Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen

Anfrage an: Sächsischer Landtag

1) Mitarbeiter
a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Sächsischem Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge sowie Dienstverhältnissen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst) auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen
a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

3) Kommunikation
Bitte übersenden Sie jegliche interne Kommunikation zur Einführung des SächsTranspG in Ihrer Behörde – gerne digital per E-Mail an die Absenderadresse. Der Zeitraum soll das Jahr 2022 bis zum Stichtag 31.12.2022 erfassen.

Aus Umweltgründen verzichte ich dankend auf den Erhalt von Briefpost.
Bitte beachten Sie: Ihre Behörde wird in den nächsten Tagen häufiger eine solche Anfrage wie diese erreichen. Zur Funktionsfähigkeit der Plattform FragDenStaat antworten sie bitte ausschließlich an die jeweilige Absenderemailadresse. Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a. Wie …
An Sächsischer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [#266699]
Datum
1. Januar 2023 18:21
An
Sächsischer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Sächsischem Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge sowie Dienstverhältnissen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst) auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Kommunikation Bitte übersenden Sie jegliche interne Kommunikation zur Einführung des SächsTranspG in Ihrer Behörde – gerne digital per E-Mail an die Absenderadresse. Der Zeitraum soll das Jahr 2022 bis zum Stichtag 31.12.2022 erfassen. Aus Umweltgründen verzichte ich dankend auf den Erhalt von Briefpost. Bitte beachten Sie: Ihre Behörde wird in den nächsten Tagen häufiger eine solche Anfrage wie diese erreichen. Zur Funktionsfähigkeit der Plattform FragDenStaat antworten sie bitte ausschließlich an die jeweilige Absenderemailadresse. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266699/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsischer Landtag
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 1. Januar 2023, die Sie auf § 10 des…
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Kommunikation | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [#266699]
Datum
31. Januar 2023 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 1. Januar 2023, die Sie auf § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, § 4 Absatz 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie auf § 2 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation stützen, und beantworte diese wie folgt: Zu 1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Sächsischem Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge sowie Dienstverhältnissen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst) auf. Für die Beantwortung von Anfragen nach den von Ihnen aufgeführten Gesetzen sind drei Bedienstete der Landtagsverwaltung zuständig. Es handelt sich um Bedienstete aus der Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene (ein Bediensteter) und Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene (zwei Bedienstete), die im Wesentlichen Koordinierungsaufgaben übernehmen. Eine Zuordnung bestimmter Antragsarten zur Bearbeitung durch einzelne Bedienstete erfolgt nicht. Mit der Bereitstellung angefragter Informationen werden zusätzlich zu den aufgeführten Bediensteten weitere Bedienstete aus den jeweils fachlich zuständigen Organisationseinheiten der Landtagsverwaltung beauftragt. Deren Anzahl ist nicht festgelegt. Zu 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu - gerne digital per E-Mail. Dienstanweisungen und -vereinbarungen zur Beantwortung der von Ihnen aufgeführten Anfragen existieren in der Landtagsverwaltung nicht. Zu 3) Kommunikation Bitte übersenden Sie jegliche interne Kommunikation zur Einführung des SächsTranspG in Ihrer Behörde - gerne digital per E-Mail an die Absenderadresse. Der Zeitraum soll das Jahr 2022 bis zum Stichtag 31.12.2022 erfassen. Eine Übersendung jeglicher im Jahre 2022 durchgeführter interner Kommunikation zur Einführung des SächsTranspG in der Landtagsverwaltung kann nicht erfolgen. Ein solches Begehr ist gemäß § 3 Satz 2 des Sächsischen Transparenzgesetzes, der behördeninterne Kommunikation ausdrücklich erwähnt, nicht von der sich aus dem Sächsischen Transparenzgesetz ergebenden Informationspflicht umfasst. Sofern Sie darüber hinaus Ihr Auskunftsersuchen auf § 4 Absatz 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes stützen möchten, muss ich Ihnen mitteilen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht, da der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht eröffnet ist. Nach § 2 Satz 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes gilt dieses für Umweltinformationen, über die die informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 3 Ab-satz 1 verfügen. Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes sind in § 3 Absatz 2 Ziffer 1-6 definiert. Die behördeninterne Kommunikation zur Einführung des Sächsischen Transparenzgesetzes gehört nicht zu den benannten Informationen. Auch ein Auskunftsanspruch aus § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) besteht mangels eröffnetem Anwendungsbereichs des Gesetzes nicht. Es handelt sich nicht um Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder Verbraucherprodukte. Mit freundlichen Grüßen