Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen

1) Mitarbeiter
a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Sächsischem Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge sowie Dienstverhältnissen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst) auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen
a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Kommunikation
Bitte übersenden Sie jegliche interne Kommunikation zur Einführung des SächsTranspG in Ihrer Behörde – gerne digital per E-Mail an die Absenderadresse. Der Zeitraum soll das Jahr 2022 bis zum Stichtag 31.12.2022 erfassen.

Aus Umweltgründen verzichte ich dankend auf den Erhalt von Briefpost.
Bitte beachten Sie: Ihre Behörde wird in den nächsten Tagen häufiger eine solche Anfrage wie diese erreichen. Zur Funktionsfähigkeit der Plattform FragDenStaat antworten sie bitte ausschließlich an die jeweilige Absenderemailadresse. Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a. Wie …
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [#266708]
Datum
1. Januar 2023 18:21
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Sächsischem Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge sowie Dienstverhältnissen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst) auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Kommunikation Bitte übersenden Sie jegliche interne Kommunikation zur Einführung des SächsTranspG in Ihrer Behörde – gerne digital per E-Mail an die Absenderadresse. Der Zeitraum soll das Jahr 2022 bis zum Stichtag 31.12.2022 erfassen. Aus Umweltgründen verzichte ich dankend auf den Erhalt von Briefpost. Bitte beachten Sie: Ihre Behörde wird in den nächsten Tagen häufiger eine solche Anfrage wie diese erreichen. Zur Funktionsfähigkeit der Plattform FragDenStaat antworten sie bitte ausschließlich an die jeweilige Absenderemailadresse. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) Antrag nach dem Säch…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Betreff
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation)
Datum
30. Januar 2023 16:19
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz hier: Ihr Antrag auf Gewährung von Informationen vom 1.Januar 2023 (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 1.Januar 2023 stellten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) einen Antrag auf Gewährung von Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz. Hierzu können wir Ihnen folgende Auskünfte erteilen: 1. zu Frage 1: a) Anfragen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz werden im SMWA grundsätzlich entsprechend der fachlichen Zuständigkeit für den jeweiligen Themenbereich bearbeitet. Damit sind - in Abhängigkeit vom Gegenstand der konkreten Anfrage und der Komplexität der Fragestellung - grundsätzlich alle Mitarbeiter für die Bearbeitung von Anfragen nach dem sächsischen Transparenzgesetz zuständig. b) Im SMWA sind insgesamt 463 Bedienstete (Stichtag 1. Januar 2023) tätig, davon sind 46 der Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) /bzw. in vergleichbaren Entgeltgruppen, 163 der Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst) /bzw. in vergleichbaren Entgeltgruppen und 254 der Laufbahngruppe 2.2 (höherer Dienst) /bzw. in vergleichbaren Entgeltgruppen zugeordnet. Welchen Anteil die Bearbeitung entsprechender Anfragen an der Tätigkeit der einzelnen Mitarbeiter ausmacht, ist abhängig von verschiedenen Faktoren (Verteilung der Anfragen auf die verschiedenen Fachthemen, Anzahl, Umfang und Komplexität der Fragestellungen) und lässt sich daher nicht weiter spezifizieren. 2. zu Frage 2: Die mit Ihrer E-Mail vom 1.Januar 2023 unter 2.) beantragten Auskünfte unterliegen nicht der Transparenzpflicht. Interne Dienstanweisungen bzw. Dienstvereinbarungen zur Beantwortung von Anfragen nach dem Transparenzgesetz sind, soweit vorhanden, dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zuzuordnen und daher nach § 5 Abs. 1 Nr.1 SächsTranspG von der Transparenzpflicht ausgenommen. Durch § 5 Abs. 1 Nr. 1 SächsTranspG ist der Bereich der exekutiven Eigenverantwortung umfassend und unbefristet vom Transparenzanspruch, also vom Anspruch auf Veröffentlichung und auf Zugang zu Informationen auf Antrag, ausgeschlossen. Unter dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung ist ein nicht ausforschbarer Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich zu verstehen, welcher für die Eigenverantwortung und Funktionsfähigkeit unerlässlich ist. Dieser erstreckt sich nicht nur auf die Regierungstätigkeit im engeren Sinne. Geschützt wird auch die funktionsnotwendige freie und offene Willensbildung innerhalb der gesamten Verwaltung und somit insbesondere der behördliche Entscheidungsprozess. Dieser soll sich frei und unbeeinflusst gestalten können, da dies Grundlage für eine eigenverantwortliche Wahrnehmung der den transparenzpflichtigen Stellen obliegenden Tätigkeiten ist (siehe dazu die Gesetzesbegründung zu § 5 Absatz 1, Drucksache 7/8517 des Sächsischen Landtags, dort S.44). Dienstanweisungen und/oder Dienstvereinbarungen, die interne Vorgaben, Abstimmungswege und Hinweise zum Umgang mit Transparenzanfragen treffen, sind unmittelbar diesem Kernbereich interner Willensbildung zuzurechnen. Denn es muss der transparenzpflichtigen Stelle ermöglicht werden, ihre internen Abläufe und Verfahren, welche die spätere Entscheidung im Einzelfall lediglich vorbereiten, frei von äußeren Einflüssen zu organisieren und zu gestalten und diese auch ggf. an neue Erkenntnisse anzupassen. Entsprechendes gilt auch für die Frage, an welchem Ort etwaige Dienstanweisungen und/oder Dienstvereinbarungen abgespeichert und für die Mitarbeiter zugänglich gemacht werden. 3 .zu Frage 3: Auch bezüglich dieser Fragestellung besteht keine Transparenzpflicht nach dem SächsTranspG. Es handelt sich bei den Aufzeichnungen, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, bereits nicht um amtliche Informationen im Sinne des § 3 SächsTranspG. Denn § 3 Satz 2 SächsTranspG nimmt behördeninterne Kommunikation ausdrücklich hiervon aus. Ansprüche nach dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz sind nicht gegeben. Es handelt sich nicht um Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 SächsUIG und auch nicht um Informationen nach § 1 VIG. Sie haben die Möglichkeit, zu unseren Ausführungen Stellung zu nehmen (<<E-Mail-Adresse>>). Sollten Sie dies wünschen, ergeht ein förmlicher Bescheid, gegen den Rechtsmittel möglich sind. Eine etwaige Stellungnahme würde hierbei berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) [#266708] Sehr &…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) [#266708]
Datum
30. Januar 2023 17:43
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Möglichkeit der Äußerung. Ihren Antworten zu Fragen 1 und 3 stimme ich zu. Ihrer Argumentation zu Punkt 2 vermag ich nicht zu entsprechen. Bitte überdenken Sie Ihre Entscheidung, bisher hat sonst kein sächsisches Ministerium so geurteilt. Mit freundlichen Grüßen i. A. << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) [#266708] Guten …
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) [#266708]
Datum
10. Februar 2023 09:34
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen“ vom 01.01.2023 (#266708) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) [#266708] Antrag…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Betreff
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) [#266708]
Datum
10. Februar 2023 13:22
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz hier: Ihr Antrag auf Gewährung von Informationen vom 1.Januar 2023 (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation, unser Az. 13-0511/14/8) Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 10.Februar 2023 beanstanden Sie, dass Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten hätten. Dies ist nicht richtig. Wir verweisen auf unsere E-Mail vom 30.Januar 2023. Uns ist in der Folge eine Nachricht vom 30.Januar 2023 zugegangen, welche offensichtlich nicht von Ihnen persönlich, aber in Ihrem Auftrag versandt wurde. Mit dieser wurden wir um Überprüfung unserer Rechtsauffassung zu Frage Ziffer 2 unter Hinweis auf die von den anderen sächsischen Staatsministerien getroffenen Entscheidungen gebeten. Hierauf möchten wir wie folgt Stellung nehmen: Wie bereits erläutert, besteht unseres Erachtens keine Transparenzpflicht, da ein Ausnahmetatbestand nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SächsTranspG vorliegt. Soweit wir die Antworten der anderen sächsischen Staatsministerien auf „Frag den Staat“ nachvollziehen konnten, enthalten diese keine Ausführungen zum Anwendungsbereich und der Reichweite des § 5 Abs. 1 Nr. 1 SächsTranspG. Wir können diesen Entscheidungen – unabhängig davon, dass die Rechtauffassung der anderen Ressorts für das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auch nicht bindend wäre – daher auch keine konkreten Argumente entnehmen, die der diesseits vertretenen Rechtsauffassung entgegenstünden. In der Mehrzahl der Fälle wurde zu der Frage Ziffer 2 mitgeteilt, dass es keine entsprechende Dienstanweisung/Dienstvereinbarung gibt. In den übrigen Fällen geht aus der Entscheidung selbst nicht hervor, warum § 5 Absatz 1 Nr. 1 SächsTranspG im konkreten Einzelfall nicht für einschlägig erachtet wurde. Wie Sie unserer Nachricht vom 30.Januar 2023 entnehmen können, haben wir uns bei der Auslegung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 SächsTranspG auch mit der Gesetzesbegründung auseinandergesetzt. Diese stützt u.E. unsere Rechtsauffassung. Wir werden nunmehr einen förmlichen Bescheid erlassen, gegen den Sie Rechtsmittel einlegen können. Wir bitten nochmals darum, Ihre E-Mail-Nachrichten an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu richten, die auch bei der Plattform „Frag den Staat“ als Kontaktadresse für unser Haus hinterlegt ist. Anderenfalls kann eine zeitnahe Beantwortung nicht gewährleistet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) [#266708] Antrag…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) [#266708]
Datum
10. Februar 2023 13:37
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation Az. 13-0511/14/8 Sehr << Anrede >> ich halte auch weiterhin an meinem Punkt fest, allein § 8 Abs. 1 Nr. 9, 10 SächsTranspG unterstützt meine Argumentation vollumfänglich. Bitte übersenden Sie mir Ihren rechtsmittelfähigen Bescheid wie bereits angefordert (ggf. vorab) per E-Mail. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) [#266708] Antrag…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Betreff
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) [#266708]
Datum
16. Februar 2023 14:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation Az. 13-0511/14/8 Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übermitteln wir unseren Bescheid vom 16.Februar 2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) [#266708] Widerspruc…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) [#266708]
Datum
23. Februar 2023 16:14
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Widerspruch - Az. 13-0511/14/8 per Mail und Fax Sehr << Anrede >> hiermit widerspreche ich Ihrem o. g. Bescheid vom 16. Februar 2022 im Punkt Ziff. 2. Bei Dienstanweisungen handelt es sich um Unterlagen, die der Transparenzpflicht unterliegen. Dazu verweise ich insbesondere auf die Broschüre der Sächsischen Datenschutzbeauftragten zum Transparenzgesetz insb. Seite 5. (Link: https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/transparenzgesetz/Haeufige_Fragen_zum_Transparenzgesetz.pdf) Dort heißt es: "In § 8 Transparenzgesetz finden Sie ferner eine Aufzählung von Informationen, die künftig auf der Transparenzplattform veröffentlicht werden müssen, zu denen Sie aber bereits mit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes Zugang auf Antrag erhalten, zum Beispiel zu: • Erlassen, Dienstanweisungen und allgemeinen Veröffentlichungen" Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerspruchs kurz per E-Mail an das Absenderpostfach. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) [#266708]
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) [#266708]
Datum
23. Februar 2023 16:15
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
38,2 KB
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz Ihr Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dien…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Betreff
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz
Datum
24. Februar 2023 14:34
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation) Az. 13-0511/14/8 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Telefaxschreibens und Ihrer E-Mail vom 23.Februar 2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz [#266708] Az. 13-0511/14/8 Sehr << Anrede >> wuns…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz [#266708]
Datum
26. Februar 2023 14:23
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wird verschickt...
Az. 13-0511/14/8 Sehr << Anrede >> wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang des Bescheides vom 16.02.2023 in o. g. Verfahren auf dem Postweg. Die verspätete Rückmeldung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> ./. Sächsisches Staatsministerium für Wirt…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen“ [#266708]
Datum
15. März 2023 09:28
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> ./. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Aktenzeichen: 13-0511/14/8 Mein Zeichen: 266708/VV Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Sachsen (SächsTranspG, SächsUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/266708/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ministerium Dienstanweisungen als Kernbereich der Exekutive sieht. Sie selbst sagen in Ihrer Broschüre das Gegenteil. Bitte teilen Sie dies auch dem Ministerium mit. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 266708.pdf - 2023-02-16_1-bescheid-docx.pdf - 2023-02-23_2-fax.pdf Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zu…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
15. März 2023 09:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sollte es sich bei Ihrer E-Mail um eine Beschwerde oder Kontrollanregung bezüglich eines Datenschutzverstoßes handeln, beachten Sie bitte diese Hinweise (PDF-Datei)<https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/behoerde/Informationsblatt_Beschwerden.pdf>. Hinweis: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
SDTB – 6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 15 März 2023 Gz.: SDTB – 6012/1/10 Sehr << Antragsteller:in >> Z…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
SDTB – 6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 15 März 2023
Datum
24. März 2023 11:21
Status
Warte auf Antwort
Gz.: SDTB – 6012/1/10 Sehr << Antragsteller:in >> Zu Ihrer E-Mail vom 15. März 2023 nehme ich wie folgt Stellung: Sie erbitten Vermittlung und Unterstützung nach § 13 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) bei Ihrer Anfrage an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Die Beantwortung der Anfrage wurde aus Ihrer Sicht durch das SMWA nur teilweise erfüllt. Es wurde angelehnt, Ihnen Dienstanweisungen zukommen zu lassen, mit dem Verweis, der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung würde der Transparenzpflicht entgegenstehen, § 5 Abs. 1 Nr. 1 SächsTranspG. Um dies konkret zu überprüfen, muss ich das SMWA als transparenzpflichtige Stelle um Stellungnahme bitten. Damit verbunden wäre eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten. Auch wenn ich dabei nicht Ihren Namen nennen muss, wird aus den Umständen meiner Anfrage offengelegt, dass Sie sich an uns gewandt haben. Ich bitte Sie daher um eine Einwilligungserklärung zur Offenlegung Ihres Anliegens. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: SDTB – 6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 15 März 2023 [#266708] Gz.: SDTB – 6012/1/10 Sehr << Anrede >>…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SDTB – 6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 15 März 2023 [#266708]
Datum
24. März 2023 11:39
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gz.: SDTB – 6012/1/10 Sehr << Anrede >> wie bereits in meiner Eingangsbitte um Vermittlung erwähnt, dürfen meine Daten offengelegt werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
SDTB – 6012/1/12 - Ihre Anfrage vom 27. März 2023 Gz.: SDTB – 6012/1/12 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
SDTB – 6012/1/12 - Ihre Anfrage vom 27. März 2023
Datum
3. April 2023 16:05
Status
Warte auf Antwort
Gz.: SDTB – 6012/1/12 Sehr << Antragsteller:in >> Zu Ihrer E-Mail vom 27. März 2023 nehme ich wie folgt Stellung: Sie erbitten Vermittlung und Unterstützung nach § 13 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) bei Ihrer Anfrage an die Sächsischen Informatikdienste (SID). Wie indes auf https://fragdenstaat.de/anfrage/mitarbeiter-und-dienstanweisungen-saechstranspg-saechsuig-vig-anfragen-3-15/#nachricht-786583 ersichtlich, wurde seitens der verantwortlichen Stelle mittlerweile Auskunft erteilt. Bitte teilen Sie mir deswegen mit, ob Sie dennoch an Ihrer Beschwerde festhalten, oder ob diese zu einem Anschluss gebracht werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: SDTB – 6012/1/12 - Ihre Anfrage vom 27. März 2023 [#266708] Gz.: SDTB – 6012/1/12 Sehr << Anrede >&…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SDTB – 6012/1/12 - Ihre Anfrage vom 27. März 2023 [#266708]
Datum
3. April 2023 16:36
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gz.: SDTB – 6012/1/12 Sehr << Anrede >> korrekterweise wurde die Anfrage nunmehr beantwortet - wenn auch die Fristverlängerung nicht den gültigen Rechtsquellen entsprach. Eine Bitte: Antworten Sie bitte ausschließlich auf die Ausgangs-Email-Adresse, welche bei einer Vermittlungsbitte verwendet wird. Nur so wird eine eindeutige Zuordnung i. S. d. Systems von FragDenStaat gewährleistet. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
<< Anfragesteller:in >>
<< Antragsteller:in >> ./. SMWA Aktenzeichen: 13-0511/14/8 Mein Zeichen: 266708/VV Vermi…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsersuchen - Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [#266708]
Datum
3. April 2023 16:39
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
<< Antragsteller:in >> ./. SMWA Aktenzeichen: 13-0511/14/8 Mein Zeichen: 266708/VV Vermittlung: SDTB – 6012/1/12 Sehr << Anrede >> ich vermag freundlich an meinen Widerspruch vom 23. Februar 2023 in o. g. Verfahren erinnern. Ich bitte um eine Rückmeldung - wenn nötig nur vorab - per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
<< Anfragesteller:in >>
<< Antragsteller:in >> ./. SMWA Aktenzeichen: 13-0511/14/8 Mein Zeichen: 266708/VV Vermi…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsersuchen - Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [#266708]
Datum
12. April 2023 21:22
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
<< Antragsteller:in >> ./. SMWA Aktenzeichen: 13-0511/14/8 Mein Zeichen: 266708/VV Vermittlung: SDTB – 6012/1/12 Sehr << Anrede >> ich vermag freundlich an meinen Widerspruch vom 23. Februar 2023 in o. g. Verfahren erinnern. Ich bitte um eine Rückmeldung - wenn nötig nur vorab - per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
<< Anfragesteller:in >>
<< Antragsteller:in >> ./. SMWA Aktenzeichen: 13-0511/14/8 Mein Zeichen: 266708/VV Vermi…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsersuchen - Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [#266708]
Datum
12. April 2023 21:23
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
<< Antragsteller:in >> ./. SMWA Aktenzeichen: 13-0511/14/8 Mein Zeichen: 266708/VV Vermittlung: SDTB – 6012/1/12 Sehr << Anrede >> ich vermag freundlich an meinen Widerspruch vom 23. Februar 2023 in o. g. Verfahren erinnern. Ich bitte um eine Rückmeldung - wenn nötig nur vorab - per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ich bin derzeit nicht im Dienst. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet.
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Betreff
Automatische Antwort: Informationsersuchen - Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [#266708]
Datum
12. April 2023 21:30
Status
Warte auf Antwort
Ich bin derzeit nicht im Dienst. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet.
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ihr Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Az: 13 -0511/14/8 Sehr << Antragsteller:in >> das…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Betreff
Ihr Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Az: 13 -0511/14/8
Datum
14. April 2023 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr befindet sich zu Ihrem Anliegen in Korrespondenz mit der Sächsischen Transparenzbeauftragten und hat daher die Entscheidung über Ihren Widerspruch einstweilen zurückgestellt. Sobald der Austausch mit der Sächsischen Transparenzbeauftragten abgeschlossen ist, wird eine Entscheidung über Ihren Widerspruch ergehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Az: 13 -0511/14/8 [#266708] Sehr << Anrede >>
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Az: 13 -0511/14/8 [#266708]
Datum
14. April 2023 10:23
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für diese Information. Ich erinnere freundlich an die dreimonatige Entscheidungsfrist zur Untätigkeitsklage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Az: 13 -0511/14/8 [#266708] Sehr << Anrede >>
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Az: 13 -0511/14/8 [#266708]
Datum
25. April 2023 12:47
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erinnere - letztmalig - an o. g. Angelegenheit. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Az: 13 -0511/14/8 [#266708] | SDTB – 6012/1/10 [#266708] Gz.: SD…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Az: 13 -0511/14/8 [#266708] | SDTB – 6012/1/10 [#266708]
Datum
5. Mai 2023 08:29
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gz.: SDTB – 6012/1/10 Sehr << Anrede >> leider habe ich nunmehr seit 1,5 Monate keine Rückmeldung auf meine letzte E-Mail erhalten. Ich bitte um Sachstandsmitteilung Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
SDTB – 6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 05.05.2023 Gz.: SDTB – 6012/1/10 Sehr << Antragsteller:in >> zu …
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Betreff
SDTB – 6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 05.05.2023
Datum
5. Mai 2023 15:04
Status
Warte auf Antwort
Gz.: SDTB – 6012/1/10 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer heutigen Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass ich hierzu derzeit noch im Austausch mit dem Sächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) stehe. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werde ich Sie hierüber umgehend informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: SDTB – 6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 05.05.2023 [#266708] << Antragsteller:in >> ./. SMWA Aktenze…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SDTB – 6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 05.05.2023 [#266708]
Datum
12. Mai 2023 14:44
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
<< Antragsteller:in >> ./. SMWA Aktenzeichen: 13-0511/14/8 Mein Zeichen: 266708/VV Vermittlung: SDTB – 6012/1/12 Sehr << Anrede >> ich weise Sie freundlich auf die 3-monatige Frist zur Entscheidung über meinen Widerspruch hin. Diese läuft am 23. Mai 2023 ab. Eine Untätigkeitsklage wird momentan vorbereitet. Die Einreichung erfolgt am 24. Mai 2023. Daher sehe ich Ihrer Entscheidung bis Freitag, den 12.05.2023 entgegen. Bitte nutzen Sie die bekannten digitalen Versandmöglichkeiten vorab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
<< Anfragesteller:in >>
AW: SDTB – 6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 05.05.2023 [#266708] << Antragsteller:in >> ./. SMWA Aktenze…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SDTB – 6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 05.05.2023 [#266708]
Datum
12. Mai 2023 14:44
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
<< Antragsteller:in >> ./. SMWA Aktenzeichen: 13-0511/14/8 Mein Zeichen: 266708/VV Vermittlung: SDTB – 6012/1/12 - Kopie - Sehr << Anrede >> ich weise Sie freundlich auf die 3-monatige Frist zur Entscheidung über meinen Widerspruch hin. Diese läuft am 23. Mai 2023 ab. Eine Untätigkeitsklage wird momentan vorbereitet. Die Einreichung erfolgt am 24. Mai 2023. Daher sehe ich Ihrer Entscheidung bis Freitag, den 12.05.2023 entgegen. Bitte nutzen Sie die bekannten digitalen Versandmöglichkeiten vorab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
<< Anfragesteller:in >>
<< Antragsteller:in >> ./. SMWA | SDTB – 6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 05.05.2023 [#266708] << …
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
<< Antragsteller:in >> ./. SMWA | SDTB – 6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 05.05.2023 [#266708]
Datum
17. Mai 2023 09:57
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
<< Antragsteller:in >> ./. SMWA Aktenzeichen: 13-0511/14/8 Mein Zeichen: 266708/VV Vermittlung: SDTB – 6012/1/12 Sehr << Anrede >> in o. g. Verfahren informierte ich Sie mit E-Mail vom 12. Mai 2023 um die ablaufende Frist zur Untätigkeitsklage. Die fehlerhafte Fristsetzung darin bitte ich aufgrund eines Büroversehens zu entschuldigen. Leider habe ich keine Rückmeldung darauf erhalten. Kann ich diesbezüglich noch mit einer Antwort von Ihnen rechnen oder ist eine Klageeinreichung notwendig? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
<< Anfragesteller:in >>
## Kopie: << Antragsteller:in >> ./. SMWA | SDTB – 6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 05.05.2023 [#26670…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
## Kopie: << Antragsteller:in >> ./. SMWA | SDTB – 6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 05.05.2023 [#266708]
Datum
17. Mai 2023 09:58
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
<< Antragsteller:in >> ./. SMWA Aktenzeichen: 13-0511/14/8 Mein Zeichen: 266708/VV Vermittlung: SDTB – 6012/1/12 Sehr << Anrede >> in o. g. Verfahren informierte ich Sie mit E-Mail vom 12. Mai 2023 um die ablaufende Frist zur Untätigkeitsklage. Die fehlerhafte Fristsetzung darin bitte ich aufgrund eines Büroversehens zu entschuldigen. Leider habe ich keine Rückmeldung darauf erhalten. Kann ich diesbezüglich noch mit einer Antwort von Ihnen rechnen oder ist eine Klageeinreichung notwendig? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Entscheidung über Ihren Widerspruch vom 23. Februar 2023 Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht üb…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Betreff
Entscheidung über Ihren Widerspruch vom 23. Februar 2023
Datum
23. Mai 2023 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht übersende ich Ihnen die Entscheidung über Ihren Widerspruch vom 23. Februar 2023 und die begehrte Information elektronisch. Die Entscheidung im Original befindet sich auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Entscheidung über Ihren Widerspruch vom 23. Februar 2023 [#266708] Sehr << Anrede >> vielen Dank …
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidung über Ihren Widerspruch vom 23. Februar 2023 [#266708]
Datum
23. Mai 2023 13:48
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung. Ich sehe die Angelegenheit als beendet an. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Entscheidung über Ihren Widerspruch vom 23. Februar 2023 [#266708] Gz.: SDTB – 6012/1/10 Sehr << Anre…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidung über Ihren Widerspruch vom 23. Februar 2023 [#266708]
Datum
23. Mai 2023 13:49
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gz.: SDTB – 6012/1/10 Sehr << Anrede >> mit heutiger Entscheidung über meinen Widerspruch wurde o. g. Angelegenheit beendet. Bitte lassen Sie mir Ihre endgültige Stellungnahme zum Sachverhalt zukommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
SDTB-6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 15. März 2023 Abschlussmitteilung Az.: SDTB-6012/1/10 Sehr << Antragstell…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
SDTB-6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 15. März 2023 Abschlussmitteilung
Datum
24. Juli 2023 09:04
Status
Warte auf Antwort
Az.: SDTB-6012/1/10 Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen Ihrer Eingabe habe ich mich an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gewendet und diesem meine Auffassung mitgeteilt, dass ein Auskunftsanspruch Ihrerseits bestehe. Insbesondere in den Fällen in denen eine Veröffentlichungspflicht nach § 2 Abs.1 S. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 SächsTranspG besteht, impliziert dies auch eine Informationspflicht auf Antrag nach § 2 Abs.1 S. 4 SächsTranspG. Im Rahmen der Widerspruchsentscheidung wurde Ihnen die begehrte Auskunft erteilt. Ich schließe daher das Verfahren mit dieser Auskunft ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: SDTB-6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 15. März 2023 Abschlussmitteilung [#266708] Az.: SDTB-6012/1/10 Sehr <…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SDTB-6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 15. März 2023 Abschlussmitteilung [#266708]
Datum
24. Juli 2023 10:31
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: SDTB-6012/1/10 Sehr << Anrede >> bei meiner E-Mail vom 23. Mai 2023 handelte es sich nicht um eine Bitte, sondern um einen Antrag zur Herausgabe Ihres Anschreibens. Gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SächsTranspG ist die Sächsische Daten-schutz- und Transparenzbeauftragte im Bereich der Aufgabenerfüllung nach dem SächsTranspG transparenzpflichtige Stelle. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
<< Anfragesteller:in >>
AW: SDTB-6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 15. März 2023 Abschlussmitteilung [#266708] Az.: SDTB-6012/1/10 Sehr <…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SDTB-6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 15. März 2023 Abschlussmitteilung [#266708]
Datum
16. August 2023 17:28
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: SDTB-6012/1/10 Sehr << Anrede >> ich erinnere letztmalig an o. g. Angelegenheit. Eine Untätigkeitsklage werde ich nun vorbereiten und entsprechend am Verwaltungsgericht einreichen, sobald die entsprechende Wartefrist vorbei ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
<< Anfragesteller:in >>
AW: SDTB-6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 15. März 2023 Abschlussmitteilung [#266708] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SDTB-6012/1/10 - Ihre Anfrage vom 15. März 2023 Abschlussmitteilung [#266708]
Datum
16. August 2023 17:29
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben für Frau Dr. Hundert zur Information. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> --- weitergeleitete Nachricht --- Sehr << Anrede >> ich erinnere letztmalig an o. g. Angelegenheit. Eine Untätigkeitsklage werde ich nun vorbereiten und entsprechend am Verwaltungsgericht einreichen, sobald die entsprechende Wartefrist vorbei ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266708/
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
<< Antragsteller:in >>: Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikati-on | Säch…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
<< Antragsteller:in >>: Vermittlung bei Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikati-on | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen“ [#266708]
Datum
18. August 2023 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
hier: Ihr Schreiben vom 16. August 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht vom 16. August 2023 zu dem im Betreff genannten Vorgang ist hier eingegangen. In Ihrem an eine Mitarbeiterin meines Hauses gerichteten Schreiben „erinnern Sie letztmalig“ und kündigen an, eine „Untätigkeitsklage“ vorbereiten zu wollen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist der Vorgang abgeschlossen. Ursprünglich hatten Sie sich in der Angelegenheit mit der Bitte um Vermittlung gemäß § 13 Abs. 1 S.2 Sächsisches Transparenzgesetz in einem Antragsverfahren mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) an mich gewandt. Der letzte hier vorliegende Schriftverkehr bezieht sich darauf, dass Sie mit Schreiben vom 23. Mai 2023 mitgeteilt haben, dass das Rechtsbehelfsverfahren beim SMWA abgeschlossen sei und Sie aus meinem Haus eine abschließende Stellungnahme wünschen. Daraufhin erhielten Sie am 24. Juli 2023 aus meinem Hause die Nachricht, dass Ihnen aufgrund meiner erfolgreichen Vermittlung die angeforderten Informationen erteilt wurden und dass das Verfahren diesseits damit abgeschlossen sei. Bitte teilen Sie mit, worauf sich Ihr Schreiben vom 16. August 2023 unter Berücksichtigung des voranstehenden bezieht, bzw. ob und ggf. welche weiteren Angaben Sie von meiner genannten Mitarbeiterin angefordert haben. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie auch bei zukünftigen Anfragen ausschließlich die zentrale Emailadresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu nutzen. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Sehr [geschwärzt], in der im Betreff genannten Angelegenheit hatten Sie sich mit Schreiben vom 16. August 2023 an…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
[geschwärzt] Vermittlung bei Anfrage "Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen" [#266708]
Datum
31. August 2023 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], in der im Betreff genannten Angelegenheit hatten Sie sich mit Schreiben vom 16. August 2023 an mein Haus gewandt, letztmalig erinnert und von Ihrer Absicht, eine "Untätigkeitsklage" erheben zu wollen, berichtet. Ich hatte Sie daraufhin mit Schreiben vom 18. August 2023 angeschrieben, den hier vorliegenden Sachverhalt zusammengefasst und um Mitteilung gebeten, an welches Anliegen Sie hier genau erinnern. Bis dato steht eine Rückmeldung Ihrerseits zu meinem Schreiben aus. Ich bitte daher erneut und bis zum 15. September 2023 um Mitteilung, worauf sich Ihrer Erinnerung beziehe. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen gehe ich davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und schließe den Vorgang hier ab. [geschwärzt] Sachbearbeiter | Assistant Desk Officer ___________________________________________________________________________ SÄCHSISCHE DATENSCHUTZ- UND TRANSPARENZBEAUFTRAGTE SAXON DATA PROTECTION AND TRANSPARENCY COMMISSIONER SächsTranspG | Sachgebiet Sächsisches Transparenzgesetz | Transparency Legislation Team Devrientstraße 5 | D-01067 Dresden | Postanschrift: Postfach 11 01 32 | D-01330 Dresden Tel.: +49 351 [geschwärzt] | Fax: +49 351 85471-109 Achtung, neue E-Mail-Adresse: [geschwärzt] | www.datenschutz.sachsen.de Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung und zum Zugang für verschlüsselte E-Mails finden Sie hier<https://www.datenschutz.sachsen.de/datenschutzerklaerung.html>.