Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

1) Mitarbeiter

a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen

a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Gebühren

a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail.
b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen?
c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert?

Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse!

Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247048]
Datum
24. April 2022 17:43
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse! Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247048/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir …
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen, Vg. Nr. 165-2022
Datum
26. April 2022 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das IFG-Team beim Auswärtigen Amt bearbeitet bis auf Weiteres auch beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten eingegangene Anfragen nach dem IFG. Zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Sollte ich bis zum 06. Mai 2022 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht mehr erwünscht ist. Ich werde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte stellen Sie diesen an folgende E-Mail-Adresse zu: <<E-Mail-Adresse>&…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen, Vg. Nr. 165-2022 [#247048]
Datum
26. April 2022 11:28
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte stellen Sie diesen an folgende E-Mail-Adresse zu: <<E-Mail-Adresse>> Diese Anfrage wurde zeitgleich an 78 Behörden versandt. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich per E-Mail, welches bisher bei keiner anderen Behörde ein Problem darstellte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247048/
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrags handelt es sich um …
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen, Vg. Nr. 165-2022
Datum
26. April 2022 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrags handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Abgesehen davon, dass durch ein Verwaltungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten Rechte und Pflichten begründet werden (vgl. §§ 29, 30 VwVfG), kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualisierbaren und beteiligungsfähigen Rechtssubjekten bestehen. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts muss mit Blick auf Widerspruch- und Klagefristen nachvollziehbar sein. Sollten Sie eine weitere Bearbeitung Ihre Anfrage wünschen, bitte ich um die Übersendung Ihrer zustellfähigen Postadresse. Sollte ich bis zum 06. Mai 2022 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht mehr erwünscht ist. Ich werde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihrer Rechtsauffassung kann ich leider nicht folgen. B e g r ü n d u n g Es gibt …
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen, Vg. Nr. 165-2022 [#247048]
Datum
27. April 2022 10:38
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihrer Rechtsauffassung kann ich leider nicht folgen. B e g r ü n d u n g Es gibt bereits positive Beispiele einer Bescheidung per E-Mail ohne Anschrift (vgl. Bescheid vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie vom 26.04.2022 - abrufbar unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/mitarbeiter-dienstanweisungen-gebuhren-ifguigvig-anfragen-27/692448/anhang/2022-04-26IFGBescheidNAME_geschwaerzt.pdf) sowie Bescheidung per E-Mail-Text (vgl. Bescheid vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 22.04.2022 - abrufbar unter https://fragdenstaat.de/anfrage/mitarbeiter-dienstanweisungen-gebuhren-ifguigvig-anfragen-12/#nachricht-691116). In beiden Fällen war der Behörde keine Postanschrift bekannt. Ich bitte Sie, Ihre Argumentation zu revidieren. Weiterhin bestätige ich, dass mich eine E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> jederzeit erreicht und übermittelt wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247048/
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 27.04.2022 mit der Sie weiterh…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen, Vg. Nr. 165-2022
Datum
4. Mai 2022 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 27.04.2022 mit der Sie weiterhin daran festhalten, uns keine postalische Adresse mitzuteilen. Auf folgendes möchte ich Sie nochmals aufmerksam machen: Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts muss mit Blick auf Widerspruch- und Klagefristen nachvollziehbar sein. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze und bitte letztmalig bis zum 13.05.2022 um Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen Postadresse. Sollte ich bis zu diesem Datum keine postalische Anschrift von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht erwünscht ist. Ich werde dann das Verfahren gebührenfrei einstellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihre Rechtsauffassung teile ich zwar nicht, der Einfachheit halber befindet sich di…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen, Vg. Nr. 165-2022 [#247048]
Datum
4. Mai 2022 13:55
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Rechtsauffassung teile ich zwar nicht, der Einfachheit halber befindet sich die Postanschrift aber im Anhang. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247048/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Bescheid PA: 06.05.2022 PE: 07.05.2022 Brief
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
6. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
PA: 06.05.2022 PE: 07.05.2022 Brief