Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

1) Mitarbeiter

a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen

a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Gebühren

a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail.
b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen?
c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert?

Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse!

Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247056]
Datum
24. April 2022 17:43
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse! Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247056/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.04.2022 wegen Auskunft zu Mitarbeiter, Dienstanweisungen,…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.04.2022 wegen Auskunft zu Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren bei IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247056] im Bundesamt für Güterverkehr; Erteilung Ihrer Auskunft
Datum
20. Mai 2022 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 24.04.2022 beantragen Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Auskunft über Mitarbeiter, über etwaige Dienstanweisungen und über die Art und Weise der Gebührenerhebung im Bundesamt für Güterverkehr, die in Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) stehen. Dazu teile ich Ihnen folgendes mit: Zuständig und federführend für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Umweltinformationsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz ist im Bundesamt für Güterverkehr Referat G2-Justiziariat, allerdings jeweils in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachreferaten. Eine Beschäftigtenanzahl lässt sich insoweit nicht bestimmen. Für die Bearbeitung von IFG, UIG und VIG Anfragen gibt es im Bundesamt für Güterverkehr keine Dienstanweisungen oder Dienstvereinbarungen, das jeweilige Gesetz ist maßgeblich. Dies gilt insoweit auch für die Erhebung von Gebühren. Auch hier gibt es keine dienstlichen Anweisungen oder dienstliche Vorgaben. Dies wird im Einzelfall nach den Grundsätzen der jeweiligen Gebührenverordnung, z. B. der IFGGebV entschieden. Für Rückfragen steht Ihnen [geschwärzt] zur Verfügung. Gebührenentscheidung: Diese Auskunft ergeht gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 IFG gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.04.2022 wegen Auskunft zu Mitarbeiter, Dienstanweisun…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.04.2022 wegen Auskunft zu Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren bei IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247056] im Bundesamt für Güterverkehr; Erteilung Ihrer Auskunft [#247056]
Datum
20. Mai 2022 22:10
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], mit Schreiben vom heutigen Tagen verwiesen Sie mich bei Rückfragen an [geschwärzt] Leider fehlen hier bei die Kontaktdaten. Ich bitte um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 247056 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesamt für Logistik und Mobilität
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.04.2022 wegen Auskunft zu Mitarbeiter, Dienstanweisun…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.04.2022 wegen Auskunft zu Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren bei IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247056] im Bundesamt für Güterverkehr; Erteilung Ihrer Auskunft [#247056]
Datum
25. Mai 2022 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne dürfen Sie [geschwärzt] unter der Telefonnummer [geschwärzt] anrufen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt]; [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]><[geschwärzt]>