nicht von der Höhe eines wählbaren (Mindest-)Geldbetrags ab. Die Mindest- und Höchstbeträge bestimmen sich nach § 10 Abs. 3 IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV). Die einschlägigen Normen sind abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ Darüber hinaus liegen dem RKI keine weitern amtlichen Informationen im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor zu Ihrer Anfrage vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. § 3 UIG und § 1 VIG sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 - Az. 2.13.04/0004#0265 [#260387] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und di…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2022 - Az. 2.13.04/0004#0265 [#260387]
Datum
4. Januar 2023 19:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0590 Guten Tag, o. g. Vermittlungsverfahren kann zu den Akten genommen werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260387/