Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

1) Mitarbeiter

a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen

a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Gebühren

a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail.
b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen?
c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert?

Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse!

Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247069]
Datum
24. April 2022 17:43
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse! Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247069/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG - Az. Z13-IFso-578/22 S…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG - Az. Z13-IFso-578/22
Datum
28. April 2022 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen. Der Vorgang hat das Aktenzeichen Z13-IFso-578/22 erhalten. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jeder Kommunikation mit dem BAFA an. Ich weiße darauf hin, dass Auskünfte nach dem IFG gebührenpflichtig sein können. Bitte teilen Sie mir daher mit, ob Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund aufrechterhalten wollen. Ob die Auskunft gebührenpflichtig ist oder nicht und in welcher Höhe Kosten anfallen können, ist nach derzeitigem Stand noch nicht absehbar, da sich diese nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand berechnen. Grundsätzlich können Gebühren für die Zurverfügungstellung von Informationen nach IFG erhoben werden (§ 10 Abs. 1 S. 1 IFG). Wenn es sich um eine einfache Auskunft handelt, fallen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG i. V. m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG - Az. Z13-IFso-578/…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG - Az. Z13-IFso-578/22 [#247069]
Datum
28. April 2022 13:38
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bei meiner Anfrage handelt es sich um eine Bitte um eine einfache - kostenfreie - Auskunft. Diese Anfrage läuft gleichzeitig bei 74 Behörden. Ich bitte daher, wie alle anderen Behörden, diese kostenfrei zu bescheiden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247069/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG - Az. Z13-IFso-578/…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG - Az. Z13-IFso-578/22 [#247069]
Datum
29. Mai 2022 16:33
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Automatische Antwort: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG -…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Automatische Antwort: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG - Az. Z13-IFso-578/22 [#247069]
Datum
29. Mai 2022 16:33
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin ab Dienstag, 07.06.2022 wieder erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Herrn Rosendahl ([geschwärzt], [geschwärzt]) oder Herrn Bender ([geschwärzt], [geschwärzt]). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 I…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG - Az. Z13-IFso-578/22 [#247069]
Datum
29. Mai 2022 16:38
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247069/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 I…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG - Az. Z13-IFso-578/22 [#247069]
Datum
29. Mai 2022 16:38
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247069/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 I…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG - Az. Z13-IFso-578/22 [#247069]
Datum
11. Juni 2022 22:09
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider wurde meine Anfrage, bei Ihnen eingegangen unter dem Aktenzeichen Z13-IFso-578/22 bis zum heutigen Tage nicht beantwortet. Die Frist ist mittlerweile seit vierzehn Tagen abgelaufen. Bitte informieren Sie mich umgehend - gerne digital - über den aktuellen Stand meiner Anfrage. Ansonsten werde ich die Vermittlung anrufen. Für Ihre Stellungnahme habe ich mir Freitag, den 17. Juni 2022 vorgemerkt. Mit freundlichen Grüßen gez. << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247069/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 I…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG - Az. Z13-IFso-578/22 [#247069]
Datum
23. Juni 2022 19:23
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider wurde meine Anfrage, bei Ihnen eingegangen unter dem Aktenzeichen Z13-IFso-578/22 bis zum heutigen Tage nicht beantwortet. Die Frist ist mittlerweile seit vierzehn Tagen abgelaufen. Bitte informieren Sie mich umgehend - gerne digital - über den aktuellen Stand meiner Anfrage. Ansonsten werde ich die Vermittlung anrufen. Für Ihre Stellungnahme habe ich mir Freitag, den 17. Juni 2022 vorgemerkt. Mit freundlichen Grüßen gez. << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247069/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ [#247069]
Datum
23. Juni 2022 19:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/247069/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde nicht weiter reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 247069.pdf Anfragenr: 247069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247069/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-728/002 II#0227 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen (247069) # IFG-728/002 II#0227
Datum
24. Juni 2022 09:52
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-728/002 II#0227 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen (247069) # IFG-728/002 II#0227 [#247069]
Datum
28. Juni 2022 15:38
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen (247069) # IFG-728/002 II#0227 [#247069]
Datum
4. Juli 2022 22:54
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen (247069) # IFG-728/002 II#0227 [#247069]
Datum
4. Juli 2022 22:54
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen (247069) # IFG-728/002 II#0227 [#247069]
Datum
4. Juli 2022 22:54
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen (247069) # IFG-728/002 II#0227 [#247069]
Datum
4. Juli 2022 22:54
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin ab Mittwoch, 06.07.2022 wieder erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergele…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen (247069) # IFG-728/002 II#0227 [#247069]
Datum
4. Juli 2022 22:54
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin ab Mittwoch, 06.07.2022 wieder erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) oder [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen (247069) # IFG-728/002 II#0227 [#247069]
Datum
8. Juli 2022 19:53
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vo…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen (247069) # IFG-728/002 II#0227 [#247069]
Datum
13. Juli 2022 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 24.04.2022. Im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind derzeit 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Beantwortung von Anfragen nach dem IFG, UIG und VIG zuständig. Davon sind 4 Beschäftigte im Rechtsreferat der Zentralabteilung (Referat Z13) und zwei Beschäftigte im Rechtsreferat der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS, Referat 111) tätig. Eine Aufteilung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf bestimmte Antragsarten erfolgt nicht. Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem IFG besteht mit der Rundverfügung 16/21 (s. Anlage) eine Dienstanweisung. Im Übrigen erfolgt die Bearbeitung der entsprechenden Anfragen einzelfallbezogen. Die Rundverfügung ist im Intranet des BAFA für alle Mitarbeiter abrufbar. Hinsichtlich der Gebührenerhebung bestehen keine Anweisungen. Die Gebührenerhebung erfolgt nach den einschlägigen Gebührenverordnungen zum IFG bzw. UIG. Hinsichtlich der Zahl zuständiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt das oben genannte. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei, § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Mit freundlichen Grüßen