Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

Anfrage an: Bundeskasse Trier

1) Mitarbeiter

a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen

a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Gebühren

a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail.
b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen?
c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert?

Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse!

Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a…
An Bundeskasse Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247097]
Datum
24. April 2022 17:43
An
Bundeskasse Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse! Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247097/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG…
An Bundeskasse Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen [#247097]
Datum
29. Mai 2022 16:37
An
Bundeskasse Trier
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“ vom 24.04.2022 (#247097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundeskasse Trier
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren Generalzolldirektion O 1004-2022.00027…
Von
Bundeskasse Trier
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren
Datum
30. Mai 2022 14:56
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2022.00027-DI.B.16 (202200135681) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 24. April 2022 ist nun im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird nun unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Aufgrund dessen, dass Ihre ursprüngliche Anfrage an eine nicht mehr aktuelle E-Mailadresse ging, konnte Ihr Antrag bisher nicht bearbeitet werden. Erst mit Ihrer E-Mail vom 29 Mai 2022 die an die E-Mailadresse "<<E-Mail-Adresse>>" ging, konnte Ihr Antrag an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie innerhalb der Monatsfrist unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskasse Trier
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren Generalzolldirektion O 1004-2022.00027…
Von
Bundeskasse Trier
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren
Datum
3. Juni 2022 14:57
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2022.00027-DI.B.16 (202200140657) Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Konkretisierung Ihre Frage bzgl. der "internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen", insbesondere ob Sie diese Begriffe im technischen Sinne verstanden wissen wollen. Zudem bitte ich Sie mir Ihre zustellungsfähige Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Ich bitte um Rückmeldung bis zum 17. Juni 2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren [#247097] Sehr << Anrede >…
An Bundeskasse Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren [#247097]
Datum
7. Juni 2022 09:19
An
Bundeskasse Trier
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> unter Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen verstehe ich interne Papiere, Regelungen und Pläne zur Bearbeitung der o. g. Anträge. Meine Postanschrift befindet sich anbei. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247097/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskasse Trier
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren Generalzolldirektion O 1004-2022.00027…
Von
Bundeskasse Trier
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren
Datum
8. Juni 2022 12:00
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2022.00027-DI.B.16 (202200142796) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Es liegen Erlasse verschiedener Bundesministerien vor, die die Bearbeitung von IFG-Anträgen regeln. Sofern Sie in Ihrer Anfrage von solchen Papieren, Regelungen und Plänen sprechen, teile ich Ihnen mit, dass diese Auskunft nicht kostenfrei erbracht werden kann. Die Kosten werden sich aufgrund des Rechercheaufwands in einer Höhe von bis zu einer Stunde im gehobenen Dienst bewegen. Voraussichtlich werden demnach Gebühren gem. § 1 Nr. 1.2 IFGGebV anfallen. Eine genaue Bezifferung ist aktuell nicht möglich. Sofern Sie Ihre Frage in diesem Umfang beantwortet haben wollen, muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die umfassten Dokumente personenbezogene Daten im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG (u.a. Name und Kontaktdaten einer Ansprechperson) enthalten. Folglich müsste ein Drittbeteiligungsverfahren gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 IFG durchgeführt werden. Auch dies würde zu einer weiteren Gebührenerhöhung beitragen. Zudem würde sich die abschließende Bearbeitung Ihres Antrags um die Dauer der Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens verzögern. Alternativ könnten Sie der Unkenntlichmachung dieser personenbezogenen Daten gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 IFG zustimmen, sodass die Auskunft weniger kosten- und zeitintensiv erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund bitte ich bis zum 14. Juni 2022 um Mitteilung, ob Sie mit der Unkenntlichmachung der personenbezogene Daten einverstanden sind, oder das Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet werden soll. Ich bitte des Weiteren um die Zustimmung der Kostenübernahme, sofern Sie weiterhin an dieser Frage festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren [#247097] Sehr << Anrede >…
An Bundeskasse Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren [#247097]
Datum
8. Juni 2022 12:07
An
Bundeskasse Trier
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung. Wie in Ihrer Behörde mehrere DA / DV vorliegen können, ist mir schleierhaft. Ich spreche hier ausschließlich von internen Anweisungen Ihres Hauses. Auch halte ich es für nicht angebracht, hier Gebühren zu verlangen. Es handelt sich ausschließlich um die kurze Beantwortung einiger Frage und der Übersendung von internen Anweisungen. In wie weit ein Drittbeteiligungsverfahren hier nötig sein soll (bei Anweisungen die normalerweise maximal die Daten eines Referates enthalten) erschließt sich mir nicht, ich stimme den Schwärzungen personenbezogener Daten jedoch zu. Ich halte an meiner kostenfreien Auskunft weiterhin fest und lehne Gebühren ab. Rein obligatorisch und ohne Anerkennung einer Rechtsnorm, weise ich Sie darauf hin, dass die selbige Anfrage wie hier an 76 Behörden gestellt wurde. Keine dieser Behörden verlangte für diese Auskunft bisher Gebühren, jede Anfrage wurde bisher vollumfänglich bearbeitet. Von 76 Behörden wurde die Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt von 56 Behörden bereits kostenfrei bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247097/

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Von
Bundeskasse Trier
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
14. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen