Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Mitarbeiter
a.) Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b.) Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen
a.) Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b.) Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c.) Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Gebühren
a.) Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail.
b.) Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen?
c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert?

Bitte schlüsseln Sie mir alle o. g. Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese, gerne digital per E-Mail an die Absenderadresse.

Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2022
  • Frist
    17. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a.…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#246275]
Datum
13. April 2022 11:05
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a.) Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b.) Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a.) Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b.) Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c.) Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a.) Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b.) Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Bitte schlüsseln Sie mir alle o. g. Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese, gerne digital per E-Mail an die Absenderadresse. Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246275/
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr Antragsteller/in nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruc…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: Übernahme Postmappe [MinG 1309/2022] Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#246275]
Datum
14. April 2022 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Was eine amtliche Information ist, regelt § 2 Nummer 1 IFG. Das IFG begründet hingegen keinen Anspruch auf Erteilung sonstiger Auskünfte, etwa auf Beantwortung von Sach- oder Fachfragen oder Fragen, welche auf eine Bewertung der vorhandenen amtlichen Information abzielen. Nach hiesigem Verständnis gehe ich jedoch davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, die formlos beantwortet werden kann. Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 erfolgte die Gründung eines neuen Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Das BMWSB befindet sich daher noch im Aufbau. Erst im weiteren Verlauf der Aufbauarbeiten werden daher zu den Stellen und den mit Zuständigkeit für Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz befassten Personen sowie Gebührenerhebungen und Dienstanweisungen Aussagen möglich sein. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte reichen Sie die o. g. Unterlagen sobald vorhanden als Antwort auf diese E-Mai…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übernahme Postmappe [MinG 1309/2022] Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#246275]
Datum
14. April 2022 21:28
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte reichen Sie die o. g. Unterlagen sobald vorhanden als Antwort auf diese E-Mail nach. Meine Anfrage pausiere ich derweil und werde keine Fristerinnerungen an Sie versenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246275/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in o. g. Angelegenheit vermag ich an meine E-Mail vom 14.04.2022 zu erinnern. Mit …
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übernahme Postmappe [MinG 1309/2022] Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#246275]
Datum
14. Januar 2023 22:26
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in o. g. Angelegenheit vermag ich an meine E-Mail vom 14.04.2022 zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246275/

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> zu der o. g. Anfrage möchte ich wie folgt antworten: Zu Frage 1 a.): …
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
IFG-Anfrage: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#246275]
Datum
27. Januar 2023 17:03
Status
Anfrage abgeschlossen
309,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> zu der o. g. Anfrage möchte ich wie folgt antworten: Zu Frage 1 a.): 4 Zu Frage 1 b.): Drei Mitarbeiter*innen bearbeiten übergreifend jede Art von Anfragen. Ein*e Mitarbeiter*in befasst sich mit Grundsatzangelegenheiten von Anfragen. Zu Frage 2 a.): Es gibt keine Dienstanweisung für die Beantwortung von Anfragen. Es gibt die angefügten Informationen. Zu Frage 2 b.): Die zu Frage 2 a.) genannten und angefügten Informationen stehen allen Beschäftigen im amtsinternen Intranet zur Verfügung. Zu Frage 2 c.): Siehe Anlage Zu Frage 3 a.): Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem IFG werden gemäß § 10 IFG i. V. m. der IFGGebV und § 12 des Gesetzes über Gebühren und Auslagen des Bundes (Bundesgebührengesetz - BGebG) ermittelt. Eine gesonderte Anweisung gibt es nicht. Zu Frage 3 b.): 4 Zu Frage 3 c.): Ich verweise auf den Leitfaden. Mit freundlichen Grüßen